ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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entsprechende Finanzdienstleister) öffentlich einsehbar und können somit grundsätzlich<br />
als Ausschreibungs- und Bewertungsgrundlage herangezogen werden. Ein alternativer Referenzzinssatz,<br />
der die aktuellen Marktgegebenheiten angemessen widerspiegelt, ist nicht<br />
ersichtlich. Für das verbindliche Angebot ist der jeweilige Referenzzinssatz auf aktualisierter<br />
Basis zugrunde zu legen.<br />
<br />
Da es keinen Referenzzinssatz gibt, der die realen Marktverhältnisse widerspiegelt, sollte<br />
auf die bewährten Instrumente ISDAFIX 2, Euribor und Vdp-Kurve zurückgegriffen werden.<br />
6.2.2.2<br />
Verbindliche Finanzierungszusagen<br />
In der ersten Angebotsstufe im Rahmen eines sog. Indikativen Verfahrens geben die Banken<br />
ihre Angebote i.d.R. in Form eines Zusageschreibens (Letter of Intent/Flower Letter)<br />
einschließlich sog. Term Sheets, die die wesentlichen Finanzierungsbedingungen (z.B. Auszahlungsbedingungen,<br />
Laufzeit, Zinskonditionen, Sicherheiten) enthalten, an die Bieter ab.<br />
Die Finanzierung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbindlich. In der nächsten Phase der<br />
verbindlichen Angebote durch die Bieter müssen allerdings auch die Finanzierungen durch<br />
die Banken verbindlich zugesagt werden (Vorbehalte hinsichtlich Dokumentationspflichten<br />
und noch nicht kalkulierbarer Kostenbestandteile sind allerdings möglich). Die wesentlichen<br />
Finanzierungsarten sind in diesem Zusammenhang differenziert zu betrachten.<br />
<br />
Während früher feste Margenzusagen für Zwischen- und Endfinanzierung sowohl in<br />
der Bieterphase als auch mit Wirkung für die Endfinanzierung über die Bauphase hinaus<br />
möglich waren, ist nunmehr eine wesentliche Verkürzung eingetreten. Diese Verkürzung<br />
spiegelt die Unsicherheit des Finanzmarktes wider. Eine Verlängerung wäre nur zu unverhältnismäßig<br />
hohen Kosten möglich (infolge der Einpreisung von Sicherungsinstrumenten)<br />
oder wird vom Markt gar nicht angeboten. Als Möglichkeit zur Vermeidung empfiehlt sich<br />
deshalb eine möglichst kurze Bindung an die erforderlichen Margenzusagen. Daher ist seitens<br />
des Auftraggebers eine Abkopplung der Einreichung des technischen Angebotes und<br />
seiner Auswertung von der des Finanzierungsangebotes von Vorteil.<br />
Zur Vermeidung von Risikoaufschlägen sollten indikative Margenbestandteile im Rahmen<br />
der Ausschreibung abgefragt werden, was in einigen Projekten bereits praktiziert wurde.<br />
Diese indikativen Bestandteile sollten durch einen erfahrenen Berater auf Grundlage der<br />
aktuellen Marktsituation plausibilisiert werden. Unnötige projektverteuernde Risikokosten<br />
werden somit vermieden. Ausschließlich mit dem bevorzugten Bieter sollten endgültige<br />
Konditionen vor Vertragsabschluss verhandelt und mit dem indikativen Angebot verglichen<br />
werden. Wie bereits dargestellt, hängt die Endfinanzierung trotz des Einredeverzichts eng<br />
mit der Bonität des privaten Auftragnehmers zusammen, der für die Nichtabnahme bzw.<br />
verspätete Abnahme der festverzinsten Endfinanzierung haftet. Bei Abweichungen, die<br />
nicht marktüblich sind oder Zuschlägen, die auf eine Bonitätsverschlechterung des bevorzugten<br />
Bieters zurückzuführen sind, können die Gespräche mit den nächstplatzierten Bie-