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ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

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entsprechende Finanzdienstleister) öffentlich einsehbar und können somit grundsätzlich<br />

als Ausschreibungs- und Bewertungsgrundlage herangezogen werden. Ein alternativer Referenzzinssatz,<br />

der die aktuellen Marktgegebenheiten angemessen widerspiegelt, ist nicht<br />

ersichtlich. Für das verbindliche Angebot ist der jeweilige Referenzzinssatz auf aktualisierter<br />

Basis zugrunde zu legen.<br />

<br />

Da es keinen Referenzzinssatz gibt, der die realen Marktverhältnisse widerspiegelt, sollte<br />

auf die bewährten Instrumente ISDAFIX 2, Euribor und Vdp-Kurve zurückgegriffen werden.<br />

6.2.2.2<br />

Verbindliche Finanzierungszusagen<br />

In der ersten Angebotsstufe im Rahmen eines sog. Indikativen Verfahrens geben die Banken<br />

ihre Angebote i.d.R. in Form eines Zusageschreibens (Letter of Intent/Flower Letter)<br />

einschließlich sog. Term Sheets, die die wesentlichen Finanzierungsbedingungen (z.B. Auszahlungsbedingungen,<br />

Laufzeit, Zinskonditionen, Sicherheiten) enthalten, an die Bieter ab.<br />

Die Finanzierung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbindlich. In der nächsten Phase der<br />

verbindlichen Angebote durch die Bieter müssen allerdings auch die Finanzierungen durch<br />

die Banken verbindlich zugesagt werden (Vorbehalte hinsichtlich Dokumentationspflichten<br />

und noch nicht kalkulierbarer Kostenbestandteile sind allerdings möglich). Die wesentlichen<br />

Finanzierungsarten sind in diesem Zusammenhang differenziert zu betrachten.<br />

<br />

Während früher feste Margenzusagen für Zwischen- und Endfinanzierung sowohl in<br />

der Bieterphase als auch mit Wirkung für die Endfinanzierung über die Bauphase hinaus<br />

möglich waren, ist nunmehr eine wesentliche Verkürzung eingetreten. Diese Verkürzung<br />

spiegelt die Unsicherheit des Finanzmarktes wider. Eine Verlängerung wäre nur zu unverhältnismäßig<br />

hohen Kosten möglich (infolge der Einpreisung von Sicherungsinstrumenten)<br />

oder wird vom Markt gar nicht angeboten. Als Möglichkeit zur Vermeidung empfiehlt sich<br />

deshalb eine möglichst kurze Bindung an die erforderlichen Margenzusagen. Daher ist seitens<br />

des Auftraggebers eine Abkopplung der Einreichung des technischen Angebotes und<br />

seiner Auswertung von der des Finanzierungsangebotes von Vorteil.<br />

Zur Vermeidung von Risikoaufschlägen sollten indikative Margenbestandteile im Rahmen<br />

der Ausschreibung abgefragt werden, was in einigen Projekten bereits praktiziert wurde.<br />

Diese indikativen Bestandteile sollten durch einen erfahrenen Berater auf Grundlage der<br />

aktuellen Marktsituation plausibilisiert werden. Unnötige projektverteuernde Risikokosten<br />

werden somit vermieden. Ausschließlich mit dem bevorzugten Bieter sollten endgültige<br />

Konditionen vor Vertragsabschluss verhandelt und mit dem indikativen Angebot verglichen<br />

werden. Wie bereits dargestellt, hängt die Endfinanzierung trotz des Einredeverzichts eng<br />

mit der Bonität des privaten Auftragnehmers zusammen, der für die Nichtabnahme bzw.<br />

verspätete Abnahme der festverzinsten Endfinanzierung haftet. Bei Abweichungen, die<br />

nicht marktüblich sind oder Zuschlägen, die auf eine Bonitätsverschlechterung des bevorzugten<br />

Bieters zurückzuführen sind, können die Gespräche mit den nächstplatzierten Bie-

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