ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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sollte. Unter diesen Voraussetzungen handelt es sich zwar nicht mehr um ein klassisches<br />
ÖPP-Modell, da die Finanzierung als wesentliches Element des Risikotransfers entfällt, jedoch<br />
kann der Lebenszyklusansatz als Kernelement in das Modell integriert und über ein<br />
Sicherheitenkonzept gewährleistet werden. Beispiele für Projekte mit einem hohen Förderanteil<br />
sind Investitionsvorhaben von Ländern und Kommunen, die über das Konjunkturpaket<br />
II vom Bund zum überwiegenden Teil mitfinanziert werden.<br />
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Bei der Fallgruppe 1 könnte die Finanzierung ganz oder teilweise herausgelöst werden.<br />
Dann ist es allerdings erforderlich, dass der private Partner ausreichende Bankbürgschaften<br />
und Garantien stellt, um das Schlechtleistungs-, Gewährleistungs- und Instandhaltungsrisiko<br />
für die öffentliche Hand abzusichern. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, den Tilgungsplan<br />
an dem Zufluss der Fördermittel zu orientieren und ggf. in der Bauphase noch<br />
keine oder nur anteilige Zahlungen zu leisten. Der private Partner könnte auch verpflichtet<br />
werden, Reserve- oder Instandhaltungskonten zu führen, über die nur gemeinschaftlich mit<br />
dem öffentlichen Auftraggeber verfügt werden kann.<br />
Beispiele für diese Fallgruppe sind das Straßenprojekt der Gemeinde Harsewinkel, der<br />
SeeCampus Niederlausitz (Schulen) und das Schulprojekt der Insel Fehmarn. Allen diesen<br />
nachfolgend beschriebenen Beispielen ist allerdings gemeinsam, dass die private Finanzierung<br />
neben der staatlichen Förderung weiterhin Leistungselement bleibt.<br />
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Die bauliche Errichtung der Osttangente (Umgehungsstraße) wurde vom Land-Nordrhein-Westfalen<br />
und vom Bund mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />
gefördert. Die Förderung betrug 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme.<br />
Die Zuwendungsraten auf Grundlage eines Zuwendungsvertrages werden in<br />
zwei Teilraten an den Auftragnehmer entsprechend dem Baufortschritt gezahlt. Der verbleibende<br />
Anteil an den Baukosten sowie alle weiteren Aufwendungen werden durch ein laufendes<br />
Entgelt an den privaten Partner, welches ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gezahlt<br />
wird, abgegolten. Dieser Finanzierung liegt ein Forfaitierungsmodell zugrunde, das durch<br />
ein Rücklagenkonto abgesichert wird, auf dem Entgeltbestandteile angesammelt werden.<br />
Wahlweise können auch Sicherheiten gestellt werden.<br />
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Die langfristige Finanzierung erfolgt auf Basis einer Forfaitierung. Insgesamt wurden<br />
fünf verschiedene Förderprogramme des Landes und der Kommunen sowie der Zuschuss eines<br />
regionalen Unternehmens eingebunden. Diese Mittel werden unmittelbar nach Eingang<br />
beim Landkreis an die finanzierende Bank zur Minderung der Zinsbelastung in der Bauzwischenfinanzierung<br />
und der langfristigen Finanzierung weitergeleitet. Inhalt des ÖPP-Vertrages<br />
ist u.a. die Sicherung der Bauzwischenfinanzierung. Das Zinsänderungsrisiko trägt<br />
in dieser Phase die Auftraggeberin. Die Endfinanzierung wurde in 2 Tranchen unterteilt. Die<br />
erste Tranche beinhaltet den Großteil der Investitionskosten und wurde bereits mit Vertragsunterzeichnung<br />
zinsgesichert. Die zweite Tranche dient dem Ausgleich von Kostenschwan-