ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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tern wieder aufgenommen werden, wenn die nunmehr erhöhten Angebote des bevorzugten<br />
Bieters zu einem veränderten Wettbewerbsergebnis führen.<br />
Aufgrund der langen Verfahrenslaufzeiten der Ausschreibung sind hinreichende Möglichkeiten<br />
der Konditionsanpassung für die Finanzierungsangebote vorzusehen, da der Refinanzierungsmarkt<br />
im allgemeinen, aber auch die bankenspezifische Situation derzeit als<br />
schwankend einzustufen sind. Die verfahrenstechnisch möglichen Anpassungen steigen<br />
mit zunehmender Transparenz der Konditionsbestandteile.<br />
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Die Konditionen sollten daher möglichst in folgende<br />
Bestandteile auf gegliedert werden:<br />
Referenzzins (gemäß Vorgabe)<br />
Terminaufschlag (Forward) – unter Berücksichtigung des Ziehungsprofils<br />
Liquiditäts-/Refinanzierungsaufschlag<br />
Kredit- bzw. Zinsmarge.<br />
Eine derartige Aufschlüsselung ermöglicht dann eine Anpassung der Konditionen auf<br />
transparenter Basis. Entsprechend der jeweiligen Verfahrensstufen können dann die anpassbaren<br />
Konditionsbestandteile vom ersten (indikativen) Angebot bis hin zum Abschluss der<br />
Finanzierungsverträge (Financial Close) jeweils individuell festgelegt werden.<br />
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Dabei sollte vom öffentlichen Auftraggeber folgende Teile vorgegeben werden:<br />
Bindung an den Zinsaufschlag für variable Bauzeitfinanzierung<br />
Bindung an die Kreditmarge und<br />
Fixierung der Liquiditäts- und Forward-Marge bei Financial Close.<br />
Für die langfristige Endfinanzierung auf Basis eines Forfaitierungsmodells stellt eine<br />
Angebotslegung mit Konditionsaufschlüsselung erfahrungsgemäß kein Problem dar. Damit<br />
kann auch im Zuge einer volatilen Kapitalmarktsituation i.d.R. der reibungslose Ablauf<br />
eines Verfahrens bis hin zum Financial Close sichergestellt werden. Die Banken müssen jedoch<br />
in der Lage und bereit sein, Kalkulationsanpassungen bei den Preiskomponenten Liquiditätskosten<br />
und Terminaufschlag (für die kein Referenzzinssatz existiert) an bestimmte<br />
Kriterien zu binden.<br />
Der öffentliche Auftraggeber sollte eine Aktualisierung der Finanzierungskonditionen<br />
unmittelbar vor der beabsichtigten Auswahlentscheidung und bei Abschluss des Projektvertrages<br />
ermöglichen. Damit können Risikoaufschläge auf Bestandteile der Finanzierungskosten<br />
vermieden werden. Veränderungen des Terminzinsaufschlags sollten durch pauschale<br />
Berechnungen anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve plausibilisiert werden. Über die<br />
Aktualisierung des Referenzzinssatzes und der Forward-Raten sollten danach keine Anpassungen<br />
(z.B. beim Financial Close) zugelassen werden.