ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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II.2<br />
Lange Kreditlaufzeiten (Zinsbindungsfristen)<br />
Grundsätzlich ist im Zuge der Finanzmarktkrise die Zahl der Banken, die lange Kreditlaufzeiten<br />
(Zinsbindungsfristen) zur Verfügung stellen, gesunken. Dem Vernehmen nach<br />
wurden sogar Refinanzierungsrisiken auf Bieter/Betreiber abgewälzt, da bankenseitig keine<br />
den Projektlaufzeiten entsprechenden Finanzierungszusagen zur Verfügung standen. Hinsichtlich<br />
der Lösung dieser Problematik ist immer wieder auch vorgetragen worden, dass<br />
es hilfreich wäre, wenn die Förderbanken mit (gegenüber den Geschäftsbanken) längeren<br />
Kreditlaufzeiten zur Verfügung stehen könnten.<br />
Im Falle von Forfaitierungsmodellen können die regionalen Förderinstitute in der Regel<br />
Kreditlaufzeiten bis zu 25 Jahren (ggf. auch bis zu 30 Jahren) unproblematisch darstellen.<br />
Auch längere Forward-Perioden können je nach Marktsituation i.d.R. durch Förderinstitute<br />
dargestellt werden. In Bezug auf Projektfinanzierungsmodelle beteiligen sich die Förderinstitute<br />
(dies gilt sowohl für das Sonderprogramm der KfW als auch Darlehen der regionalen<br />
Förderinstitute) regelmäßig anteilig an Finanzierungen (z.B. maximal 50 % des Gesamtfinanzierungsbedarfes)<br />
und dann auch nur zu gleichen Bedingungen („Pari Passu“) wie die<br />
übrigen Finanzierungspartner oder sogar auch nur mit festgelegten Programmlaufzeiten,<br />
die ggf. sogar kürzer als die gemäß Projektlaufzeit benötigten Kreditlaufzeiten sind (z.B.<br />
KfW-Projektfinanzierungsprogramm in der Durchleitvariante). I.d.R. kann ein späterer Tilgungsbeginn<br />
nicht verankert werden. Es bliebe zu klären, inwieweit die Möglichkeit einer<br />
stärkeren Nutzung von längeren Kreditlaufzeiten durch Förderinstitute grundsätzlich im<br />
Rahmen der Kredit- und Risikopolitik der Förderinstitute darstellbar ist. Dabei ist zu prüfen,<br />
wie in diesem Fall gewährleistet werden kann, dass ein marktgerechter Zins quotiert<br />
wurde (fehlender „Private Investor Test“) bzw. ob diese Möglichkeit aus anderen (bankaufsichtsrechtlichen)<br />
Gründen möglicherweise ausscheiden muss.<br />
Es stellt sich die Frage inwieweit der neue Globalfinanzierungsrahmen der KfW für Kreditinstitute<br />
die Basis für langfristige Kreditgewährungen verbessert und ob dieser auch für<br />
Projektfinanzierungen einsetzbar ist.<br />
Die insgesamt hohen Kredit-/Risikomargen für lange Kreditlaufzeiten hängen natürlich<br />
auch mit dem knappen Angebot am Markt zusammen. Mit zunehmender Verbreiterung des<br />
Marktangebotes werden sich auch die Konditionen wieder stabilisieren.<br />
II.3<br />
Bauzwischenfinanzierung<br />
Für die Einbindung von Förderinstituten im Rahmen von Bauzwischenfinanzierungen<br />
als Teilelement der Forfaitierungsmodelle gelten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen<br />
(„Pari-Passu“, „Private Investor Test“) wie zuvor unter Projektfinanzierungen erläutert.<br />
Die regionalen Förderinstitute beteiligen sich zum Teil an diesen Finanzierungen, allerdings<br />
mit den Einschränkungen in Bezug auf eine nur anteilige Finanzierung und die Problematik<br />
in Bezug auf etwaige Exklusivitätserklärungen bzw. ggf. auch Kapazitätsproblematiken.<br />
Es steht immer häufiger im Raum, dass insbesondere zur Unterstützung des Mittelstandes<br />
förderbankenseitige Lösungen in Bezug auf die „Klemme“ bei Bauzwischenfinanzierungen<br />
geschaffen werden sollten. Dies könnte insbesondere helfen, von einer nur fallweisen<br />
Einbindung der Förderbanken auf gezielte Bieteranfrage hin wegzukommen und für den<br />
Markt eine verlässliche Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten darstellen.