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ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

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Allerdings weisen diese Programme mit Blick auf die<br />

ÖPP-Finanzierung folgende Probleme auf:<br />

Die jeweiligen Konditionen der Programme gelten zum Zeitpunkt der KfW-Zusage,<br />

nach der eine Abruffrist von 4 Wochen ohne Bereitstellungszinsen besteht. Um<br />

die KfW-Mittel einbinden zu können, müssen diese vor Financial Close beantragt<br />

und zugesagt werden. Problematisch ist jedoch die Wahl des Antragszeitpunktes,<br />

da für die Zusagen keine Fristen seitens der KfW bestehen und sich im Laufe<br />

des Vergabeverfahrens häufig die Zuschlagsfristen und/ oder Termine für<br />

Vertragsabschluss und Financial Close verschieben können. Ggf. müssen infolge<br />

zeitlicher Verzögerungen bereits zugesagte KfW-Mittel zurückgegeben und<br />

können nicht erneut beantragt werden. Dieses Problem verschärft sich, wenn die<br />

ausschreibende Stelle mit mehreren Bietern verhandelt.<br />

Die Programme weisen Zinsbindungsfristen von 5 bis 20 Jahren auf. Bei<br />

Vertragslaufzeiten von 20 bis 30 Jahren und Bauzeiten von 1 bis 3 Jahren werden<br />

dadurch erhebliche Zinsänderungsrisiken bei Auslaufen der Zinsbindung<br />

begründet, die durch entsprechende Forward- und/oder Swapvereinbarungen<br />

abgesichert werden müssen.<br />

Das Sonderprogramm „Infrastrukturoffensive“ sieht eine gesamte Abruffrist<br />

von 6 Monaten, die um weitere 6 Monate verlängert werden kann. Die Mittel<br />

müssen innerhalb einer weiteren Frist von 6 Monaten (insgesamt max. 18 Monate)<br />

abfließen, so dass Projekte, die eine Bauzeit von mehr als 18 Monaten haben, für das<br />

Sonderprogramm ausscheiden.<br />

Die KfW-Programme sehen starre (vierteljährliche) Zins- und Tilgungsleistungen<br />

vor, mit gleichbleibenden Tilgungsbeträgen und sich sukzessive reduzierenden<br />

Zinsleistungen.<br />

Darüber hinaus kann auch das mit Sonderkonditionen in der Direktvariante ausgestattete<br />

KfW-Programm „KfW Kommunalkredit - energetische Sanierung“ nicht für ÖPP-Projekte<br />

nutzbar gemacht werden. Insbesondere besteht keine Möglichkeit, dieses weitere KfW-Programm<br />

mit dem Programm „Kommunal Investieren“ im Rahmen einer Finanzierung von<br />

ÖPP-Projekten zu kombinieren, da nur kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige<br />

kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände gefördert werden.<br />

<br />

<br />

In vielen europäischen Staaten hat die EIB ihr Engagement im ÖPP-Bereich deutlich ausgeweitet<br />

und bei großen Infrastrukturprojekten vorhandene Finanzierungslücken geschlossen.<br />

Aufgrund fehlender großvolumiger ÖPP-Projekte ist die EIB im deutschen Markt nur in<br />

wenigen Fällen eingebunden. Sie ist vor allem im Verkehrsbereich (A-Modelle), aber auch bei<br />

einzelnen Projekten im Hochbau im Direktgeschäft in <strong>Deutschland</strong> aktiv. Darüber hinaus<br />

stellt die EIB den Förderbanken jeweils ein sog. Globaldarlehen zur Verfügung. Die daraus<br />

abgerufenen Tranchen können von den Förderbanken zu Refinanzierungsangeboten an die<br />

Hausbanken bei der ÖPP-Finanzierung genutzt werden. Aufgrund der bei Förderbanken

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