ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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Im Rahmen von Marktgesprächen hat sich gezeigt, dass die im Projektfinanzierungsgeschäft<br />
tätigen Finanzinstitute einer Vorauswahl des Finanziers und anschließender Beistellung<br />
in einem Vergabeverfahren bei Projektfinanzierungen sehr kritisch gegenüberstehen.<br />
Dies liegt vor allem daran, dass einerseits üblicherweise jedes Institut seine Kunden begleitet<br />
und zum anderen seitens der Bieter die verpflichtende Beistellung einer Bank, mit der<br />
bisher keine Geschäftsbeziehungen bestehen, auf Vorbehalte stoßen. Außerdem könnte eine<br />
(optionale) Beistellung der Bank auch nicht die tatsächliche Inanspruchnahme der Finanzierung<br />
garantieren und der Bank wäre in diesem Fall verwehrt, sich parallel mit einem der<br />
Bieter auf exklusiver Basis zusammenzuschließen, was bei Projektfinanzierungen anders als<br />
bei Forfaitierungen durchaus üblich ist. Im Ergebnis dürfte die (optionale) Beistellung einer<br />
Projektfinanzierungsstruktur durch eine Geschäftsbank daher kaum eine realistische Variante<br />
sein.<br />
Eine denkbare Alternative könnte allerdings die (optionale) Einbindung von Förderdarlehen<br />
darstellen, insbesondere zur Förderung und anteiligen Mitfinanzierung von Risikofinanzierungsformen.<br />
Voraussetzung hierfür wäre – entsprechend dem Hausbankenprinzip<br />
der meisten Förderbanken – i.d.R. eine anteilige Finanzierung durch die Hausbank in Höhe<br />
von z.B. 50 Prozent. Ein solches Darlehen könnte unter dem Vorbehalt einer finalen Projektprüfung,<br />
der sog. Due Diligence vor Vertragsschluss grundsätzlich diskriminierungsfrei<br />
im Vergabeverfahren bereitgestellt werden. Der Bieter müsste allerdings i.d.R. für eine<br />
Ko-Finanzierung sowie gegebenenfalls ein anteilig erforderliches Eigenkapital selbst Sorge<br />
tragen. Damit ist fraglich, ob der Ansatz einer anteiligen optionalen Beistellung eines<br />
Förderdarlehens allein eine erfolgversprechende Grundlage für den Stapled Finance-Ansatz<br />
darstellen kann. Wesentliche Erleichterungen für den Bieter bzw. in Bezug auf den Verfahrensprozess<br />
sind damit voraussichtlich nicht verbunden.