15.05.2014 Aufrufe

ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

stellt, dass die Förderbank auch die öffentliche Hand als Kreditnehmerin hat und damit keine<br />

Belastung von Refinanzierungslimiten für die Geschäftsbank entsteht. Auch bei dieser<br />

Finanzierungsform ergibt sich keine beihilferechtliche Problematik, da Förderinstitute die<br />

Refinanzierung zu Marktkonditionen (für den Kommunalkredit) darstellen. Hinzuweisen<br />

ist bei diesem Modell allerdings darauf, dass die forderungsverkaufende Bank gegenüber<br />

der ankaufenden Förderbank für etwaige Zinsschäden aus einer Rückabwicklung der Finanzierung<br />

(Nichtzustandekommen) bzw. den Auswirkungen im Falle von Verzögerungen im<br />

Bauablauf (und damit dem geplanten Termin für den Forderungsankauf ) haften muss, da<br />

die Förderbank in diesem Fall über keine direkte Kreditbeziehung zum dafür verantwortlichen<br />

Risikoträger (Projektgesellschaft bzw. das Bauunternehmen) verfügt.<br />

<br />

Der Senkung der Liquiditätskosten im Wege einer klassischen Bankenrefinanzierung<br />

(ggf. gegen sicherungsweise Abtretung der Forderung) dürfte als Lösungsvariante bei der<br />

Forfaitierung eher eine untergeordnete Bedeutung zukommen. In diesem Fall hat (zumindest<br />

durch die regionalen Förderinstitute) zum einen eine Anrechnung auf Bankenlimite<br />

zu erfolgen, zum anderen stellt sich – in Bezug auf eine laufzeitkongruente Refinanzierung<br />

– eine weitere Problematik bei Laufzeiten über 10 Jahren in Bezug auf das nicht ab zu bedingende<br />

Kündigungsrecht gemäß BGB § 489.<br />

<br />

In Bezug auf Projektfinanzierungen kann zur Senkung der Liquiditätskosten zum einen<br />

das neue Projektfinanzierungsprogramm der KfW in der Durchleitungsvariante herangezogen<br />

werden, bei dem die KfW bis zu 70 % des benötigten Refinanzierungsvolumens bereitstellt.<br />

Allerdings beträgt die Laufzeit bei diesem Programm maximal 15 Jahre. 80 Im Einzelfall<br />

waren und sind weiterhin auch längere Laufzeiten möglich mit einer Zinsbindungsfrist von<br />

maximal 3 Jahren (und danach jeweils um 3 Jahre verlängerbar). Bei dieser Variante besteht<br />

auch die Möglichkeit für bis zu 35 % des Gesamtfinanzierungsbedarfes durch die KfW eine<br />

Haftungsübernahme darzustellen. Die Besonderheit ist darüber hinaus, dass mit dieser Programmvariante<br />

ein unterhalb des Marktes liegender Zins zur Verfügung steht, allerdings<br />

mit der Konsequenz eines Zinsänderungsrisikos über weite Teile der Laufzeit des Kredites.<br />

In der Konsequenz gilt es zwischen den Zinsvorteilen und dem bestehenden Zinsänderungsrisiko,<br />

das soweit nicht auf direkte Nutzungsentgelte „überwälzbar“ durch den öffentlichen<br />

Projektträger zu übernehmen ist, abzuwägen. Da das Programm notifiziert wurde, ist eine<br />

Flexibilität hinsichtlich der Modalitäten nicht gegeben. Die Direktkredit-Variante stellt<br />

demgegenüber auf eine „Pari-Passu“-Regelung mit den übrigen finanzierenden Banken ab.<br />

Hier sind Laufzeit, Zinsbindungsfrist sowie Zinskonditionen angepasst an die individuellen<br />

Projektbedingungen gestaltbar, allerdings ohne eine mögliche Konditionsverbesserung<br />

durch die KfW-Einbindung. Die KfW tritt in diesem Fall als ein Finanzierungspartner auf<br />

und steuert anteilig Liquidität bei.<br />

Eine weitere Variante der Förderbankeneinbindung bei ÖPP-Projekten sind ggf. Kredittranchen<br />

der Europäischen Investitionsbank (EIB). Hier gibt es insbesondere Möglichkei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!