ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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stellt, dass die Förderbank auch die öffentliche Hand als Kreditnehmerin hat und damit keine<br />
Belastung von Refinanzierungslimiten für die Geschäftsbank entsteht. Auch bei dieser<br />
Finanzierungsform ergibt sich keine beihilferechtliche Problematik, da Förderinstitute die<br />
Refinanzierung zu Marktkonditionen (für den Kommunalkredit) darstellen. Hinzuweisen<br />
ist bei diesem Modell allerdings darauf, dass die forderungsverkaufende Bank gegenüber<br />
der ankaufenden Förderbank für etwaige Zinsschäden aus einer Rückabwicklung der Finanzierung<br />
(Nichtzustandekommen) bzw. den Auswirkungen im Falle von Verzögerungen im<br />
Bauablauf (und damit dem geplanten Termin für den Forderungsankauf ) haften muss, da<br />
die Förderbank in diesem Fall über keine direkte Kreditbeziehung zum dafür verantwortlichen<br />
Risikoträger (Projektgesellschaft bzw. das Bauunternehmen) verfügt.<br />
<br />
Der Senkung der Liquiditätskosten im Wege einer klassischen Bankenrefinanzierung<br />
(ggf. gegen sicherungsweise Abtretung der Forderung) dürfte als Lösungsvariante bei der<br />
Forfaitierung eher eine untergeordnete Bedeutung zukommen. In diesem Fall hat (zumindest<br />
durch die regionalen Förderinstitute) zum einen eine Anrechnung auf Bankenlimite<br />
zu erfolgen, zum anderen stellt sich – in Bezug auf eine laufzeitkongruente Refinanzierung<br />
– eine weitere Problematik bei Laufzeiten über 10 Jahren in Bezug auf das nicht ab zu bedingende<br />
Kündigungsrecht gemäß BGB § 489.<br />
<br />
In Bezug auf Projektfinanzierungen kann zur Senkung der Liquiditätskosten zum einen<br />
das neue Projektfinanzierungsprogramm der KfW in der Durchleitungsvariante herangezogen<br />
werden, bei dem die KfW bis zu 70 % des benötigten Refinanzierungsvolumens bereitstellt.<br />
Allerdings beträgt die Laufzeit bei diesem Programm maximal 15 Jahre. 80 Im Einzelfall<br />
waren und sind weiterhin auch längere Laufzeiten möglich mit einer Zinsbindungsfrist von<br />
maximal 3 Jahren (und danach jeweils um 3 Jahre verlängerbar). Bei dieser Variante besteht<br />
auch die Möglichkeit für bis zu 35 % des Gesamtfinanzierungsbedarfes durch die KfW eine<br />
Haftungsübernahme darzustellen. Die Besonderheit ist darüber hinaus, dass mit dieser Programmvariante<br />
ein unterhalb des Marktes liegender Zins zur Verfügung steht, allerdings<br />
mit der Konsequenz eines Zinsänderungsrisikos über weite Teile der Laufzeit des Kredites.<br />
In der Konsequenz gilt es zwischen den Zinsvorteilen und dem bestehenden Zinsänderungsrisiko,<br />
das soweit nicht auf direkte Nutzungsentgelte „überwälzbar“ durch den öffentlichen<br />
Projektträger zu übernehmen ist, abzuwägen. Da das Programm notifiziert wurde, ist eine<br />
Flexibilität hinsichtlich der Modalitäten nicht gegeben. Die Direktkredit-Variante stellt<br />
demgegenüber auf eine „Pari-Passu“-Regelung mit den übrigen finanzierenden Banken ab.<br />
Hier sind Laufzeit, Zinsbindungsfrist sowie Zinskonditionen angepasst an die individuellen<br />
Projektbedingungen gestaltbar, allerdings ohne eine mögliche Konditionsverbesserung<br />
durch die KfW-Einbindung. Die KfW tritt in diesem Fall als ein Finanzierungspartner auf<br />
und steuert anteilig Liquidität bei.<br />
Eine weitere Variante der Förderbankeneinbindung bei ÖPP-Projekten sind ggf. Kredittranchen<br />
der Europäischen Investitionsbank (EIB). Hier gibt es insbesondere Möglichkei-