15.05.2014 Aufrufe

ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine leistungsnahe Zahlungsstruktur, z.B. nach Baufortschritt, vermindert die langfristige<br />

Absicherungswirkung der Finanzierung nachhaltig. 17 Es muss daher im Rahmen der<br />

vertraglichen Regelungen und eines flankierenden Sicherheitskonzepts erreicht werden,<br />

dass der sachgerechte Risikotransfer und die Anreizfunktion zum wirtschaftlichen Handeln<br />

für den Privaten nicht beeinträchtigt werden (z.B. durch Vereinbarung von Bürgschaften,<br />

Garantien, Patronatserklärungen, Instandhaltungs-/Reservekonten, Eigenkapitalanforderungen).<br />

<br />

Die grundsätzliche Problematik von Modellen mit öffentlicher Finanzierung liegt<br />

in der dann notwendigen projektadäquaten vertraglichen Gestaltung der anteiligen<br />

Risikoübernahme in Verbindung mit dem Sicherheitenkonzept. Die Flankierung<br />

durch Bankbürgschaften und Eigenkapitalbereitstellung als Sicherungsinstrument<br />

ist ebenfalls teuer und schwierig in der angemessenen vertraglichen Gestaltung,<br />

in den Auswirkungen auf das Projekt-, insbesondere dem Vertragsmanagement der<br />

öffentlichen Hand (zusätzlicher Aufwand, hinreichende Kompetenz erforderlich,<br />

Störanfälligkeit des Projektes),<br />

darin, dass die Banken keine Risiken tragen und daher keinen Beitrag zu einer<br />

effizienten Gestaltung und stabilen Umsetzung des Projektes leisten,<br />

Zum Teil wird aber auch die Ansicht vertreten, dass der mit einem Einredeverzicht unterlegte<br />

Vergütungsanteil (i.d.R. nur im Bereich der Endfinanzierung) ohne negative Auswirkungen<br />

auf die wirtschaftlichen Anreize auch durch eine öffentliche Finanzierung (z.B.<br />

in Form eines kommunalen Darlehens) ersetzt werden kann. 18 Dies gilt aber nur, wenn ein<br />

angemessenes Sicherheitenkonzept vereinbart worden ist, das den notwendigen und ökonomisch<br />

sinnvollen Risikotransfer gewährleistet und der öffentliche Projektträger in der<br />

Lage ist, das Vertrags- und Risikomanagement in seinem Verantwortungsbereich zu organisieren.<br />

Durch eine Rückverbürgung der Instandhaltungs- und Betriebsrisiken seitens einer<br />

Bank, könnten die Nachteile weitgehend abgefedert werden. Das Gewährleistungs- und<br />

Mängelrisiko sollte umfassend und projektadäquat besichert werden. Als Beispiele für eine<br />

Herauslösung der Endfinanzierung können die Ausschreibungen des Landkreises Hof 19 und<br />

der Stadt Hamburg 20 , des Kreises Lippe 21 und des Landkreises Stade (optional) 22 dienen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!