ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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des § 91 Abs.3 InvG für Spezialfonds die Möglichkeit geschaffen, dass sich Institutionelle<br />
Anleger auch bereits während der Bauphase beteiligen. Aus Gründen des Anlegerschutzes<br />
wird bei Publikumsfonds diese Option nicht eröffnet.<br />
Bisher wurden weder Infrastruktur-Sondervermögen noch Infrastruktur-Spezialsondervermögen<br />
aufgelegt.<br />
<br />
Der bisherige Deal-Flow ist für Eigenkapitalinvestoren nicht ausreichend. Zudem wird<br />
– wie oben dargestellt – der überwiegende Anteil von ÖPP-Projekten über Forfaitierungen<br />
finanziert, die keinen oder einen sehr geringen Eigenkapitaleinsatz benötigen. Das durchschnittliche<br />
Investitionsvolumen und der damit verbundene Kapitalbedarf von ÖPP-Hochbauprojekten<br />
sind zu gering, um ein Interesse Institutioneller Investoren zu begründen.<br />
Darüber hinaus besteht in <strong>Deutschland</strong> kein funktionierender Sekundärmarkt für ÖPP und<br />
keine ausreichende Standardisierung im vertraglichen Bereich. Die sehr unterschiedlichen<br />
und häufig restriktiven Regelungen beim Gesellschafterwechsel schrecken Institutionelle<br />
Investoren ebenso abwie der nicht unerhebliche Managementaufwand. Neben diesen<br />
Aspekten haben die im Gesetz verankerte Begrenzung der Beteiligung auf 10 Prozent und<br />
Vorgaben zur Haltefrist nur eine untergeordnete Bedeutung für die fehlende Inanspruchnahme<br />
des Finanzierungsvehikels Infrastrukturfonds. Die durch die Finanzmarktkrise ausgelösten<br />
Finanzierungsprobleme liegen im Wesentlichen auf der Fremdkapitalseite. Zwar<br />
haben sich die Anforderungen der Banken an die Ausstattung von Projektgesellschaften<br />
mit Eigenkapital (Verhältnis zwischen Fremdkapital und Eigenkapital) auch bei risikoarmen<br />
ÖPP-Hochbauprojekten von rd. 10 Prozent auf 15 bis 30 Prozent deutlich erhöht. Ein<br />
Mangel an Eigenkapital ist zurzeit am Markt allerdings nicht erkennbar. Eine Erweiterung<br />
der Beteiligungsmöglichkeit auf die Bauphase dürfte nicht zielführend sein. Auf diese Weise<br />
werden zwar erweiterte Anlagemöglichkeiten für Infrastrukturfonds geschaffen. Nach<br />
Rückmeldungen aus dem Markt ist das Interesse, die Baurisiken im Rahmen eines Beteiligungsportfolios<br />
zu tragen, aber relativ gering, da die notwendige Risikoeinschätzungs- und<br />
Risikomanagementkompetenz bei den Fondsgesellschaften in der Regel nicht vorhanden<br />
ist. Offene Immobilien-Publikumsfonds können sich zudem bereits gem. § 67 Abs.1 Nr. 2<br />
und 3 InvG im Rahmen der Bauzwischenfinanzierung beteiligen, ohne dass die Möglichkeit<br />
bisher in einem nennenswerten Umfang genutzt wurde. Die aktuellen Probleme bei der Bauzwischenfinanzierung,<br />
die aus der Finanzmarktkrise resultieren, liegen im Wesentlichen im<br />
Bereich der hohen Fremdkapitalkosten und weniger auf der Eigenkapitalseite.<br />
Das Ziel, adäquate Anlagevolumina zu erreichen, müsste vielmehr durch einen ausreichenden<br />
Deal-Flow im Bereich der Projektfinanzierungen und weitere Standardisierungen<br />
sichergestellt werden. Auf dieser Grundlage könnte ein Sekundärmarkt entstehen, der eine<br />
wichtige Voraussetzung für das Engagement von Fonds und anderen Institutionellen Investoren<br />
bildet.<br />
Darüber hinaus ist es wichtig, die Förderbanken stärker zu mobilisieren und damit die<br />
Bereitstellung von zinsgünstigem Eigen- und Fremdkapital zu verbessern. Konkrete gesetzgeberische<br />
Maßnahmen sind zur Erreichung dieser Maßnahmen jedoch weder möglich noch<br />
notwendig.