ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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Für die vertragliche Gestaltung ergeben sich insbesondere dann Konsequenzen, wenn<br />
entgegen der Empfehlung die Laufzeit des Finanzierungsvertrages nicht kongruent mit<br />
der Laufzeit des ÖPP-Projektvertrages ist. In diesem Fall würde ein „Refinanzierungsrisiko“<br />
bestehen, das bei einer Realisierung dieses Risikos 76 zu einer Ablösung der privaten Finanzierung<br />
durch eine Haushaltsfinanzierung oder eine private Finanzierung mit höheren Finanzierungskonditionen<br />
führen könnte. Im ersten Fall wäre das ausgehandelte Risiko- und<br />
Sicherheitenkonzept, im zweiten Fall die Wirtschaftlichkeit gefährdet.<br />
Dieses Risiko sollte angemessen zwischen öffentlicher Hand und Sponsor verteilt werden;<br />
die finanzierende Bank wird dieses Risiko in der Regel nicht übernehmen. Die dann<br />
notwendigen Vertragsanpassungen müssten im Vorfeld geregelt werden (z.B. bei einer Änderung<br />
des Risikoprofils). Teilweise können auch indirekte Finanzierungsrisiken im Finanzierungsmodell<br />
enthalten sein. Bei sog. Mini Perms können sich die Konditionen z.B. nach 7<br />
oder 10 Jahren erhöhen (margin step ups).<br />
Wichtig ist die Vorgabe von Entwürfen der Vertragsbestandteile, welche zwischen Auftraggeber<br />
und Bieter sowie mit Wirkung zur finanzierenden Bank geschlossen werden sollen.<br />
Zu diesen Vertragsbestandteilen zählen die Finanzierungsvereinbarung, finanzierungsrelevante<br />
Bestandteile des Leistungsvertrages, Preisblätter, Anlagen zum Vertrag, wie z.B.<br />
auch Vergabeunterlagen und die Einredeverzichtserklärung. Die konkrete Ausgestaltung<br />
ist vor allem von der Wahl der Finanzierungsart und etwaiger Modifikationen der Finanzierungsstrukturen<br />
(z.B. bei Mischmodellen) abhängig. Insbesondere die Einredeverzichtserklärung<br />
sollte als Marktstandard zur Verfügung gestellt werden. Nicht zwischen dem Auftraggeber<br />
und dem Auftragnehmer abzuschließende nachfolgende Verträge sollten in der<br />
Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien liegen (z.B. Forderungskaufvertrag).<br />
<br />
Im Ergebnis stellt die Festlegung von kongruenten Laufzeiten der Verträge, orientiert<br />
am Lebenszyklus der Immobilie oder Infrastruktureinrichtung, einen möglichen Lösungsansatz<br />
auf Vertragsebene zur Vermeidung von „Refinanzierungsrisiken“ dar. Ist dies nicht<br />
möglich, ist zumindest eine sachgerechte Aufteilung der Risiken notwendig.<br />
<br />
<br />
Neben der Modell-, Verfahrens- und Vertragsebene sind auch Lösungsansätze auf gesetzgeberischer<br />
Ebene denkbar. Hier kommt in erster Linie das Investmentgesetz in Betracht, das<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eigenkapitalinvestoren (außerhalb der Sponsoren<br />
und finanzierenden Banken) setzt. Dies ist vor allem bei der Projektfinanzierung relevant.<br />
Die notwendige Eigenkapitalbereitstellung im Rahmen einer Projektfinanzierungsstruktur<br />
kann durch die Sponsoren, aber auch sog. Finanzintermediäre, wie z.B. Institutionelle<br />
Investoren erfolgen. Dabei kann es sich um Offene Immobilienfonds, Geschlossene Fonds,