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ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

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Für die vertragliche Gestaltung ergeben sich insbesondere dann Konsequenzen, wenn<br />

entgegen der Empfehlung die Laufzeit des Finanzierungsvertrages nicht kongruent mit<br />

der Laufzeit des ÖPP-Projektvertrages ist. In diesem Fall würde ein „Refinanzierungsrisiko“<br />

bestehen, das bei einer Realisierung dieses Risikos 76 zu einer Ablösung der privaten Finanzierung<br />

durch eine Haushaltsfinanzierung oder eine private Finanzierung mit höheren Finanzierungskonditionen<br />

führen könnte. Im ersten Fall wäre das ausgehandelte Risiko- und<br />

Sicherheitenkonzept, im zweiten Fall die Wirtschaftlichkeit gefährdet.<br />

Dieses Risiko sollte angemessen zwischen öffentlicher Hand und Sponsor verteilt werden;<br />

die finanzierende Bank wird dieses Risiko in der Regel nicht übernehmen. Die dann<br />

notwendigen Vertragsanpassungen müssten im Vorfeld geregelt werden (z.B. bei einer Änderung<br />

des Risikoprofils). Teilweise können auch indirekte Finanzierungsrisiken im Finanzierungsmodell<br />

enthalten sein. Bei sog. Mini Perms können sich die Konditionen z.B. nach 7<br />

oder 10 Jahren erhöhen (margin step ups).<br />

Wichtig ist die Vorgabe von Entwürfen der Vertragsbestandteile, welche zwischen Auftraggeber<br />

und Bieter sowie mit Wirkung zur finanzierenden Bank geschlossen werden sollen.<br />

Zu diesen Vertragsbestandteilen zählen die Finanzierungsvereinbarung, finanzierungsrelevante<br />

Bestandteile des Leistungsvertrages, Preisblätter, Anlagen zum Vertrag, wie z.B.<br />

auch Vergabeunterlagen und die Einredeverzichtserklärung. Die konkrete Ausgestaltung<br />

ist vor allem von der Wahl der Finanzierungsart und etwaiger Modifikationen der Finanzierungsstrukturen<br />

(z.B. bei Mischmodellen) abhängig. Insbesondere die Einredeverzichtserklärung<br />

sollte als Marktstandard zur Verfügung gestellt werden. Nicht zwischen dem Auftraggeber<br />

und dem Auftragnehmer abzuschließende nachfolgende Verträge sollten in der<br />

Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien liegen (z.B. Forderungskaufvertrag).<br />

<br />

Im Ergebnis stellt die Festlegung von kongruenten Laufzeiten der Verträge, orientiert<br />

am Lebenszyklus der Immobilie oder Infrastruktureinrichtung, einen möglichen Lösungsansatz<br />

auf Vertragsebene zur Vermeidung von „Refinanzierungsrisiken“ dar. Ist dies nicht<br />

möglich, ist zumindest eine sachgerechte Aufteilung der Risiken notwendig.<br />

<br />

<br />

Neben der Modell-, Verfahrens- und Vertragsebene sind auch Lösungsansätze auf gesetzgeberischer<br />

Ebene denkbar. Hier kommt in erster Linie das Investmentgesetz in Betracht, das<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eigenkapitalinvestoren (außerhalb der Sponsoren<br />

und finanzierenden Banken) setzt. Dies ist vor allem bei der Projektfinanzierung relevant.<br />

Die notwendige Eigenkapitalbereitstellung im Rahmen einer Projektfinanzierungsstruktur<br />

kann durch die Sponsoren, aber auch sog. Finanzintermediäre, wie z.B. Institutionelle<br />

Investoren erfolgen. Dabei kann es sich um Offene Immobilienfonds, Geschlossene Fonds,

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