ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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Im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzierungsbeteiligung ist aus Großbritannien<br />
die sog. Credit Guarantee Finance (CGF), bei der die öffentliche Finanzierung durch die<br />
Kreditverbürgung einer Bank flankiert wird, zu betrachten. Diese Bank übernimmt das Projektrisiko.<br />
Die öffentliche Hand (ggf. über eine Förderbank) trägt dagegen das Risiko der Bonität<br />
der bürgschaftsgebenden Bank entweder unmittelbar aus den Haushalt oder mittelbar<br />
über die Einbindung einer staatlichen Förderbank als Garant. Auf diese Weise profitiert das<br />
Projekt von den niedrigeren Liquiditätskosten der öffentlichen Hand bzw. der Förderbanken<br />
und der Transfer der wesentlichen Risiken wird entsprechend abgesichert. Dieses Modell<br />
wird von folgenden Rechtsbeziehungen geprägt:<br />
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Eine Förderbank fungiert als Darlehensgeber (unabhängig<br />
von der ausschrei benden Stelle):<br />
Sie stellt Liquidität für das Projekt zur Verfügung, ohne Projektrisiken zu<br />
übernehmen,<br />
Sie reicht Refinanzierungs-/Liquiditätskosten des Förderinstituts an die<br />
Projektgesellschaft durch und<br />
sie gewährt keine zinsvergünstigten Darlehen.<br />
Die Rolle der Förderbank könnte auf dem deutschen ÖPP-Markt z.B. durch die KfW oder<br />
eine regionale Förderbank wahrgenommen werden.<br />
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Die Öffentliche Hand fungiert als ausschreibende Stelle:<br />
Sie agiert unabhängig von ihrem Darlehensgeber und<br />
sie vertritt die Interessen des Auftraggebers.<br />
Die Banken und Versicherungen werden als Bürgschaftsgeber tätig: