ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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Anders als bei Forfaitierungsmodellen ist die Aufschlüsselung der einzelnen Konditionsbestandteile<br />
74 bei Projektfinanzierungsformen häufig nicht so einfach darstellbar. Im<br />
Gegensatz zu Rating-Verfahren gibt es keine standardisierten Methoden zur Ermittlung der<br />
Liquiditätskosten, die empirisch abgesichert sind. 75 Insoweit besteht aufsichtsrechtlich<br />
die Möglichkeit zu einer der jeweiligen Geschäftsstrategie angepassten Methodenwahl (z.T.<br />
wird nur eine Portfolio- oder Geschäftsbereichsbetrachtung angestellt). Bankenseitig bestehen<br />
hier – verständlicherweise – gewisse Vorbehalte in Bezug auf die Herausgabe interner<br />
Geschäfts-/Kalkulationsgrundsätze. Daher sollte eine zwingende Aufgliederung der Konditionen<br />
in den Referenzzinssatz, ggf. den Terminaufschlag und die Kreditmarge, im Zuge eines<br />
Vergabeverfahrens nicht gefordert werden, um die Einreichung ausschreibungs gemäßer<br />
Finanzierungsangebote nicht unnötig zu erschweren. Allerdings schränkt dieses Vorgehen<br />
dann auch die Anpassungsmöglichkeiten nach Legung der verbindlichen Angebote ein.<br />
Dies gilt häufig auch für die Bauzwischenfinanzierungen beim Forfaitierungsmodell. Zu beachten<br />
sind in diesem Zusammenhang maximale Bindungsfristen (i.d.R. zwischen 3 und 6<br />
Monaten) für die Finanzierungsangebote bzw. dass diese mit den Fristen des Vergabeverfahrens<br />
in Einklang zu bringen sind. Als Besonderheit ist bei Projektfinanzierungen auch der<br />
Due Diligence-Prozess zu berücksichtigen, der ggf. erst nach dem verbindlichen Angebot<br />
mit Auswahl des bevorzugten Bieters zum Abschluss gebracht wird. Hierfür ist in Bezug auf<br />
den geplanten Abschluss der Verträge und das Financial Close ein hinreichender Zeitraum –<br />
entsprechend der Anforderungen in Bezug auf die Projektkomplexität – einzuplanen.<br />
<br />
Bei der Forfaitierung sollte – anders als bei der Projektfinanzierung – in der Ausschreibung<br />
gefordert werden, die Margenbestandteile transparent zu gestalten und nur bei den<br />
Liquiditätskosten und der Forward-Marge bis zum Financial Close eine Anpassung für den<br />
Privaten zu ermöglichen. Um dem Grundsatz einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung<br />
von ÖPP-Projekten unter Ausnutzung der größtmöglichen Effizienzvorteile zu folgen, sollte<br />
die finale Finanzierungszusage der Banken, ohne Gremien- und Dokumentationsvorbehalt<br />
erst vom Bieter gefordert werden, wenn er bereits als „Bevorzugter Bieter feststeht. Andernfalls<br />
besteht ein hohes Risiko, dass die erforderliche Finanzierungszusage durch den bevorzugten<br />
Bieter nicht beigebracht werden kann.<br />
6.2.2.3<br />
Zinssicherung bei Forfaitierung<br />
Es gibt eine Reihe verschiedener Instrumente, die aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers<br />
zur Überwälzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden können, z.B. Forward<br />
Rate Agreements, Swaps und Caps.