pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt
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146 4.2 Budget Zweckgebundene Positionen<br />
Mobilität<br />
BVD-661<br />
Das Amt für Mobilität analysiert die Fragen und Herausforderungen der kantonalen Mobilität als Gesamtsystem.<br />
Auf Basis dieser Analysen entwickelt das Amt Strategien zur Beeinflussung und Steuerung sowie zur Bewältigung<br />
des Verkehrsaufkommens.<br />
Eine gute Anbindung auf Strasse und Schiene an das nahe und ferne Umland leistet einen wichtigen Beitrag<br />
an die Standort- und Wohnqualität im <strong>Kanton</strong>. Die stadt- und umweltgerechte Mobilität soll gefördert und das<br />
Gesamtverkehrssystem optimiert werden. Ziele sind der Ausbau des Angebots und die Verstetigung und Verkürzung<br />
der Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr, die Attraktivitätssteigerung für den Velo- und Fussverkehr sowie<br />
die Verbesserung des Verkehrsflusses auf dem übergeordneten Strassennetz.<br />
Das Amt für Mobilität analysiert den Mobilitätsbedarf und das Verkehrsgeschehen im <strong>Kanton</strong>, plant und bestellt<br />
Leistungen des öffentlichen Verkehrs, erarbeitet Verkehrsstrategien und -konzepte, formuliert Anforderungen<br />
an Infrastrukturen und begleitet deren Planung. Es plant und bewirtschaftet den Parkraum, projektiert und verfügt<br />
permanente Verkehrsanordnungen (geänderte Markierungen und Signalisationen) und ist verantwortlich<br />
für Projektierung, Programmierung, Betrieb und technischen Unterhalt sämtlicher Lichtsignalanlagen sowie des<br />
zentralen Verkehrsrechners, der Parkuhren und der dynamischen Wechselsignale.<br />
Das Amt für Mobilität bringt die kantonalen Interessen in die übergeordnete Verkehrsplanung des Bundes<br />
ein und koordiniert die Planung mit den Nachbarkantonen sowie den benachbarten Gebietskörperschaften in<br />
Deutschland und Frankreich.<br />
Ebenfalls in die Zuständigkeit des Amts für Mobilität fällt die Erteilung der kantonalen Bewilligungen für Betreiberfirmen<br />
im öffentlichen Verkehr.<br />
Tätigkeiten und Projekte<br />
<strong>Stadt</strong>verkehr 2020 Das Basler Stimmvolk hat Ende 2010 im Umweltschutzgesetz festschreiben<br />
lassen, dass der motorisierte Verkehr auf <strong>Stadt</strong>strassen bis 2020 um zehn Prozent zu reduzieren sei.<br />
Das Amt für Mobilität überprüft jährlich die Verkehrsentwicklung und evaluiert laufend, ob dieses Ziel<br />
mit den Planungen und Projekten des <strong>Kanton</strong>s erreicht werden kann. Eine umfassende Studie dient<br />
dabei als Grundlage für die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes. Mit diversen Massnahmen<br />
setzt das Amt zudem die Strategie zur Förderung des Velo- und Fussgängerverkehrs fort. 2014<br />
soll die Umsetzung des neuen „Teilrichtplans Velo 2013“ beginnen. Mit der neuen Verordnung über<br />
Velostellplätze auf privatem Grund (VeloPPV) soll zudem Rechtssicherheit für private Bauherren<br />
geschaffen werden.<br />
Gesamtverkehrsmodell der Region <strong>Basel</strong> Die Erarbeitung des neuen Gesamtverkehrsmodells<br />
der Region <strong>Basel</strong> wird im Frühling 2014 abgeschlossen. Damit steht ein aktuelles, dem neuesten<br />
Stand der Technik entsprechendes Modell zur Verfügung, um die verkehrlichen Auswirkungen von<br />
Siedlungsentwicklungen und Angebotsausbauten im Verkehr zu berechnen. Erstmals berücksichtigt<br />
das Modell auch den Veloverkehr sowie teilweise den Fussverkehr.<br />
Parkraumplanung und Einführung Pendlerfonds Im Rahmen der Einführung der flächendeckenden<br />
Parkraumbewirtschaftung werden 2014 in weiteren Postleitzahlenbezirken die entsprechenden<br />
Markierungs- und Signalisationsarbeiten projektiert und ausgeführt. Bis 2016 soll die Parkraumbewirtschaftung<br />
in allen Quartieren umgesetzt sein. Der 2013 ins Leben gerufene Pendlerfonds verfügt<br />
damit erstmals auch über laufende Einnahmen aus dem Verkauf der Parkkarten.<br />
Verkehrsberuhigung in der Innenstadt, im Gundeli und in weiteren Wohnquartieren Die Umsetzung<br />
des 2011 vom Grossen Rat beschlossenen Verkehrskonzepts für eine fussgängerfreundliche<br />
und verkehrsberuhigte Basler Innenstadt erfolgt schwerpunktmässig im Jahr 2014. Aufgrund von<br />
Verfassungsbeschwerden gegen eine Verordnung des <strong>Regierungsrat</strong>s hat sich der Zeitplan um ein<br />
Jahr verschoben.<br />
Auch wird das Amt für Mobilität 2014 einige Massnahmen des neuen Tempo 30-Konzepts umsetzen,<br />
das der Grosse Rat 2013 beschlossen hat. Die Reduktion der Geschwindigkeiten in Wohnquartieren<br />
und punktuell auf verkehrsorientierten Strassen leistet einen Beitrag zur Reduktion der Lärm- und