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pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt

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4.2.8 Gerichte 257<br />

Gericht für Strafsachen<br />

GER-112<br />

Das Gericht für Strafsachen beurteilt erstinstanzlich Straftaten, die im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> begangen worden<br />

sind. Zudem entscheidet es als Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Anordnung<br />

bzw. Verlängerung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft und genehmigt verschiedene Überwachungsmassnahmen.<br />

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Schweizerische Strafgesetzbuch, die Schweizerische<br />

Strafprozessordnung sowie andere eidgenössische und kantonale Nebenstrafgesetze.<br />

Mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 ist die Kompetenz zum<br />

Erlass von Strafbefehlen vom Strafgericht an die Staatsanwaltschaft übergegangen. Das Strafgericht ist deshalb<br />

seit anfangs 2011 primär für die Beurteilung von Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als 6<br />

Monaten bzw. eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen zur Diskussion steht, zuständig. Zudem beurteilt es<br />

Einsprachen gegen von der Staatsanwaltschaft ausgestellte Strafbefehle (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten bzw.<br />

Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen).<br />

Die Präsidentinnen und Präsidenten rotieren im jährlichen Turnus innerhalb der verschiedenen Abteilungen des<br />

Strafgerichts (ordentliches Verfahren, Einspracheverfahren, Zwangsmassnahmengericht).<br />

Tätigkeiten und Projekte<br />

2011 lag die Zahl der von der Staatsanwaltschaft ans Strafgericht überwiesenen Fälle deutlich<br />

unter unseren Erwartungen, was auf Umstellungen und Anpassungen, die die Staatsanwaltschaft<br />

wegen der anfangs 2011 in Kraft getretenen eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO) vornehmen<br />

musste, zurückzuführen war. 2012 sind die Zahlen der an uns überwiesenen Fälle im Bereich<br />

der direkten Anklagen (Fälle über 6 Monate Freiheitsstrafe) um rund ein Drittel angestiegen, während<br />

sich bei den Anklagen auf Einsprachen gegen Strafbefehle (Fälle bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe bzw.<br />

bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe) die Fallzahl mehr als verdoppelt hat. Dies zeigt, dass die Anpassungen<br />

bei der Staatsanwaltschaft mittlerweile umgesetzt sind und sie nun erheblich mehr Verfahren<br />

abschliessen und ans Strafgericht überweisen kann als in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten der<br />

eidgenössischen StPO. Aufgrund der bisherigen Zahlen des laufenden Jahres kann davon ausgegangen<br />

werden, dass 2013 sowohl beim ordentlichen Verfahren als auch beim Einspracheverfahren<br />

die Fallzahlen gegenüber 2012 nochmals deutlich ansteigen werden. Bei den Einsprachen geht die<br />

Tendenz sogar dahin, dass die Fallzahlen um einiges höher sein werden als sie es noch unter der<br />

Geltung der alten baselstädtischen StPO waren.<br />

Im Rahmen des sog. Projektes Umsetzung Justizreform 2. Etappe erfassen seit anfangs März<br />

2013 alle Mitarbeitenden des Strafgerichts – wie auch die des Appellations- und Zivilgerichts sowie<br />

der Staatsanwaltschaft – während eines Jahres ihren Zeitaufwand, den sie in einzelnen Fällen für<br />

verschiedene Verfahrenssequenzen erbringen müssen; auch die nicht-dossierbezogene Arbeitszeit<br />

wird genau notiert. Insbesondere für die Kanzleien stellt dies eine erhebliche Mehrbelastung dar, aber<br />

wir hoffen, dass sich dieser Aufwand lohnt und die Untersuchung dann auch wertvolle Aufschlüsse<br />

über die von uns benötigten Personalressourcen erbringt. Im Hinblick auf die ständig steigenden Falleingänge<br />

benötigt das Strafgericht nämlich sowohl im Kanzlei- als auch im Gerichtsschreiberbereich<br />

wohl in Kürze zusätzliche Personalkapazitäten.<br />

GER

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