pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt
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4.2.8 Gerichte 257<br />
Gericht für Strafsachen<br />
GER-112<br />
Das Gericht für Strafsachen beurteilt erstinstanzlich Straftaten, die im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> begangen worden<br />
sind. Zudem entscheidet es als Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Anordnung<br />
bzw. Verlängerung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft und genehmigt verschiedene Überwachungsmassnahmen.<br />
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Schweizerische Strafgesetzbuch, die Schweizerische<br />
Strafprozessordnung sowie andere eidgenössische und kantonale Nebenstrafgesetze.<br />
Mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 ist die Kompetenz zum<br />
Erlass von Strafbefehlen vom Strafgericht an die Staatsanwaltschaft übergegangen. Das Strafgericht ist deshalb<br />
seit anfangs 2011 primär für die Beurteilung von Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als 6<br />
Monaten bzw. eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen zur Diskussion steht, zuständig. Zudem beurteilt es<br />
Einsprachen gegen von der Staatsanwaltschaft ausgestellte Strafbefehle (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten bzw.<br />
Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen).<br />
Die Präsidentinnen und Präsidenten rotieren im jährlichen Turnus innerhalb der verschiedenen Abteilungen des<br />
Strafgerichts (ordentliches Verfahren, Einspracheverfahren, Zwangsmassnahmengericht).<br />
Tätigkeiten und Projekte<br />
2011 lag die Zahl der von der Staatsanwaltschaft ans Strafgericht überwiesenen Fälle deutlich<br />
unter unseren Erwartungen, was auf Umstellungen und Anpassungen, die die Staatsanwaltschaft<br />
wegen der anfangs 2011 in Kraft getretenen eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO) vornehmen<br />
musste, zurückzuführen war. 2012 sind die Zahlen der an uns überwiesenen Fälle im Bereich<br />
der direkten Anklagen (Fälle über 6 Monate Freiheitsstrafe) um rund ein Drittel angestiegen, während<br />
sich bei den Anklagen auf Einsprachen gegen Strafbefehle (Fälle bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe bzw.<br />
bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe) die Fallzahl mehr als verdoppelt hat. Dies zeigt, dass die Anpassungen<br />
bei der Staatsanwaltschaft mittlerweile umgesetzt sind und sie nun erheblich mehr Verfahren<br />
abschliessen und ans Strafgericht überweisen kann als in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten der<br />
eidgenössischen StPO. Aufgrund der bisherigen Zahlen des laufenden Jahres kann davon ausgegangen<br />
werden, dass 2013 sowohl beim ordentlichen Verfahren als auch beim Einspracheverfahren<br />
die Fallzahlen gegenüber 2012 nochmals deutlich ansteigen werden. Bei den Einsprachen geht die<br />
Tendenz sogar dahin, dass die Fallzahlen um einiges höher sein werden als sie es noch unter der<br />
Geltung der alten baselstädtischen StPO waren.<br />
Im Rahmen des sog. Projektes Umsetzung Justizreform 2. Etappe erfassen seit anfangs März<br />
2013 alle Mitarbeitenden des Strafgerichts – wie auch die des Appellations- und Zivilgerichts sowie<br />
der Staatsanwaltschaft – während eines Jahres ihren Zeitaufwand, den sie in einzelnen Fällen für<br />
verschiedene Verfahrenssequenzen erbringen müssen; auch die nicht-dossierbezogene Arbeitszeit<br />
wird genau notiert. Insbesondere für die Kanzleien stellt dies eine erhebliche Mehrbelastung dar, aber<br />
wir hoffen, dass sich dieser Aufwand lohnt und die Untersuchung dann auch wertvolle Aufschlüsse<br />
über die von uns benötigten Personalressourcen erbringt. Im Hinblick auf die ständig steigenden Falleingänge<br />
benötigt das Strafgericht nämlich sowohl im Kanzlei- als auch im Gerichtsschreiberbereich<br />
wohl in Kürze zusätzliche Personalkapazitäten.<br />
GER