pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt
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4.2.3 Erziehungsdepartement 167<br />
Volksschulen<br />
ED-230<br />
In den Volksschulen erwerben alle im <strong>Kanton</strong> wohnhaften Kinder vom vierten oder fünften Lebensjahr an in der<br />
Regel in elf Jahren die obligatorische Grundbildung, sofern sie keine Privatschule besuchen. Die öffentlichen<br />
Schulen haben den Auftrag, alle Kinder zu integrieren und sie entsprechend ihren Begabungen und Interessen<br />
zu fördern. Der Unterricht in den heterogenen Klassen erfolgt differenziert. Die Vielfalt an Begabungen<br />
und die Spanne zwischen Stärkeren und Schwächeren bieten wirkungsvolle Lernanreize. Mit Hilfe schuleigener<br />
Förderangebote werden die Schulen auch besonderem Bildungsbedarf gerecht. In Einzelfällen können die<br />
Schulleitungen zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Lehrpersonen beziehen die Eltern als Partner<br />
in die Verantwortung für die Schulbildung ein. Zur Unterstützung der Familien findet der Unterricht vormittags<br />
in Blockzeiten statt. Auf Wunsch und nach Bedarf werden die Kinder über die Unterrichtszeiten hinaus frühmorgens,<br />
über Mittag und am Nachmittag nach pädagogischen Grundsätzen betreut.<br />
Alle Schülerinnen und Schüler, die den Kindergarten oder die Primarschule besuchen oder noch nicht eingeschult<br />
sind, durchlaufen die neue Schullaufbahn mit acht Jahren Primarstufe (unter Einschluss des zweijährigen<br />
Kindergartens) und anschliessend drei Jahren Sekundarschule. In der Primarstufe sind die Kinder unabhängig<br />
von Herkunft und Leistungen in Lerngruppen und Klassen von wohnortsnahen Standorten eingeteilt. Sie werden<br />
zur Hauptsache von generalistisch ausgebildeten Lehrpersonen mit den elementaren Kulturtechniken vertraut<br />
gemacht und in ihrer Entwicklung und Gemeinschaftsfähigkeit unterstützt. In der anschliessenden dreijährigen<br />
Sekundarschule wird die Allgemeinbildung von Fachlehrpersonen vertieft und differenziert. Die Jugendlichen<br />
werden in ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen unterstützt und auf den Übertritt in die Berufslehre<br />
und die allgemein bildenden weiterführenden Schulen vorbereitet. Die Sekundarschule führt drei Leistungszüge<br />
unter einem Dach. Diese sind so aufeinander abgestimmt, dass eine hohe Durchlässigkeit möglich ist. Alle Schülerinnen<br />
und Schüler erhalten nach elf Schuljahren den Volksschulabschluss, in dem ihre Leistungen und die<br />
erworbenen Übertrittsberechtigungen festgehalten sind. Jene Schülerinnen und Schüler, die noch die dreijährige<br />
Orientierungsschule oder die zweijährige Weiterbildungsschule besuchen, folgen der alten Schullaufbahn.<br />
ED<br />
Tätigkeiten und Projekte<br />
Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Volksschulen 2010 hat der Grosse<br />
Rat den Beitritt zu den Konkordaten HarmoS und Sonderpädagogik der Schweizerischen Konferenz<br />
der kantonalen Erziehungsdirektoren und eine entsprechende Anpassung des Schulgesetzes beschlossen.<br />
Die Harmonisierung erleichtert die Mobilität der Familien und die Kooperation der <strong>Kanton</strong>e<br />
bei der Entwicklung ihrer Schulsysteme. Die beiden <strong>Basel</strong> planen die gleiche Schullaufbahn mit zwei<br />
Jahren Kindergarten, sechs Jahren Primarschule, drei Jahren Sekundarschule mit drei durchlässigen<br />
Leistungszügen und vier Jahren Gymnasium. Mit Erreichen des Volksschulabschlusses treten<br />
die Jugendlichen zum gleichen Zeitpunkt in die Berufsbildung, ans Gymnasium oder die Fachmaturitätsschule<br />
über. Die vier <strong>Kanton</strong>e der Nordwestschweiz, Aargau, <strong>Basel</strong>-Landschaft, <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
und Solothurn koordinieren die Einführung des Lehrplans 21 und die Umsetzung der vierkantonalen<br />
Leistungstests. Die kantonale Umsetzung der Harmonisierung wird seit 1. Januar 2014 von der<br />
Volksschulleitung gesteuert, die Projektorganisation wurde überführt. Abgeschlossen sind die folgenden<br />
Arbeiten: die Beschreibung der neuen Schulstufen, die Neuzuteilung der Lehrpersonen der<br />
auslaufenden Schulen, der Raumplan für die Allokation der neuen Schulstufen. Von den zuständigen<br />
Behörden beschlossen sind der Ratschlag zu den generellen Schulraumanpassungen (Grosser<br />
Rat), die neue Laufbahnverordnung, in der die Beurteilungs- und Übertrittsfragen umfassend geregelt<br />
werden (<strong>Regierungsrat</strong>), die bikantonalen Stundentafeln für die neue Volksschule und das neue<br />
Gymnasium (Erziehungsrat zusammen mit Bildungsrat <strong>Basel</strong>-Landschaft) und der Übergangslehrplan<br />
für die Verlängerung der Primarschule. Seit Sommer 2013 werden die Laufbahnverordnung,<br />
die Übergangsstundentafeln und -lehrpläne sowie die Leistungstests aufsteigend eingeführt. Um die<br />
Schulen nicht zu überlasten, sollen in den nächsten Jahren verschiedene Projekte und Themen<br />
an den Standorten der Volksschule gemeinsam evaluiert werden. Die Evaluationsergebnisse sollen<br />
dazu beitragen, eine Weiterentwicklung zu ermöglichen und zu unterstützen. Im ersten Jahr (SJ<br />
2014/15) ist ein Pilotdurchgang geplant, der dazu dient, die Verfahren zu testen und den aktuellen<br />
Bedürfnissen anzupassen.