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pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt

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180 4.2 Budget Zweckgebundene Positionen<br />

Jugend, Familie und Sport<br />

ED-290<br />

Im Bereich „Jugend, Familie und Sport“ hat der <strong>Kanton</strong> die Aufgabenfelder „Kinder, Jugend und Familie“ und<br />

„Sport“ zusammengeführt. Die Angebote des Bereichs stärken die Familien im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft,<br />

fördern die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen und laden sie zur Mitwirkung ein. Zu<br />

den Leistungen zählen beispielsweise die frühe Förderung, die Elternbildung, die Tagesbetreuung, die Kinderund<br />

Jugendhilfe sowie die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern in anspruchsvollen<br />

Lebenssituationen. Mit der Zuordnung des Sports besteht die Erwartung, die Bedeutung des Sports für die<br />

Bildung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen zu nutzen. Der Sport selbst hat die Aufgabe, Breitensport<br />

und Bewegung sowie den Sport in den Schulen zu fördern, Sportvereine zu unterstützen, sportliche<br />

Talente in ihrer Entwicklung zu begleiten und Sportanlagen zur Verfügung zu stellen. Eine enge Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Sport und dem Bildungsbereich hilft, die übergreifenden Förderziele zu verwirklichen.<br />

Der Bereich Jugend, Familie und Sport gliedert sich in die Abteilungen „Jugend- und Familienangebote",<br />

„Jugend- und Familienförderung", „Kinder- und Jugenddienst“ und „Sport". Eine Stabsstelle ist für die Kommunikation<br />

und die Koordination verantwortlich.<br />

Tätigkeiten und Projekte<br />

Schwerpunkt Frühbereich Im Hinblick auf den Abschluss des Schwerpunkts Frühbereich werden<br />

die Projekte, die sich bewährt haben, in das Regelangebot überführt. Dazu gehören die vier<br />

Eltern-Kind-Zentren in ausgewählten Quartiertreffpunkten. Es ist vorgesehen, dass die Angebote<br />

für die Jahre 2014 bis 2016 weiter subventioniert werden. Die vom Zentrum für Frühförderung angebotene<br />

aufsuchende Entwicklungsberatung in den Eltern-Kind-Zentren wird im Jahr 2014 für die<br />

Überführung in die Regelangebote vorbereitet. Das Pilotprojekt „mini move", das Bewegungsförderung<br />

für Vorschulkinder aus benachteiligten Verhältnissen bietet, wird im Winter 2013/2014 weiter<br />

angeboten. Über eine Weiterführung als Regelangebot wird später entschieden. Das aufsuchende<br />

Frühförderungsprogramm „schritt:weise“ wird bis zum Jahr 2016 als Pilotprojekt weitergeführt.<br />

Kinderfreundlichkeit Für das Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ von Unicef Schweiz braucht es<br />

einen Aktionsplan mit Zielen. Nachdem der <strong>Regierungsrat</strong> im Jahr 2013 diesen Aktionsplan verabschiedet<br />

hat, werden für die Jahre 2014 bis 2015 die entsprechenden Massnahmen des Aktionsplans<br />

umgesetzt.<br />

Jugendplatz Auf der Erlenmatt entsteht ein neues Wohnquartier mit vier öffentlichen Plätzen.<br />

Einer davon trägt provisorisch den Namen „<strong>Stadt</strong>terminal". Im Fokus seiner Nutzung stehen Jugendliche<br />

und junge Erwachsene. Der <strong>Stadt</strong>terminal wird sich wellenförmig auf das Rampenbauwerk der<br />

Horburgtunneleinfahrt hochziehen. Unterhalb dieses Platzes ist ein Infrastrukturgebäude geplant,<br />

das zur Nutzung durch Jugendliche und junge Erwachsene vorgesehen ist. Unter konsequentem<br />

Einbezug der Zielgruppen sollen hier vor allem Angebote für Trendsport und Jugendkultur realisiert<br />

werden. Diese Angebote sollen mit einem möglichst hohen Grad an Eigenverantwortung von Jugendlichen<br />

und jungen Erwachsenen selbstständig betrieben werden.<br />

Kinder- und Jugendgesetz Das geltende Gesetz betreffend die kantonale Jugendhilfe stammt<br />

aus dem Jahr 1984. Seither haben internationale Übereinkommen und Bundesrecht die rechtlichen<br />

Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendförderung verändert. Deshalb<br />

wurde das bestehende kantonale Jugendhilfegesetz einer Totalrevision unterzogen. Es ist vorgesehen,<br />

dass das neue Gesetz im Jahr 2014 dem Grossen Rat vorgelegt werden kann.<br />

Sport Im Bereich der Sportstätten sind einige bauliche Vorhaben vorgesehen: Auf den Sportanlagen<br />

St. Jakob soll das neue Tribünengebäude gebaut werden. Nach der Eröffnung des FCB-<br />

Nachwuchs-Campus stehen die Sportanlagen St. Jakob somit vor einer weiteren betrieblichen Herausforderung<br />

eines grösseren Baus auf den Sportanlangen. Die Sportanlage Bachgraben soll im<br />

bestehenden Perimeter baulich optimiert und erweitert werden, um so der weiterhin grossen Nachfrage<br />

nach Fussballplätzen zu begegnen. Zudem wird weiter an der Vorbereitung der Sanierung<br />

der beiden Kunsteisbahnen Eglisee und Margarethen gearbeitet. Der freiwillige Schulsport soll trotz<br />

knapper Ressourcen weiterentwickelt werden. Damit verbunden ist auch die Etablierung des Sport-<br />

Checks in der Schule.

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