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pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt

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324 7.1 Glossar der finanziellen Fachbegriffe<br />

Vollkostenrechnung<br />

Unter Vollkostenrechnung werden alle Kosten inklusive der Fixkosten und der Verwaltungsgemeinkosten<br />

eines Produktes oder einer Leistung verstanden, die bei allen beteiligten Kostenstellen<br />

anfallen.<br />

Wertberichtigung<br />

Eine Wertberichtigung ist eine Bewertungskorrektur von Aktivpositionen (beispielsweise Korrektur<br />

von Forderungen, Darlehen, Beteiligungen, Gebäude) für eingetretene Wertminderungen.<br />

Wesentlichkeit<br />

Nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit müssen sämtliche Informationen offen gelegt werden,<br />

die einen Adressaten in der Entscheidungsfindung beeinflussen können. Über die Wesentlichkeit<br />

wird somit immer im konkreten Kontext zu entscheiden sein.<br />

Die präsentierten Angaben müssen eine ausgewogene Beurteilung ermöglichen. Unwesentliche<br />

Beträge können mit sachlich ähnlichen Beträgen aggregiert werden.<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Wirtschaftlichkeit ist das Verhältnis zwischen Input und Wirkung. Wirtschaftliche Verwaltungsführung<br />

heisst, dass die Kosten für eine bestimmte Wirkung möglichst tief gehalten werden. Das<br />

Verhältnis zwischen Kosten und Wirkung ist gleichbedeutend mit dem Verhältnis zwischen Kosten<br />

und Nutzen (Kosten-Nutzen-Verhältnis). Dieser Haushaltsgrundsatz ist im Finanzhaushaltsgesetz<br />

verankert.<br />

Zweckgebundener Aufwand und Ertrag<br />

Als Zweckgebundener Aufwand und Ertrag gilt der in den Dienststellen anfallende Aufwand und<br />

Ertrag. In der Einschränkung auf das betriebliche Ergebnis und ohne Abschreibungen auf Grossinvestitionen<br />

und grossen Investitionsbeiträgen wird vom Zweckgebundenen Betriebsergebnis<br />

(ZBE) gesprochen, das für die Dienststellen die verbindliche Budgetvorgabe darstellt.

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