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pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt

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314 7.1 Glossar der finanziellen Fachbegriffe<br />

7.1 Glossar der finanziellen Fachbegriffe<br />

Abschreibungen<br />

Abschreibungen bilden den Werteverzehr von Sachgütern und Positionen des immateriellen<br />

Vermögens ab. Es wird zwischen planmässiger und ausserplanmässiger Abschreibungen unterschieden.<br />

Planmässige Abschreibungen werden aufgrund der Entwertung durch Alterung und<br />

durch Nutzung auf die Abschreibungsdauer verteilt. Ausserplanmässige Abschreibungen sind<br />

dauernde Wertminderungen, die nicht durch ordentliche Nutzung begründet sind.<br />

Accrual Accounting<br />

Unter Accrual Accounting ist der Grundsatz zu verstehen, dass Geschäftsvorfälle dann in der<br />

Buchhaltung erfasst werden, wenn sie auftreten (und nicht im Zeitpunkt wenn der Mittelzufluss<br />

bzw. Mittelabfluss stattfindet).<br />

Anhang<br />

Der Anhang ist Teil der Jahresrechnung. Dort werden die für die Erstellung der Jahresrechnung<br />

massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze und das zugrunde liegenden Rechnungsmodells<br />

beschrieben. Zudem werden einzelne wichtige Positionen der Jahresrechnung erläutert. Der<br />

Anhang enthält weitere Angaben, welche für die Beurteilung der finanziellen Lage und der<br />

Risikosituation von Bedeutung sind.<br />

Aufwand<br />

Als Aufwand werden Ausgaben der Erfolgsrechnung bezeichnet wie z.B. Personalaufwand,<br />

Sachaufwand, Zinsen, Beiträge usw.<br />

Benchmarking<br />

Benchmarking bedeutet den Vergleich der eigenen Leistung mit der des „klassenbesten“ Konkurrenten.<br />

Betriebsergebnis (=Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit)<br />

Das Betriebsergebnis ist der betriebliche Ertrag abzüglich des betrieblichen Aufwands.<br />

Bilanz<br />

Gemäss FHG enthält die Bilanz auf der Aktivseite das Umlauf- und das Anlagevermögen, auf<br />

der Passivseite das Fremd- und das Eigenkapital. Das Umlaufvermögen umfasst das kurzfristig<br />

realisierbare Finanzvermögen. Das Anlagevermögen ist in das nicht kurzfristig realisierbare<br />

Finanzvermögen und das Verwaltungsvermögen gegliedert.<br />

Die international übliche (und von IPSAS vorgeschriebene) Obergliederung der Aktivseite in<br />

Umlauf und Anlagevermögen wird somit übernommen. Damit kann die Realisierbarkeit der<br />

Vermögenspositionen dargelegt werden. Die zweite Gliederungsstufe ist die in der Schweiz<br />

übliche Aufteilung in Finanz- und Verwaltungsvermögen.

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