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pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt

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4.2.4 Finanzdepartement 191<br />

Steuerverwaltung<br />

FD-404<br />

Die Steuerverwaltung ist zuständig für die Erhebung der direkten Steuern für den <strong>Kanton</strong> und den Bund. Die<br />

periodischen und die nicht periodischen direkten Steuern werden veranlagt und bezogen, damit die kantonalen<br />

und eidgenössischen Staatsausgaben finanziert werden können. Die Pflege eines nachhaltigen Steuersubstrats<br />

mit sozial gerechten, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person Rechnung tragenden<br />

Steuern ist dabei ein wichtiger Leitgrundsatz. Bei der Pflege des Steuersystems wird auf Einfachheit und Transparenz<br />

geachtet. Durch die verstärkte Wirkung von Bundesrecht und vermehrten Vorstössen im Steuerrecht auf<br />

Bundesebene ist die Mitarbeit in gesamtschweizerischen Gremien intensiv gefordert.<br />

Tätigkeiten und Projekte<br />

Nach der erfolgreichen Umstellung der Steuerapplikation NEST auf eine moderne EDV-Architektur<br />

werden die elf Eigentümerkantone ab dem Jahr 2014 mit dem Reengineering und mit dem Refactoring<br />

der Steuerlösung die Zukunftstauglichkeit erarbeiten.<br />

In den schweizerischen EDV-Projekten wird das elektronische Meldewesen zwischen den Steuerbehörden,<br />

der AHV, der SUVA und weiteren behördlichen Stellen unter Federführung der Steuerverwaltung<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> weiter ausgebaut. Ab dem Jahr 2014 können Arbeitgebende direkt aus<br />

ihrer von Swissdec zertifizierten Lohnsoftware Quellensteuer-Abrechnungen und Lohnmeldungen an<br />

die Behörden übermitteln. Für die Realisierung dieser Erweiterung wurden bestehende Systemkomponenten<br />

des elektronischen Meldewesens genutzt.<br />

Daneben stehen laufend Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht an und<br />

es wird aktiv an der Unternehmenssteuerreform III mitgearbeitet.<br />

FD<br />

Erhebung der nicht periodischen direkten Steuern<br />

Aufgrund der Entwicklung der Liegenschaftswerte seit dem Jahr 2001 wird per 31. Dezember 2016<br />

eine generelle Neubewertung von selbstbewohnten Liegenschaften durchgeführt. Die dafür erforderlichen<br />

Vorbereitungsarbeiten werden aufgenommen.<br />

Erhebung der periodischen direkten Steuern<br />

Die erfolgreichen externen Revisionen vor Ort werden weiter durchgeführt. Die Zielsetzungen, einerseits<br />

präventiv eine verbesserte Deklarationsqualität zu erzielen und andererseits eine gerechte Besteuerung<br />

mit dem entsprechenden Steuerertrag zu erreichen, wurden und werden sehr gut erreicht.<br />

Entdeckte Unregelmässigkeiten haben zu den entsprechenden Nach- und Strafsteuerverfahren geführt.

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