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pdf-File - Regierungsrat - Kanton Basel-Stadt

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Investitionsbeiträge (erhaltene und gegebene)<br />

Investitionsbeiträge sind monetäre Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte<br />

Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Vermögenswerte mit<br />

Investitionscharakter werden als Investitionsgüter bezeichnet und beinhalten oder ermöglichen<br />

eine mehrjährige, neue, erweiterte oder verlängerte Nutzung und zwar in quantitativer oder<br />

qualitativer Art. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> kann sowohl Investitionsbeiträge ausrichten oder als<br />

Begünstigter von Investitionsbeiträgen auftreten.<br />

Investitionsrechnung<br />

Als Investitionsrechnung wird die Rechnung bezeichnet, die sämtliche Ausgaben und Einnahmen<br />

(Beiträge) für Investitionsvorhaben im Verwaltungsvermögen enthält, die grösser als 300’000<br />

Franken sind. Andere <strong>Kanton</strong>e kennen andere Betragsuntergrenzen.<br />

International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)<br />

Es handelt sich bei IPSAS um Rechnungslegungsstandards für öffentliche Haushalte. Die IPSAS<br />

werden durch das IPSAS-Board (IPSASB) der IFAC, der International Federation of Accountants<br />

erlassen. Sie basieren auf den IFRS (früher IAS genannt) und sind auf die spezifischen<br />

Bedürfnisse von Organisationseinheiten des öffentlichen Sektors angepasst. Seit 1. Januar<br />

2007 orientiert sich die Rechnung des Bundes an IPSAS. Auch das von der FdK anfangs 2008<br />

verabschiedete neue Rechnungsmodell HRM2 orientiert sich an diesem Regelwerk. Vergleiche<br />

auch die Ausführungen zu IFRS und HRM2.<br />

Jährlichkeitsprinzip<br />

Das Jährlichkeitsprinzip bedeutet, dass nicht beanspruchte Kredite auf Ende eines Rechnungsjahres<br />

verfallen.<br />

Percentage of Completion-Methode (PoC)<br />

Mittels der Percentage of Completion-Methode (PoC) wird der anteilsmässige Fertigstellungsgrade<br />

eines (Bau-)projektes ausgewiesen.<br />

Kalkulatorische Positionen<br />

Kalkulatorische Positionen sind Grössen, die nicht direkt geldwirksam bei der nutzniessenden<br />

Dienststelle ausgegeben bzw. eingenommen werden, sondern rein rechnerisch zum Ergebnis<br />

zugeschlagen werden. Einerseits betrifft dies Querschnittskosten für Leistungen v.a. aus den<br />

Bereichen Informatik, Personal und Finanzen, welche zwar zu Gunsten eines bestimmten Produkts<br />

erbracht, jedoch von diesem nicht bezahlt werden. Anderseits sind die kalkulatorischen<br />

Zinsen auf Anlagen (da die Beschaffung von Anlagen über die Finanzverwaltung finanziert wird,<br />

werden diese Zinsen nicht durch die nutzniessenden Dienststellen bezahlt) sowie Abschreibungen<br />

(gemäss Nutzungsdauer einer Investition) bzw. kalkulatorische Mieten enthalten.<br />

Kameralistik<br />

Kameralistik (lateinisch: camera „fürstliche Schatztruhe") ist ein Verfahren der Buchführung. Im<br />

Gegensatz zur Doppik, der doppelten Buchführung werden bei der Kameralistik kassenwirksame<br />

Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen) betrachtet, dies jedoch nicht im<br />

betriebswirtschaftlichen Sinne und auch ohne Erträge und Aufwendungen zu ermitteln. Der Fokus

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