Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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schwerbehinderte Menschen finanziell bezuschusst<br />
werden.<br />
Die Höhe des Zuschusses wird in jedem Einzelfall individuell<br />
ermittelt. Die Regelförderung beträgt 60 Prozent<br />
der anrechnungsfähigen Kosten, die unter Berücksichtigung<br />
des wirtschaftlichen Vorteils für den Arbeitgeber<br />
gewährt werden. Die Aufstockung der<br />
Regelförderung auf bis zu 100 Prozent ist bei Vorliegen<br />
der Voraussetzungen möglich. Kriterien für die Höhe<br />
der Beteiligung des Arbeitgebers sind<br />
• die Kosten der Investition selbst,<br />
• die Betriebsgröße,<br />
• die Finanzstärke des Betriebes,<br />
• die gegebenenfalls durch die Maßnahme erreichte<br />
Produktionssteigerung,<br />
• die Dauer der Sicherung des <strong>Arbeits</strong>verhältnisses<br />
des schwerbehinderten Menschen,<br />
• die Art <strong>und</strong> Schwere der Behinderung des Arbeitnehmers,<br />
• die Höhe der Beschäftigungsquote.<br />
Bei der Beantragung müssen keine Fristen gewahrt<br />
werden, allerdings sollte die Beantragung immer vor einer<br />
möglichen Auftragsvergabe erfolgen.<br />
Ein Arbeitgeber kann seinen Antrag auf die behinderungsgerechte<br />
Gestaltung des <strong>Arbeits</strong>platzes eines<br />
schwerbehinderten Beschäftigten beim LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />
oder der örtlichen Fürsorgestelle stellen. Vor einer<br />
Förderung prüfen beide, ob sie die Maßnahme in<br />
eigener Zuständigkeit erledigen können. Wenn nicht,<br />
wird der Antrag innerhalb der Fristen des § 14 SGB IX<br />
an den zuständigen Rehabilitationsträger zwecks Leistungserbringung<br />
weitergeleitet.<br />
3.3 Personelle Unterstützung<br />
Für wen? Arbeitgeber von schwerbehinderten oder<br />
gleichgestellten behinderten Beschäftigten<br />
Wo beantragen? Örtliche Fürsorgestelle<br />
Wo steht’s? § 102 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit<br />
§ 27 SchwbAV in Verbindung mit<br />
Richtlinien <strong>zur</strong> Gewährung von<br />
<strong>Leistungen</strong> an Arbeitgeber <strong>zur</strong> Abgeltung<br />
außergewöhnlicher Belastungen<br />
Wenn ein schwerbehinderter Mensch <strong>zur</strong> Erfüllung seiner<br />
arbeitsvertraglichen Pflichten die Unterstützung<br />
eines anderen Beschäftigten benötigt, entstehen dem<br />
Arbeitgeber Aufwendungen für zusätzliche Personalkosten.<br />
Die (teilweise) Abdeckung dieser finanziellen<br />
Aufwendungen kann der Arbeitgeber bei der örtlichen<br />
Fürsorgestelle beantragen. Beispiele für Unterstützungsleistungen<br />
sind zum Beispiel die Vorlesekraft für<br />
blinde Menschen, Handreichungen oder behinderungsbedingte<br />
längere oder wiederkehrende Unterweisungen<br />
<strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>platz.<br />
Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach dem Umfang<br />
der personellen Unterstützung (0,5 bis über<br />
drei St<strong>und</strong>en täglich), der Beschäftigungsquote <strong>und</strong><br />
dem monatlichen Bruttoarbeitslohn der unterstützenden<br />
Person.<br />
Mit Hilfe der unten stehenden Tabelle lassen sich die<br />
dort aufgelisteten Fördersummen ermitteln (siehe unten)<br />
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Möglichkeiten,<br />
die den schwerbehinderten Menschen zu einer<br />
von fremder Unterstützung unabhängigen <strong>Arbeits</strong>leistung<br />
befähigen, ausgeschöpft sind. Dazu gehören<br />
insbesondere:<br />
Monatliche Zahlbeträge anhand des Monatsbruttogehaltes der Unterstützungsperson<br />
Umfang des arbeitstäglichen<br />
Unterstützungsbedarfs<br />
bis<br />
1.327,99 €/<br />
Monat<br />
bis<br />
1.991,99<br />
€/Monat<br />
bis<br />
2.655,99<br />
€/Monat<br />
ab<br />
2.656<br />
€/Monat<br />
0,5 – 1 St<strong>und</strong>e 106 – 120 € 123 – 140 € 141 – 160 € 158 – 180 €<br />
1 – 2 St<strong>und</strong>en 158 – 180 € 211 – 240 € 264 – 300 € 317 – 360 €<br />
2 – 3 St<strong>und</strong>en 220 – 250 € 317 – 360 € 422 – 480 € 528 – 600 €<br />
ab 3 St<strong>und</strong>en 282 – 320 € 440 – 500 € 598 – 680 € 748 – 850 €<br />
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