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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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schwerbehinderte Menschen finanziell bezuschusst<br />

werden.<br />

Die Höhe des Zuschusses wird in jedem Einzelfall individuell<br />

ermittelt. Die Regelförderung beträgt 60 Prozent<br />

der anrechnungsfähigen Kosten, die unter Berücksichtigung<br />

des wirtschaftlichen Vorteils für den Arbeitgeber<br />

gewährt werden. Die Aufstockung der<br />

Regelförderung auf bis zu 100 Prozent ist bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen möglich. Kriterien für die Höhe<br />

der Beteiligung des Arbeitgebers sind<br />

• die Kosten der Investition selbst,<br />

• die Betriebsgröße,<br />

• die Finanzstärke des Betriebes,<br />

• die gegebenenfalls durch die Maßnahme erreichte<br />

Produktionssteigerung,<br />

• die Dauer der Sicherung des <strong>Arbeits</strong>verhältnisses<br />

des schwerbehinderten Menschen,<br />

• die Art <strong>und</strong> Schwere der Behinderung des Arbeitnehmers,<br />

• die Höhe der Beschäftigungsquote.<br />

Bei der Beantragung müssen keine Fristen gewahrt<br />

werden, allerdings sollte die Beantragung immer vor einer<br />

möglichen Auftragsvergabe erfolgen.<br />

Ein Arbeitgeber kann seinen Antrag auf die behinderungsgerechte<br />

Gestaltung des <strong>Arbeits</strong>platzes eines<br />

schwerbehinderten Beschäftigten beim LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />

oder der örtlichen Fürsorgestelle stellen. Vor einer<br />

Förderung prüfen beide, ob sie die Maßnahme in<br />

eigener Zuständigkeit erledigen können. Wenn nicht,<br />

wird der Antrag innerhalb der Fristen des § 14 SGB IX<br />

an den zuständigen Rehabilitationsträger zwecks Leistungserbringung<br />

weitergeleitet.<br />

3.3 Personelle Unterstützung<br />

Für wen? Arbeitgeber von schwerbehinderten oder<br />

gleichgestellten behinderten Beschäftigten<br />

Wo beantragen? Örtliche Fürsorgestelle<br />

Wo steht’s? § 102 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit<br />

§ 27 SchwbAV in Verbindung mit<br />

Richtlinien <strong>zur</strong> Gewährung von<br />

<strong>Leistungen</strong> an Arbeitgeber <strong>zur</strong> Abgeltung<br />

außergewöhnlicher Belastungen<br />

Wenn ein schwerbehinderter Mensch <strong>zur</strong> Erfüllung seiner<br />

arbeitsvertraglichen Pflichten die Unterstützung<br />

eines anderen Beschäftigten benötigt, entstehen dem<br />

Arbeitgeber Aufwendungen für zusätzliche Personalkosten.<br />

Die (teilweise) Abdeckung dieser finanziellen<br />

Aufwendungen kann der Arbeitgeber bei der örtlichen<br />

Fürsorgestelle beantragen. Beispiele für Unterstützungsleistungen<br />

sind zum Beispiel die Vorlesekraft für<br />

blinde Menschen, Handreichungen oder behinderungsbedingte<br />

längere oder wiederkehrende Unterweisungen<br />

<strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>platz.<br />

Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach dem Umfang<br />

der personellen Unterstützung (0,5 bis über<br />

drei St<strong>und</strong>en täglich), der Beschäftigungsquote <strong>und</strong><br />

dem monatlichen Bruttoarbeitslohn der unterstützenden<br />

Person.<br />

Mit Hilfe der unten stehenden Tabelle lassen sich die<br />

dort aufgelisteten Fördersummen ermitteln (siehe unten)<br />

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Möglichkeiten,<br />

die den schwerbehinderten Menschen zu einer<br />

von fremder Unterstützung unabhängigen <strong>Arbeits</strong>leistung<br />

befähigen, ausgeschöpft sind. Dazu gehören<br />

insbesondere:<br />

Monatliche Zahlbeträge anhand des Monatsbruttogehaltes der Unterstützungsperson<br />

Umfang des arbeitstäglichen<br />

Unterstützungsbedarfs<br />

bis<br />

1.327,99 €/<br />

Monat<br />

bis<br />

1.991,99<br />

€/Monat<br />

bis<br />

2.655,99<br />

€/Monat<br />

ab<br />

2.656<br />

€/Monat<br />

0,5 – 1 St<strong>und</strong>e 106 – 120 € 123 – 140 € 141 – 160 € 158 – 180 €<br />

1 – 2 St<strong>und</strong>en 158 – 180 € 211 – 240 € 264 – 300 € 317 – 360 €<br />

2 – 3 St<strong>und</strong>en 220 – 250 € 317 – 360 € 422 – 480 € 528 – 600 €<br />

ab 3 St<strong>und</strong>en 282 – 320 € 440 – 500 € 598 – 680 € 748 – 850 €<br />

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