Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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gen wird, beträgt somit 20 Prozent von (276 € +<br />
1.200 € =) 1.476 €, also 295 €.<br />
d) Es wird eine Haushaltshilfe im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen<br />
Dienstverhältnisses beschäftigt,<br />
das kein 400-€-Job ist <strong>und</strong>/oder es werden<br />
haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine<br />
Handwerkerleistungen darstellen, durch einen<br />
selbstständigen Unternehmer in Anspruch genommen<br />
(§ 35a Absätze 2 <strong>und</strong> 4 EStG in der Fassung<br />
des F<strong>am</strong>LeistG vom 22. 12. 2008)<br />
Ab Kalenderjar 2008:<br />
• Steuerermäßigung: 20 Prozent der <strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong><br />
Fahrtkosten, höchstens 4.000 € im Kalenderjahr<br />
Diese Steuerermäßigung wird auch für Aufwendungen<br />
gewährt, die entstanden sind<br />
• durch die Inanspruchnahme von Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen<br />
im Haushalt des Steuerpflichtigen<br />
oder der gepflegten Person, soweit sich die<br />
Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung<br />
ausgewirkt haben <strong>und</strong> der Steuerpflichtige keinen<br />
Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt<br />
oder<br />
• bei Unterbringung in einem Heim für Dienstleistungen,<br />
die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar<br />
sind.<br />
Der Höchstbetrag ist ein Jahresbetrag, der auch dann<br />
berücksichtigt wird, wenn entsprechende Aufwendungen<br />
nicht monatlich angefallen sind.<br />
e) Es werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />
Erhaltungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen,<br />
die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht<br />
werden, in Anspruch genommen (§ 35a Absatz<br />
2 Satz 2 EStG bis Kalenderjahr 2008; § 35a<br />
Absatz 3 EStG in der Fassung des F<strong>am</strong>LeistG vom<br />
22. 12. 2008 ab 2009)<br />
Bis einschließlich Kalenderjahr 2008:<br />
• Steuerermäßigung: 20 Prozent der <strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong><br />
Fahrtkosten, höchstens 600 € im Kalenderjahr (Materialkosten<br />
sind nicht begünstigt).<br />
Ab Kalenderjahr 2009:<br />
• Steuerermäßigung: 20 Prozent der <strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong><br />
Fahrtkosten, höchstens 1.200 € im Kalenderjahr<br />
(Materialkosten sind nicht begünstigt).<br />
Der Höchstbetrag ist ein Jahresbetrag, der auch dann<br />
gilt, wenn entsprechende Aufwendungen nicht monatlich<br />
angefallen sind.<br />
Zu den begünstigten Handwerkerleistungen gehören<br />
zum Beispiel:<br />
• Malerarbeiten in der selbst genutzten Wohnung<br />
(nur die Lohn- <strong>und</strong> in Rechnung gestellten Fahrtkosten<br />
sind begünstigt, keine Materialkosten),<br />
• Renovierung des Badezimmers in der selbst genutzten<br />
Wohnung (nur die Lohn- <strong>und</strong> in Rechnung<br />
gestellten Fahrtkosten sind begünstigt, keine Materialkosten),<br />
• Erneuerung des Fußbodenbelags, der Fenster <strong>und</strong><br />
Türen in der selbst genutzten Wohnung (nur die<br />
Lohn- <strong>und</strong> in Rechnung gestellten Fahrtkosten sind<br />
begünstigt, keine Materialkosten),<br />
• Tätigkeiten des Schornsteinfegers,<br />
• Heizungsreparatur- <strong>und</strong> Heizungswartungsarbeiten.<br />
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der<br />
Steuerpflichtige vom Unternehmer eine Rechnung erhalten<br />
<strong>und</strong> den Rechnungsbetrag auf ein Konto des<br />
Unternehmers überwiesen hat. Bei Barzahlung der<br />
Rechnung wird also keine Steuerermäßigung gewährt.<br />
Rechnungs- <strong>und</strong> Überweisungsbelege müssen dem Finanz<strong>am</strong>t<br />
nur nach Aufforderung eingereicht werden.<br />
Beispiel:<br />
Frau C sind im Kalenderjahr 2009 unter anderem folgende<br />
Kosten entstanden:<br />
Kosten für einen selbstständigen Fensterputzer 600 €<br />
Kosten für Gartenarbeiten durch einen Gärtner 500 €<br />
<strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong> Fahrtkosten für die Renovierung<br />
des Badezimmers (ohne Material)<br />
1.500 €<br />
Schornsteinfegergebühren 60 €<br />
<strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong> Fahrtkosten für Parkettverlegearbeiten<br />
(ohne Material)<br />
1.200 €<br />
Heizungswartungsarbeiten 100 €<br />
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