Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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schen Wohnung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte entstanden sind, als<br />
Werbungskosten geltend machen.<br />
Das Finanz<strong>am</strong>t prüft bei der Bearbeitung der Steuererklärung,<br />
ob der Ansatz der Entfernungspauschalen<br />
oder der tatsächlichen Kosten für die Wege <strong>zur</strong> Arbeit<br />
günstiger ist <strong>und</strong> berücksichtigt dann den für den Arbeitnehmer<br />
günstigeren Betrag.<br />
Soweit die tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten nicht<br />
einzeln nachgewiesen werden, wird für die mit dem Kfz<br />
<strong>zur</strong>ückgelegten Wege zwischen Wohnung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte<br />
ein pauschaler Kilometersatz von 0,60 € je Entfernungskilometer<br />
angesetzt.<br />
• Mit der Entfernungspauschale <strong>und</strong> dem pauschalen<br />
Kilometersatz abgegoltene Kosten<br />
Mit der Entfernungspauschale <strong>und</strong> dem pauschalen Kilometersatz<br />
von 0,60 € sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle Kosten<br />
abgegolten. Ausnahmen:<br />
1. Kosten aufgr<strong>und</strong> eines Unfalls, der sich auf der Fahrt<br />
<strong>zur</strong> Arbeit oder von der Arbeit <strong>zur</strong> Wohnung ereignet,<br />
können neben der Entfernungspauschale/dem<br />
pauschalen Kilometersatz berücksichtigt werden.<br />
2. Behinderte Arbeitnehmer, deren tatsächliche Kosten<br />
für die Kfz-Nutzung mit dem pauschalen Kilometersatz<br />
von 0,60 € je Entfernungskilometer angesetzt<br />
werden, können zusätzlich Gebühren für einen Parkplatz<br />
an der <strong>Arbeits</strong>stätte geltend machen. (R 9.10<br />
Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit R 9.8 Absatz 1<br />
Nummer 3 LStR 2008).<br />
• Nachweis der tatsächlich entstandenen<br />
Kfz-Kosten<br />
Bei Einzelnachweis sind die tatsächlichen Kfz-Kosten,<br />
die für die Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte<br />
angefallen sind, wie folgt zu ermitteln:<br />
Zurückgelegte Kilometer für Fahrten von der Wohnung<br />
<strong>zur</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte <strong>und</strong> <strong>zur</strong>ück <strong>zur</strong> Wohnung x Kfz-Ges<strong>am</strong>tkosten<br />
./. Ges<strong>am</strong>tfahrleistung im Jahr.<br />
Hinweis:<br />
Zum Nachweis der Ges<strong>am</strong>tfahrleistung im Kalenderjahr<br />
ist der jeweilige Tachostand <strong>am</strong> 1. 1. <strong>und</strong> <strong>am</strong> 31. 12.<br />
aufzuzeichnen. Außerdem sollten Belege, in denen der<br />
Kilometerstand des Kfz aufgeführt ist, zum Beispiel Inspektions-<br />
<strong>und</strong> Reparaturrechnungen aufbewahrt werden,<br />
da sich auch hieraus Rückschlüsse auf die Ges<strong>am</strong>tfahrleistung<br />
ziehen lassen.<br />
a) In 2009 angefallene Ges<strong>am</strong>tkosten für den PKW:<br />
Kfz-Haftpflicht 200 €<br />
Kaskoversicherung 180 €<br />
Kfz-Unfallversicherung 30 €<br />
Inspektionen/Ölwechsel 400 €<br />
Reparaturen 200 €<br />
Benzin (lt. Belegen; Schätzung zulässig) 2.160 €<br />
Zinsen für den Kredit <strong>zur</strong> Teilfinanzierung<br />
des PKW-Kaufpreises 500 €<br />
Miete für die Garage in der Nähe der<br />
Wohnung 360 €<br />
Rechtsschutzversicherung (nur für den PKW) 40 €<br />
Kfz-Steuer 90 €<br />
PKW-AfA (16,7 vom H<strong>und</strong>ert von 15.000 €) 2.500 €<br />
Summe 6.660 €<br />
b) Von den Ges<strong>am</strong>tkosten entfallen auf die Fahrten<br />
zwischen Wohnung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte:<br />
(210 Tage x 20 Kilometer x 2 =)<br />
8.400 Kilometer x 6.660 € ./.<br />
18.000 Kilometer = 3.108 €<br />
c) Vergleich der tatsächlichen Kosten mit den<br />
pauschalen Kilometersätzen:<br />
tatsächliche Kfz-Kosten für Fahrten zwischen<br />
Wohnung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte 3.108 €<br />
pauschale Kilometersätze:<br />
210 Tage x 20 Kilometer x 0,60 € 2.520 €<br />
Differenz = Mehr abzugsfähige Kosten 588 €<br />
Beispiel <strong>zur</strong> Ermittlung der tatsächlichen Kosten<br />
Der Arbeitnehmer, dessen GdB 70 beträgt, fährt 2009<br />
an 210 Tagen mit seinem eigenen PKW <strong>zur</strong> Arbeit. Den<br />
PKW hat er in 2004 für 15.000 € gekauft <strong>und</strong> teilweise<br />
fremdfinanziert. In 2009 wurden insges<strong>am</strong>t (privat <strong>und</strong><br />
beruflich) 18.000 Kilometer mit dem PKW <strong>zur</strong>ückgelegt.<br />
Die Entfernung zwischen Wohnung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte<br />
beträgt 20 Kilometer.<br />
Steuerermäßigungen<br />
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