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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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gehört oder ein anderer Haushaltsangehöriger nachweist,<br />

dass er allein das R<strong>und</strong>funkgerät zum Empfang<br />

bereithält.<br />

Die Befreiung gilt – im Falle der Gewährung – vom<br />

1. des Monats, der auf den Monat der Antragstellung<br />

folgt, für bis zu drei Jahren. Es empfiehlt sich für schwerbehinderte<br />

Menschen, die bei der KSA das Ausweiskennzeichen<br />

RF beantragen, beide Anträge gleichzeitig<br />

zu stellen.<br />

8.2 Telefon/Sozialtarif<br />

Für wen? Blinde, gehörlose <strong>und</strong> sprachbehinderte<br />

Menschen mit einem GdB von mindestens<br />

90, schwerbehinderte Menschen mit einem<br />

GdB von mindestens 90, schwerbehinderte<br />

Menschen mit Ausweismerkzeichen RF .<br />

Wer gewährt? Niederlassung der Deutschen Telekom<br />

(zum Beispiel T-Punkt)<br />

Wo steht’s? Preisliste Telefondienst der Deutschen<br />

Telekom<br />

Das Angebot des Sozialtarifs gilt für folgende Anschlüsse:<br />

1. T-Net, T-Net 100, T-Net-calltime 120, T-Net xxl,<br />

2. T-ISDN 100, T-ISDN calltime 120, T-ISDN 300, T-<br />

ISDN 300 mit T-DSL, T-ISDN xxl mit T-ISDN Standard-<br />

<strong>und</strong> Komfortanschlüssen.<br />

Der Sozialtarif gilt auch, wenn ein im Haushalt lebender<br />

Angehöriger die genannten Voraussetzungen erfüllt.<br />

Der Tarif kann gewährt werden, solange die Voraussetzungen<br />

vorliegen, höchstens aber für den Zeitraum von<br />

drei Jahren. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.<br />

Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erinnert die<br />

Deutsche Telekom rechtzeitig an eine Verlängerung.<br />

Auskünfte sowie Anträge sind in allen T-Punkt-Läden<br />

der Deutschen Telekom-AG erhältlich. Weiterhin können<br />

unter der Servicenummer 08 00/3 30 10 00 kostenlose<br />

Auskünfte zu den aktuellen Tarifen der Telekom<br />

erfragt werden.<br />

8.3 Mobilfunk<br />

Bei der Gewährung des Sozialtarifs handelt es sich um<br />

eine freiwillige soziale Leistung der Deutschen Telekom,<br />

die auch jederzeit widerrufen werden kann.<br />

Statt der früher üblichen Ermäßigung auf den monatlichen<br />

Gr<strong>und</strong>preis wird hierbei der Betrag des Sozialtarifs<br />

in Höhe von 10,11 € für blinde, gehörlose <strong>und</strong> sprachbehinderte<br />

Menschen, die einen GdB von mindestens<br />

90 besitzen beziehungsweise in Höhe von 8,05 € für<br />

schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Ausweis das<br />

Merkzeichen RF haben, mit den Kosten der vom Anschluss<br />

ausgehenden T-Net-Standardverbindungen<br />

verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Gespräche<br />

über das Netz der Deutschen Telekom geführt werden.<br />

Zu den T-Net-Standardverbindungen gehören alle City-,<br />

Deutschland- <strong>und</strong> Auslandsverbindungen sowie<br />

die Aktiv-Plus-Verbindungen. Beim Sozialtarif werden<br />

Verbindungen zu Mobilfunknetzen (D1, E-Plus, Viag<br />

Interkom, Vodafone et cetera), Funkrufdiensten (Cityruf,<br />

Scall et cetera), Sonderdiensten (zum Beispiel<br />

01 90-, 01 80-Rufnummern) <strong>und</strong> Verbindungen, die<br />

über andere Anbieter geführt werden (zum Beispiel<br />

Call-by-Call), nicht berücksichtigt.<br />

Für wen? Schwerbehinderte Menschen mit einem<br />

GdB von mindestens 80<br />

Wer gewährt? Vodafone<br />

Wo steht’s? Mobilfunktarife<br />

Der Mobilfunkanbieter Vodafone bietet mit der „Aktion<br />

80“ einen Sondertarif für schwerbehinderte Menschen<br />

an, die mindestens einen GdB von 80 nachweisen<br />

können.<br />

Die „Aktion 80“ gewährt einen Nachlass auf den monatlichen<br />

Basispreis des Tarifs „Vodafone-Classic“. Die<br />

Kündigungsfrist beträgt drei Monate, der Vertrag ist –<br />

soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – erstmalig<br />

zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Wird<br />

er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein<br />

weiteres Jahr. Ansonsten gelten die Bestimmungen <strong>und</strong><br />

Tarife des „Vodafone-Classic“.<br />

Zwei Monate vor Ablauf des Ausweises, spätestens<br />

aber fünf Jahre nach Inanspruchnahme des Sondertarifs,<br />

ist das Fortbestehen der Behinderung erneut nachzuweisen.<br />

Andernfalls entfällt der gewährte Nachlass.<br />

Die Vodafone-Karte mit diesen Sonderkonditionen ist<br />

Kommunikation<br />

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