Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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gehört oder ein anderer Haushaltsangehöriger nachweist,<br />
dass er allein das R<strong>und</strong>funkgerät zum Empfang<br />
bereithält.<br />
Die Befreiung gilt – im Falle der Gewährung – vom<br />
1. des Monats, der auf den Monat der Antragstellung<br />
folgt, für bis zu drei Jahren. Es empfiehlt sich für schwerbehinderte<br />
Menschen, die bei der KSA das Ausweiskennzeichen<br />
RF beantragen, beide Anträge gleichzeitig<br />
zu stellen.<br />
8.2 Telefon/Sozialtarif<br />
Für wen? Blinde, gehörlose <strong>und</strong> sprachbehinderte<br />
Menschen mit einem GdB von mindestens<br />
90, schwerbehinderte Menschen mit einem<br />
GdB von mindestens 90, schwerbehinderte<br />
Menschen mit Ausweismerkzeichen RF .<br />
Wer gewährt? Niederlassung der Deutschen Telekom<br />
(zum Beispiel T-Punkt)<br />
Wo steht’s? Preisliste Telefondienst der Deutschen<br />
Telekom<br />
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für folgende Anschlüsse:<br />
1. T-Net, T-Net 100, T-Net-calltime 120, T-Net xxl,<br />
2. T-ISDN 100, T-ISDN calltime 120, T-ISDN 300, T-<br />
ISDN 300 mit T-DSL, T-ISDN xxl mit T-ISDN Standard-<br />
<strong>und</strong> Komfortanschlüssen.<br />
Der Sozialtarif gilt auch, wenn ein im Haushalt lebender<br />
Angehöriger die genannten Voraussetzungen erfüllt.<br />
Der Tarif kann gewährt werden, solange die Voraussetzungen<br />
vorliegen, höchstens aber für den Zeitraum von<br />
drei Jahren. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.<br />
Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erinnert die<br />
Deutsche Telekom rechtzeitig an eine Verlängerung.<br />
Auskünfte sowie Anträge sind in allen T-Punkt-Läden<br />
der Deutschen Telekom-AG erhältlich. Weiterhin können<br />
unter der Servicenummer 08 00/3 30 10 00 kostenlose<br />
Auskünfte zu den aktuellen Tarifen der Telekom<br />
erfragt werden.<br />
8.3 Mobilfunk<br />
Bei der Gewährung des Sozialtarifs handelt es sich um<br />
eine freiwillige soziale Leistung der Deutschen Telekom,<br />
die auch jederzeit widerrufen werden kann.<br />
Statt der früher üblichen Ermäßigung auf den monatlichen<br />
Gr<strong>und</strong>preis wird hierbei der Betrag des Sozialtarifs<br />
in Höhe von 10,11 € für blinde, gehörlose <strong>und</strong> sprachbehinderte<br />
Menschen, die einen GdB von mindestens<br />
90 besitzen beziehungsweise in Höhe von 8,05 € für<br />
schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Ausweis das<br />
Merkzeichen RF haben, mit den Kosten der vom Anschluss<br />
ausgehenden T-Net-Standardverbindungen<br />
verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Gespräche<br />
über das Netz der Deutschen Telekom geführt werden.<br />
Zu den T-Net-Standardverbindungen gehören alle City-,<br />
Deutschland- <strong>und</strong> Auslandsverbindungen sowie<br />
die Aktiv-Plus-Verbindungen. Beim Sozialtarif werden<br />
Verbindungen zu Mobilfunknetzen (D1, E-Plus, Viag<br />
Interkom, Vodafone et cetera), Funkrufdiensten (Cityruf,<br />
Scall et cetera), Sonderdiensten (zum Beispiel<br />
01 90-, 01 80-Rufnummern) <strong>und</strong> Verbindungen, die<br />
über andere Anbieter geführt werden (zum Beispiel<br />
Call-by-Call), nicht berücksichtigt.<br />
Für wen? Schwerbehinderte Menschen mit einem<br />
GdB von mindestens 80<br />
Wer gewährt? Vodafone<br />
Wo steht’s? Mobilfunktarife<br />
Der Mobilfunkanbieter Vodafone bietet mit der „Aktion<br />
80“ einen Sondertarif für schwerbehinderte Menschen<br />
an, die mindestens einen GdB von 80 nachweisen<br />
können.<br />
Die „Aktion 80“ gewährt einen Nachlass auf den monatlichen<br />
Basispreis des Tarifs „Vodafone-Classic“. Die<br />
Kündigungsfrist beträgt drei Monate, der Vertrag ist –<br />
soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – erstmalig<br />
zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Wird<br />
er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein<br />
weiteres Jahr. Ansonsten gelten die Bestimmungen <strong>und</strong><br />
Tarife des „Vodafone-Classic“.<br />
Zwei Monate vor Ablauf des Ausweises, spätestens<br />
aber fünf Jahre nach Inanspruchnahme des Sondertarifs,<br />
ist das Fortbestehen der Behinderung erneut nachzuweisen.<br />
Andernfalls entfällt der gewährte Nachlass.<br />
Die Vodafone-Karte mit diesen Sonderkonditionen ist<br />
Kommunikation<br />
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