Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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7.3 Parkerleichterungen/<br />
Ausnahmegenehmigung/<br />
Parkplatzreservierung<br />
Für wen? 1. Schwerbehinderte Menschen mit dem<br />
Merkzeichen aG : Hierzu zählen:<br />
Querschnittsgelähmte, doppeloberschenkel<strong>am</strong>putierte,<br />
doppelunterschenkel<strong>am</strong>putierte,<br />
hüftexartikulierte <strong>und</strong> einseitig<br />
oberschenkel<strong>am</strong>putierte Menschen, die<br />
dauernd außerstande sind, ein Kunstbein<br />
zu tragen, oder nur eine Neckenkorbprothese<br />
tragen können oder zugleich unterschenkel-<br />
oder arm<strong>am</strong>putiert sind, sowie<br />
andere schwerbehinderte Menschen, die<br />
nach versorgungsärztlicher Feststellung<br />
auch auf Gr<strong>und</strong> von Erkrankungen, dem<br />
vorstehend angeführten Personenkreis<br />
gleichzustellen sind;<br />
2. Schwerbehinderte Menschen mit dem<br />
Merkzeichen Bl ;<br />
3. Schwerbehinderte Menschen mit<br />
beidseitiger Amelie oder Phokomelie<br />
oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen,<br />
wobei die zeitlichen<br />
Begrenzungen, die eine Betätigung der<br />
Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten;<br />
4. Schwerbehinderte Menschen mit den<br />
Merkzeichen G <strong>und</strong> B <strong>und</strong> einem<br />
Grad der Behinderung von wenigstens<br />
80 allein für Funktionseinsstörungen an<br />
den unteren Gliedmaßen (<strong>und</strong> der<br />
Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf<br />
das Gehvermögen auswirken);<br />
5. Schwerbehinderte Menschen mit den<br />
Merkzeichen G <strong>und</strong> B <strong>und</strong> einem<br />
Grad der Behinderung von wenigstens<br />
70 allein für Funktionsstörungen an den<br />
unteren Gliedmaßen (<strong>und</strong> der Lendenwirbelsäule,<br />
soweit sich diese auf das<br />
Gehvermögen auswirken) <strong>und</strong> gleichzeitig<br />
einem Grad der Behinderung von<br />
wenigstens 50, für Funktionsstörungen<br />
des Herzens <strong>und</strong> der Atmungsorgane;<br />
6. Schwerbehinderte Menschen, die an<br />
Morbus crohn oder Colitis ulcerosa<br />
erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der<br />
Behinderung von wenigstens 60 vorliegt;<br />
7. Schwerbehinderte Menschen mit<br />
künstlichem Darmausgang <strong>und</strong> zugleich<br />
künstlicher Harnableitung, wenn hierfür<br />
ein Grad der Behinderung von wenigstens<br />
70 vorliegt.<br />
Wo beantragen? Straßenverkehrsbehörde, in deren<br />
Bereich der schwerbehinderte<br />
Mensch seinen Wohnsitz hat<br />
Wo steht’s? § 46 Straßenverkehrsordnung <strong>und</strong><br />
Allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong><br />
Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong> Straßenverkehrs-Ordnung<br />
vom 4. Juli 2009<br />
Mit der Neuordnung der Straßenverkehrsordnung hat<br />
sich auch der Personenkreis der schwerbehinderten<br />
Menschen erweitert, die eine Parkerleichterung in Anspruch<br />
nehmen können.<br />
Dabei weisen die Personen, die die Voraussetzungen<br />
der Punkte 1–3 erfüllen die Berechtigung <strong>zur</strong> Inanspruchnahme<br />
von Parkerleichterungen wie bisher durch<br />
einen europäischen Parkausweis nach (siehe unten),<br />
während alle anderen schwerbehinderten Menschen,<br />
die in den Punkten 4–7 genannt sind, bei der örtlich<br />
zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf<br />
Ausnahmegenehmigung stellen müssen. Ihnen wird<br />
dann für fünf Jahre ein b<strong>und</strong>eseinheitlicher Ausweis<br />
ausgestellt, der stets widerrufen werden kann. Dieser<br />
Ausweis gilt dann anders als der europaweit gültige<br />
Ausweis lediglich für das B<strong>und</strong>esgebiet.<br />
1. Parkausweis<br />
Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen<br />
aG ) <strong>und</strong> blinde Menschen (Ausweismerkzeichen<br />
Bl ) können vom Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />
einen Parkausweis erhalten.<br />
Seit dem 1. 1. 2001 gibt es einen europäischen Parkausweis<br />
für behinderte Menschen. Er wird in den Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union anerkannt. D<strong>am</strong>it<br />
können Parkerleichterungen genutzt werden, die in<br />
dem Mitgliedstaat eingeräumt werden, in dem sich der<br />
Ausweisinhaber aufhält. Näheres ergibt sich aus einer<br />
Broschüre, die mit dem europäischen Parkausweis ausgehändigt<br />
wird.<br />
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