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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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7.3 Parkerleichterungen/<br />

Ausnahmegenehmigung/<br />

Parkplatzreservierung<br />

Für wen? 1. Schwerbehinderte Menschen mit dem<br />

Merkzeichen aG : Hierzu zählen:<br />

Querschnittsgelähmte, doppeloberschenkel<strong>am</strong>putierte,<br />

doppelunterschenkel<strong>am</strong>putierte,<br />

hüftexartikulierte <strong>und</strong> einseitig<br />

oberschenkel<strong>am</strong>putierte Menschen, die<br />

dauernd außerstande sind, ein Kunstbein<br />

zu tragen, oder nur eine Neckenkorbprothese<br />

tragen können oder zugleich unterschenkel-<br />

oder arm<strong>am</strong>putiert sind, sowie<br />

andere schwerbehinderte Menschen, die<br />

nach versorgungsärztlicher Feststellung<br />

auch auf Gr<strong>und</strong> von Erkrankungen, dem<br />

vorstehend angeführten Personenkreis<br />

gleichzustellen sind;<br />

2. Schwerbehinderte Menschen mit dem<br />

Merkzeichen Bl ;<br />

3. Schwerbehinderte Menschen mit<br />

beidseitiger Amelie oder Phokomelie<br />

oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen,<br />

wobei die zeitlichen<br />

Begrenzungen, die eine Betätigung der<br />

Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten;<br />

4. Schwerbehinderte Menschen mit den<br />

Merkzeichen G <strong>und</strong> B <strong>und</strong> einem<br />

Grad der Behinderung von wenigstens<br />

80 allein für Funktionseinsstörungen an<br />

den unteren Gliedmaßen (<strong>und</strong> der<br />

Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf<br />

das Gehvermögen auswirken);<br />

5. Schwerbehinderte Menschen mit den<br />

Merkzeichen G <strong>und</strong> B <strong>und</strong> einem<br />

Grad der Behinderung von wenigstens<br />

70 allein für Funktionsstörungen an den<br />

unteren Gliedmaßen (<strong>und</strong> der Lendenwirbelsäule,<br />

soweit sich diese auf das<br />

Gehvermögen auswirken) <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

einem Grad der Behinderung von<br />

wenigstens 50, für Funktionsstörungen<br />

des Herzens <strong>und</strong> der Atmungsorgane;<br />

6. Schwerbehinderte Menschen, die an<br />

Morbus crohn oder Colitis ulcerosa<br />

erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der<br />

Behinderung von wenigstens 60 vorliegt;<br />

7. Schwerbehinderte Menschen mit<br />

künstlichem Darmausgang <strong>und</strong> zugleich<br />

künstlicher Harnableitung, wenn hierfür<br />

ein Grad der Behinderung von wenigstens<br />

70 vorliegt.<br />

Wo beantragen? Straßenverkehrsbehörde, in deren<br />

Bereich der schwerbehinderte<br />

Mensch seinen Wohnsitz hat<br />

Wo steht’s? § 46 Straßenverkehrsordnung <strong>und</strong><br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong><br />

Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong> Straßenverkehrs-Ordnung<br />

vom 4. Juli 2009<br />

Mit der Neuordnung der Straßenverkehrsordnung hat<br />

sich auch der Personenkreis der schwerbehinderten<br />

Menschen erweitert, die eine Parkerleichterung in Anspruch<br />

nehmen können.<br />

Dabei weisen die Personen, die die Voraussetzungen<br />

der Punkte 1–3 erfüllen die Berechtigung <strong>zur</strong> Inanspruchnahme<br />

von Parkerleichterungen wie bisher durch<br />

einen europäischen Parkausweis nach (siehe unten),<br />

während alle anderen schwerbehinderten Menschen,<br />

die in den Punkten 4–7 genannt sind, bei der örtlich<br />

zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf<br />

Ausnahmegenehmigung stellen müssen. Ihnen wird<br />

dann für fünf Jahre ein b<strong>und</strong>eseinheitlicher Ausweis<br />

ausgestellt, der stets widerrufen werden kann. Dieser<br />

Ausweis gilt dann anders als der europaweit gültige<br />

Ausweis lediglich für das B<strong>und</strong>esgebiet.<br />

1. Parkausweis<br />

Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen<br />

aG ) <strong>und</strong> blinde Menschen (Ausweismerkzeichen<br />

Bl ) können vom Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />

einen Parkausweis erhalten.<br />

Seit dem 1. 1. 2001 gibt es einen europäischen Parkausweis<br />

für behinderte Menschen. Er wird in den Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union anerkannt. D<strong>am</strong>it<br />

können Parkerleichterungen genutzt werden, die in<br />

dem Mitgliedstaat eingeräumt werden, in dem sich der<br />

Ausweisinhaber aufhält. Näheres ergibt sich aus einer<br />

Broschüre, die mit dem europäischen Parkausweis ausgehändigt<br />

wird.<br />

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