Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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denführh<strong>und</strong>. Näheres kann bei der Bahnauskunft oder<br />
im Reisebüro erfragt werden. Voraussetzung ist, dass<br />
der blinde Mensch eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrkarte hat,<br />
deren Start- <strong>und</strong> Zielbahnhof im Bereich der Deutschen<br />
Bahn AG gelegen ist. Diese Vergünstigung kann nicht<br />
für Bahnfahrten ausschließlich im fremden Land in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Weil der Fahrausweis des Begleiters nicht an eine Person<br />
geb<strong>und</strong>en ist, besteht ohne Weiteres die Möglichkeit,<br />
<strong>zur</strong> Begleitung bei Reisen jeweils verschiedene<br />
Personen in Anspruch zu nehmen.<br />
Der Rollstuhl darf die Breite von 700 Millimeter, Länge<br />
von 1.200 Millimeter <strong>und</strong> ein Gewicht von 200 Kilogr<strong>am</strong>m<br />
nicht überschreiten.<br />
Bei der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG, die<br />
unter der Rufnummer 01 80 / 5 51 25 12 erreichbar ist,<br />
können Sie Reservierungen vornehmen <strong>und</strong> spezielle<br />
Hilfeleistungen an Abfahrt- <strong>und</strong> Zielbahnhof sicherstellen,<br />
wenn Sie bei Ein- <strong>und</strong> Ausstieg Hilfe benötigen.<br />
7.13 Gebührenfreie Platzreservierung<br />
Während der Begleiter eines blinden Menschen bei Inlandsfahrten<br />
keine Zugzuschläge entrichten muss, hat<br />
er im Ausland die anfallenden Zuschläge zu zahlen.<br />
Ein Begleiter eines blinden Kindes unter vier Jahren<br />
wird, ausgenommen auf Strecken der Deutschen Bahn<br />
AG, nur dann unentgeltlich befördert, wenn für das<br />
Kind eine Fahrkarte zum halben Preis erworben wird.<br />
Die Vergünstigung wird nur gewährt, wenn die Fahrt<br />
ausschließlich <strong>zur</strong> Begleitung dieses Kindes erfolgt.<br />
7.12 Unentgeltliche Beförderung<br />
von Hilfsmitteln<br />
Für wen? Schwerbehinderte Menschen, die auf die<br />
Benutzung eines Rollstuhls oder andere<br />
mobilitätsnotwendige Hilfsmittel angewiesen<br />
sind<br />
Wer gewährt? Deutsche Bahn AG<br />
Wo steht’s? Informationsbroschüre „Mobil trotz<br />
Handicap“ der Deutschen Bahn AG<br />
Ein mitgeführter Rollstuhl (auch Elektrorollstuhl) oder<br />
andere orthopädische Hilfsmittel werden auch ohne<br />
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis <strong>und</strong> Wertmarke<br />
unentgeltlich befördert<br />
• in allen Zügen des Nah- <strong>und</strong> Fernverkehrs, (ausgenommen<br />
in Sonderzügen <strong>und</strong> Sonderwagen) in<br />
Verbindung mit einer, auch ermäßigten, Fahrkarte<br />
beziehungsweise mit dem Streckenverzeichnis <strong>und</strong><br />
• auf Omnibuslinien im Nah- <strong>und</strong> Fernverkehr, soweit<br />
die Beschaffenheit der Busse das zulässt.<br />
Für wen? Sehbehinderte <strong>und</strong> blinde Menschen mit<br />
Führh<strong>und</strong> sowie schwerbehinderte<br />
Menschen mit dem Ausweismerkzeichen<br />
B<br />
Wer gewährt? Deutsche Bahn AG<br />
Wo steht’s? Informationsbroschüre „Mobil trotz<br />
Handicap“ der Deutschen Bahn AG<br />
In allen ICE-/IC-/EC-/IR-Zügen besteht die Möglichkeit,<br />
im Service- beziehungsweise Großraumwagen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich in der 2. Klasse, im IR im 1.-Klasse-Bereich<br />
des Bistro-Wagens, unentgeltlich Plätze für Menschen,<br />
die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen<br />
sind, zu reservieren. Züge mit rollstuhlgerechten<br />
Wagen sind im Zugverzeichnis zum Kursbuch durch das<br />
Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.<br />
Bei der Platzreservierung sind der Schwerkriegsbeschädigtenausweis<br />
I oder II, der Schwerbeschädigtenausweis<br />
oder der Schwerbehindertenausweis, mit dem<br />
Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) beziehungsweise<br />
B (Begleitperson) oder Bl (blind)<br />
vorzulegen. Dieser muss den orangefarbenen Flächenaufdruck<br />
tragen. Bei fernmündlicher Reservierung ist<br />
der Ausweis beim Abholen der Platzkarte vorzuzeigen.<br />
In internationalen Reisezügen ist die unentgeltliche Abteilreservierung<br />
für Rollstuhlfahrer nur möglich, wenn<br />
der Startbahnhof im Bereich der Deutschen Bahn AG<br />
liegt. Das Gleiche gilt für grenzüberschreitende Züge,<br />
die aus folgenden Ländern kommen <strong>und</strong> dort gebildet<br />
werden: Berlin, Luxemburg, Niederlande <strong>und</strong> Österreich.<br />
Züge mit rollstuhlgerechten Wagen sind im Zugverzeichnis<br />
in einer Übersicht mit ihrem Wagenlauf angegeben.<br />
Mobilität<br />
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