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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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denführh<strong>und</strong>. Näheres kann bei der Bahnauskunft oder<br />

im Reisebüro erfragt werden. Voraussetzung ist, dass<br />

der blinde Mensch eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrkarte hat,<br />

deren Start- <strong>und</strong> Zielbahnhof im Bereich der Deutschen<br />

Bahn AG gelegen ist. Diese Vergünstigung kann nicht<br />

für Bahnfahrten ausschließlich im fremden Land in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Weil der Fahrausweis des Begleiters nicht an eine Person<br />

geb<strong>und</strong>en ist, besteht ohne Weiteres die Möglichkeit,<br />

<strong>zur</strong> Begleitung bei Reisen jeweils verschiedene<br />

Personen in Anspruch zu nehmen.<br />

Der Rollstuhl darf die Breite von 700 Millimeter, Länge<br />

von 1.200 Millimeter <strong>und</strong> ein Gewicht von 200 Kilogr<strong>am</strong>m<br />

nicht überschreiten.<br />

Bei der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG, die<br />

unter der Rufnummer 01 80 / 5 51 25 12 erreichbar ist,<br />

können Sie Reservierungen vornehmen <strong>und</strong> spezielle<br />

Hilfeleistungen an Abfahrt- <strong>und</strong> Zielbahnhof sicherstellen,<br />

wenn Sie bei Ein- <strong>und</strong> Ausstieg Hilfe benötigen.<br />

7.13 Gebührenfreie Platzreservierung<br />

Während der Begleiter eines blinden Menschen bei Inlandsfahrten<br />

keine Zugzuschläge entrichten muss, hat<br />

er im Ausland die anfallenden Zuschläge zu zahlen.<br />

Ein Begleiter eines blinden Kindes unter vier Jahren<br />

wird, ausgenommen auf Strecken der Deutschen Bahn<br />

AG, nur dann unentgeltlich befördert, wenn für das<br />

Kind eine Fahrkarte zum halben Preis erworben wird.<br />

Die Vergünstigung wird nur gewährt, wenn die Fahrt<br />

ausschließlich <strong>zur</strong> Begleitung dieses Kindes erfolgt.<br />

7.12 Unentgeltliche Beförderung<br />

von Hilfsmitteln<br />

Für wen? Schwerbehinderte Menschen, die auf die<br />

Benutzung eines Rollstuhls oder andere<br />

mobilitätsnotwendige Hilfsmittel angewiesen<br />

sind<br />

Wer gewährt? Deutsche Bahn AG<br />

Wo steht’s? Informationsbroschüre „Mobil trotz<br />

Handicap“ der Deutschen Bahn AG<br />

Ein mitgeführter Rollstuhl (auch Elektrorollstuhl) oder<br />

andere orthopädische Hilfsmittel werden auch ohne<br />

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis <strong>und</strong> Wertmarke<br />

unentgeltlich befördert<br />

• in allen Zügen des Nah- <strong>und</strong> Fernverkehrs, (ausgenommen<br />

in Sonderzügen <strong>und</strong> Sonderwagen) in<br />

Verbindung mit einer, auch ermäßigten, Fahrkarte<br />

beziehungsweise mit dem Streckenverzeichnis <strong>und</strong><br />

• auf Omnibuslinien im Nah- <strong>und</strong> Fernverkehr, soweit<br />

die Beschaffenheit der Busse das zulässt.<br />

Für wen? Sehbehinderte <strong>und</strong> blinde Menschen mit<br />

Führh<strong>und</strong> sowie schwerbehinderte<br />

Menschen mit dem Ausweismerkzeichen<br />

B<br />

Wer gewährt? Deutsche Bahn AG<br />

Wo steht’s? Informationsbroschüre „Mobil trotz<br />

Handicap“ der Deutschen Bahn AG<br />

In allen ICE-/IC-/EC-/IR-Zügen besteht die Möglichkeit,<br />

im Service- beziehungsweise Großraumwagen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich in der 2. Klasse, im IR im 1.-Klasse-Bereich<br />

des Bistro-Wagens, unentgeltlich Plätze für Menschen,<br />

die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen<br />

sind, zu reservieren. Züge mit rollstuhlgerechten<br />

Wagen sind im Zugverzeichnis zum Kursbuch durch das<br />

Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.<br />

Bei der Platzreservierung sind der Schwerkriegsbeschädigtenausweis<br />

I oder II, der Schwerbeschädigtenausweis<br />

oder der Schwerbehindertenausweis, mit dem<br />

Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) beziehungsweise<br />

B (Begleitperson) oder Bl (blind)<br />

vorzulegen. Dieser muss den orangefarbenen Flächenaufdruck<br />

tragen. Bei fernmündlicher Reservierung ist<br />

der Ausweis beim Abholen der Platzkarte vorzuzeigen.<br />

In internationalen Reisezügen ist die unentgeltliche Abteilreservierung<br />

für Rollstuhlfahrer nur möglich, wenn<br />

der Startbahnhof im Bereich der Deutschen Bahn AG<br />

liegt. Das Gleiche gilt für grenzüberschreitende Züge,<br />

die aus folgenden Ländern kommen <strong>und</strong> dort gebildet<br />

werden: Berlin, Luxemburg, Niederlande <strong>und</strong> Österreich.<br />

Züge mit rollstuhlgerechten Wagen sind im Zugverzeichnis<br />

in einer Übersicht mit ihrem Wagenlauf angegeben.<br />

Mobilität<br />

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