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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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Prozent <strong>und</strong> der „Freifahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

wählen.<br />

Auf schriftliche Anforderung übersendet das Versorgungs<strong>am</strong>t<br />

dem behinderten Menschen ein Beiblatt zum<br />

Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke <strong>und</strong> ein<br />

Antragsformular. D<strong>am</strong>it wird die Steuerermäßigung<br />

beim Finanz<strong>am</strong>t beantragt. Das Finanz<strong>am</strong>t vermerkt<br />

die Steuerermäßigung auf dem Beiblatt <strong>und</strong> im Fahrzeugschein.<br />

Will der behinderte Mensch später lieber die „Freifahrt“<br />

für öffentliche Verkehrsmittel beanspruchen, so<br />

muss er beim Finanz<strong>am</strong>t erst den Vermerk im Beiblatt<br />

löschen lassen, seine Fahrzeugversicherung benachrichtigen<br />

<strong>und</strong> das Beiblatt dann beim Versorgungs<strong>am</strong>t<br />

mit einer Wertmarke versehen lassen.<br />

b) Befreiung<br />

Für wen? Schwerbehinderte Menschen mit dem<br />

Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder<br />

aG (außergewöhnlich gehbehindert)<br />

Wo beantragen? Versorgungs<strong>am</strong>t/Finanz<strong>am</strong>t/<br />

Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />

Wo steht’s? § 3a Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />

Die völlige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben<br />

der „Freifahrt“ (vergleiche Seite 79) beansprucht werden.<br />

Die behinderten Menschen, die das Merkzeichen<br />

H , Bl oder aG im Ausweis haben, können beim<br />

Finanz<strong>am</strong>t die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auch ohne<br />

Beiblatt allein mit dem Schwerbehindertenausweis beantragen.<br />

Sind diese Merkzeichen nicht im Ausweis, so<br />

benötigen die übrigen anspruchsberechtigten behinderten<br />

Menschen <strong>zur</strong> Antragstellung das Ausweis-Beiblatt<br />

mit Wertmarke.<br />

Hinweis:<br />

Das Fahrzeug, für das der behinderte Mensch<br />

Steuerermäßigung/-befreiung beantragt, muss auf seinen<br />

N<strong>am</strong>en zugelassen sein. Dies ist auch bei Minderjährigen<br />

möglich. Die Steuerbefreiung/-ermäßigung<br />

wird nur für ein Fahrzeug gewährt. Es darf nur vom<br />

behinderten Menschen, von anderen Personen nur in<br />

seinem Beisein gefahren werden. Ausnahme: Fahrten<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Transport des behinderten<br />

Menschen (zum Beispiel Rückfahrt ohne den behinderten<br />

Menschen von dessen <strong>Arbeits</strong>stelle zu dessen Wohnung)<br />

oder für seine Haushaltsführung (zum Beispiel<br />

Fahrten zum Einkauf, zum Arzt <strong>und</strong> so weiter). Werden<br />

Güter (ausgenommen Handgepäck) oder entgeltlich<br />

Personen (ausgenommen gelegentliche Mitfahrer,<br />

Fahrgemeinschaften) befördert, erlischt die<br />

Steuerermäßigung/-befreiung.<br />

Ist ein Personenkraftwagen steuerfrei, weil er schadstoffarm<br />

ist, gelten die Nutzungsbeschränkungen nicht.<br />

Die behinderten Menschen sollten in diesem Fall überlegen,<br />

ob sie lieber die „unentgeltliche Beförderung im<br />

öffentlichen Personennahverkehr“ beantragen (vergleiche<br />

Seite 79).<br />

6.6 Gr<strong>und</strong>steuer<br />

Für wen? Kriegsbeschädigte, die eine Kapitalabfindung<br />

nach dem BVG erhalten haben. Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen auch für<br />

deren Witwen.<br />

Wer gewährt? Finanz<strong>am</strong>t<br />

Wo steht’s? § 36 Gr<strong>und</strong>steuergesetz<br />

Die Ermäßigung erhalten Kriegsbeschädigte, die zum<br />

Erwerb oder <strong>zur</strong> wirtschaftlichen Stärkung ihres Gr<strong>und</strong>besitzes<br />

nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz eine Kapitalabfindung<br />

erhalten haben. Der Körperschaden<br />

muss auf Ereignisse des Zweiten Weltkrieges beruhen.<br />

Bei der Veranlagung des Gr<strong>und</strong>steuermessbetrages<br />

wird der um den Betrag der Kapitalabfindung verminderte<br />

Einheitswert zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die Ermäßigung<br />

bleibt so lange bestehen, wie die Versorgungsbezüge<br />

durch die Kapitalabfindung in der gesetzlichen Höhe<br />

gekürzt sind. Für die Witwe eines abgef<strong>und</strong>enen Kriegsbeschädigten,<br />

die das Gr<strong>und</strong>stück ganz oder teilweise<br />

geerbt hat, bleibt die Vergünstigung bestehen, solange<br />

sie auf dem Gr<strong>und</strong>stück wohnt. Die Steuervergünstigung<br />

fällt weg, wenn die Witwe sich wieder verheiratet.<br />

Steuerermäßigungen<br />

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