Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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Prozent <strong>und</strong> der „Freifahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
wählen.<br />
Auf schriftliche Anforderung übersendet das Versorgungs<strong>am</strong>t<br />
dem behinderten Menschen ein Beiblatt zum<br />
Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke <strong>und</strong> ein<br />
Antragsformular. D<strong>am</strong>it wird die Steuerermäßigung<br />
beim Finanz<strong>am</strong>t beantragt. Das Finanz<strong>am</strong>t vermerkt<br />
die Steuerermäßigung auf dem Beiblatt <strong>und</strong> im Fahrzeugschein.<br />
Will der behinderte Mensch später lieber die „Freifahrt“<br />
für öffentliche Verkehrsmittel beanspruchen, so<br />
muss er beim Finanz<strong>am</strong>t erst den Vermerk im Beiblatt<br />
löschen lassen, seine Fahrzeugversicherung benachrichtigen<br />
<strong>und</strong> das Beiblatt dann beim Versorgungs<strong>am</strong>t<br />
mit einer Wertmarke versehen lassen.<br />
b) Befreiung<br />
Für wen? Schwerbehinderte Menschen mit dem<br />
Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder<br />
aG (außergewöhnlich gehbehindert)<br />
Wo beantragen? Versorgungs<strong>am</strong>t/Finanz<strong>am</strong>t/<br />
Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />
Wo steht’s? § 3a Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />
Die völlige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben<br />
der „Freifahrt“ (vergleiche Seite 79) beansprucht werden.<br />
Die behinderten Menschen, die das Merkzeichen<br />
H , Bl oder aG im Ausweis haben, können beim<br />
Finanz<strong>am</strong>t die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auch ohne<br />
Beiblatt allein mit dem Schwerbehindertenausweis beantragen.<br />
Sind diese Merkzeichen nicht im Ausweis, so<br />
benötigen die übrigen anspruchsberechtigten behinderten<br />
Menschen <strong>zur</strong> Antragstellung das Ausweis-Beiblatt<br />
mit Wertmarke.<br />
Hinweis:<br />
Das Fahrzeug, für das der behinderte Mensch<br />
Steuerermäßigung/-befreiung beantragt, muss auf seinen<br />
N<strong>am</strong>en zugelassen sein. Dies ist auch bei Minderjährigen<br />
möglich. Die Steuerbefreiung/-ermäßigung<br />
wird nur für ein Fahrzeug gewährt. Es darf nur vom<br />
behinderten Menschen, von anderen Personen nur in<br />
seinem Beisein gefahren werden. Ausnahme: Fahrten<br />
im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Transport des behinderten<br />
Menschen (zum Beispiel Rückfahrt ohne den behinderten<br />
Menschen von dessen <strong>Arbeits</strong>stelle zu dessen Wohnung)<br />
oder für seine Haushaltsführung (zum Beispiel<br />
Fahrten zum Einkauf, zum Arzt <strong>und</strong> so weiter). Werden<br />
Güter (ausgenommen Handgepäck) oder entgeltlich<br />
Personen (ausgenommen gelegentliche Mitfahrer,<br />
Fahrgemeinschaften) befördert, erlischt die<br />
Steuerermäßigung/-befreiung.<br />
Ist ein Personenkraftwagen steuerfrei, weil er schadstoffarm<br />
ist, gelten die Nutzungsbeschränkungen nicht.<br />
Die behinderten Menschen sollten in diesem Fall überlegen,<br />
ob sie lieber die „unentgeltliche Beförderung im<br />
öffentlichen Personennahverkehr“ beantragen (vergleiche<br />
Seite 79).<br />
6.6 Gr<strong>und</strong>steuer<br />
Für wen? Kriegsbeschädigte, die eine Kapitalabfindung<br />
nach dem BVG erhalten haben. Unter<br />
bestimmten Voraussetzungen auch für<br />
deren Witwen.<br />
Wer gewährt? Finanz<strong>am</strong>t<br />
Wo steht’s? § 36 Gr<strong>und</strong>steuergesetz<br />
Die Ermäßigung erhalten Kriegsbeschädigte, die zum<br />
Erwerb oder <strong>zur</strong> wirtschaftlichen Stärkung ihres Gr<strong>und</strong>besitzes<br />
nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz eine Kapitalabfindung<br />
erhalten haben. Der Körperschaden<br />
muss auf Ereignisse des Zweiten Weltkrieges beruhen.<br />
Bei der Veranlagung des Gr<strong>und</strong>steuermessbetrages<br />
wird der um den Betrag der Kapitalabfindung verminderte<br />
Einheitswert zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die Ermäßigung<br />
bleibt so lange bestehen, wie die Versorgungsbezüge<br />
durch die Kapitalabfindung in der gesetzlichen Höhe<br />
gekürzt sind. Für die Witwe eines abgef<strong>und</strong>enen Kriegsbeschädigten,<br />
die das Gr<strong>und</strong>stück ganz oder teilweise<br />
geerbt hat, bleibt die Vergünstigung bestehen, solange<br />
sie auf dem Gr<strong>und</strong>stück wohnt. Die Steuervergünstigung<br />
fällt weg, wenn die Witwe sich wieder verheiratet.<br />
Steuerermäßigungen<br />
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