Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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Bei den meisten Handymodellen besteht die Möglichkeit,<br />
E-Mails <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it auch eine Pannenhilfe-Meldung<br />
über webnotruf@adac.de zu versenden.<br />
D<strong>am</strong>it eine schnelle Pannenhilfe gewährleistet werden<br />
kann, werden folgende Angaben benötigt: Vor- <strong>und</strong><br />
Zun<strong>am</strong>e, Mitgliedsnummer sowie folgende Angaben<br />
zum Fahrzeug: Marke, Typ, Farbe <strong>und</strong> Kennzeichen des<br />
Fahrzeugs, Ausfallursache <strong>und</strong> genauer Standort.<br />
Beispiel:<br />
webnotruf@adac.de PANNENMELDUNG PER E-MAIL/<br />
Fax (wegen Gehörlosigkeit) Mustermann, MGL (Mitgliedsnummer):<br />
123456789, Opel Astra schwarz, M –<br />
JS 1320, in 86899 Landsberg, Hauptplatz 1, Fahrzeug<br />
springt nicht an, Batterie leer.<br />
7.9 Kraftfahrzeugversicherung/Sozialrabatt<br />
Für wen? Schwerbehinderte Fahrzeughalter<br />
Wer gewährt? Versicherungsunternehmen<br />
Wo steht’s? Tarife der Versicherungsunternehmen<br />
Seit der Freigabe der Versicherungsbedingungen Mitte<br />
1994 haben die meisten Versicherungsgesellschaften<br />
den Nachlass für schwerbehinderte Menschen sowohl<br />
in der Kraftfahrzeugkaskoversicherung als auch in der<br />
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gestrichen.<br />
Während vor der Freigabe der Tarife seitens des B<strong>und</strong>esinnenministeriums<br />
für Wirtschaft vorgeschrieben<br />
wurde, dass schwerbehinderten Menschen ein Sozialrabatt<br />
zu gewährleisten sei, besteht diese Verpflichtung<br />
nun nicht mehr, sondern es steht jeder Versicherungsgesellschaft<br />
frei, einen solchen Rabatt freiwillig zu gewähren.<br />
Erk<strong>und</strong>igungen darüber, ob eine Rabattgewährung<br />
möglich ist, müssen im Einzelfall beim entsprechenden<br />
Versicherungsunternehmen eingeholt<br />
werden.<br />
Mensch keine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung<br />
erhält.<br />
2. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />
aG . Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung<br />
beansprucht werden.<br />
3. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />
H <strong>und</strong>/oder Bl sowie Kriegsbeschädigte/andere<br />
Versorgungsberechtigte<br />
(Ausweismerkzeichen VB oder EB ), wenn sie<br />
bereits <strong>am</strong> 1. 10. 1979 freifahrtberechtigt<br />
waren <strong>und</strong> die Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) aufgr<strong>und</strong> der Schädigung noch<br />
a) mindestens 70 Prozent<br />
b) 50 Prozent bis 60 Prozent mit Ausweismerkzeichen<br />
G beträgt.<br />
Auf schriftliche Anforderung übersendet die<br />
KSA kostenfrei ein Beiblatt mit Wertmarke.<br />
Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung<br />
beantragt werden.<br />
4. Personen, die<br />
a) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />
außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
haben,<br />
b) Deutsche im Sinne des Artikels 116 des<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes sind <strong>und</strong><br />
c) bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) um wenigstens 50 von H<strong>und</strong>ert<br />
aufgr<strong>und</strong> körperlicher, geistiger oder<br />
seelischer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit<br />
im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt<br />
sind.<br />
Wer gewährt? Verkehrsunternehmen<br />
Wo steht’s? §§ 145–147 SGB IX<br />
Menschen mit Behinderungen können <strong>Leistungen</strong> in<br />
Anspruch nehmen, wenn sie einen <strong>am</strong>tlichen Schwerbehindertenausweis<br />
– er ist grün <strong>und</strong> hat einen halbseitigen,<br />
orangefarbenen Flächenaufdruck – mit gültiger<br />
Wertmarke besitzen.<br />
Mobilität<br />
7.10 Unentgeltliche Beförderung<br />
im öffentlichen Personennahverkehr<br />
Für wen?<br />
1. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />
G <strong>und</strong> gehörlose Menschen mit<br />
Merkzeichen Gl . Die „Freifahrt“ kann nur<br />
beansprucht werden, wenn der behinderte<br />
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