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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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Bei den meisten Handymodellen besteht die Möglichkeit,<br />

E-Mails <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it auch eine Pannenhilfe-Meldung<br />

über webnotruf@adac.de zu versenden.<br />

D<strong>am</strong>it eine schnelle Pannenhilfe gewährleistet werden<br />

kann, werden folgende Angaben benötigt: Vor- <strong>und</strong><br />

Zun<strong>am</strong>e, Mitgliedsnummer sowie folgende Angaben<br />

zum Fahrzeug: Marke, Typ, Farbe <strong>und</strong> Kennzeichen des<br />

Fahrzeugs, Ausfallursache <strong>und</strong> genauer Standort.<br />

Beispiel:<br />

webnotruf@adac.de PANNENMELDUNG PER E-MAIL/<br />

Fax (wegen Gehörlosigkeit) Mustermann, MGL (Mitgliedsnummer):<br />

123456789, Opel Astra schwarz, M –<br />

JS 1320, in 86899 Landsberg, Hauptplatz 1, Fahrzeug<br />

springt nicht an, Batterie leer.<br />

7.9 Kraftfahrzeugversicherung/Sozialrabatt<br />

Für wen? Schwerbehinderte Fahrzeughalter<br />

Wer gewährt? Versicherungsunternehmen<br />

Wo steht’s? Tarife der Versicherungsunternehmen<br />

Seit der Freigabe der Versicherungsbedingungen Mitte<br />

1994 haben die meisten Versicherungsgesellschaften<br />

den Nachlass für schwerbehinderte Menschen sowohl<br />

in der Kraftfahrzeugkaskoversicherung als auch in der<br />

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gestrichen.<br />

Während vor der Freigabe der Tarife seitens des B<strong>und</strong>esinnenministeriums<br />

für Wirtschaft vorgeschrieben<br />

wurde, dass schwerbehinderten Menschen ein Sozialrabatt<br />

zu gewährleisten sei, besteht diese Verpflichtung<br />

nun nicht mehr, sondern es steht jeder Versicherungsgesellschaft<br />

frei, einen solchen Rabatt freiwillig zu gewähren.<br />

Erk<strong>und</strong>igungen darüber, ob eine Rabattgewährung<br />

möglich ist, müssen im Einzelfall beim entsprechenden<br />

Versicherungsunternehmen eingeholt<br />

werden.<br />

Mensch keine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung<br />

erhält.<br />

2. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />

aG . Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung<br />

beansprucht werden.<br />

3. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />

H <strong>und</strong>/oder Bl sowie Kriegsbeschädigte/andere<br />

Versorgungsberechtigte<br />

(Ausweismerkzeichen VB oder EB ), wenn sie<br />

bereits <strong>am</strong> 1. 10. 1979 freifahrtberechtigt<br />

waren <strong>und</strong> die Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) aufgr<strong>und</strong> der Schädigung noch<br />

a) mindestens 70 Prozent<br />

b) 50 Prozent bis 60 Prozent mit Ausweismerkzeichen<br />

G beträgt.<br />

Auf schriftliche Anforderung übersendet die<br />

KSA kostenfrei ein Beiblatt mit Wertmarke.<br />

Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung<br />

beantragt werden.<br />

4. Personen, die<br />

a) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

haben,<br />

b) Deutsche im Sinne des Artikels 116 des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes sind <strong>und</strong><br />

c) bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) um wenigstens 50 von H<strong>und</strong>ert<br />

aufgr<strong>und</strong> körperlicher, geistiger oder<br />

seelischer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit<br />

im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt<br />

sind.<br />

Wer gewährt? Verkehrsunternehmen<br />

Wo steht’s? §§ 145–147 SGB IX<br />

Menschen mit Behinderungen können <strong>Leistungen</strong> in<br />

Anspruch nehmen, wenn sie einen <strong>am</strong>tlichen Schwerbehindertenausweis<br />

– er ist grün <strong>und</strong> hat einen halbseitigen,<br />

orangefarbenen Flächenaufdruck – mit gültiger<br />

Wertmarke besitzen.<br />

Mobilität<br />

7.10 Unentgeltliche Beförderung<br />

im öffentlichen Personennahverkehr<br />

Für wen?<br />

1. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />

G <strong>und</strong> gehörlose Menschen mit<br />

Merkzeichen Gl . Die „Freifahrt“ kann nur<br />

beansprucht werden, wenn der behinderte<br />

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