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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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) 80 Fahrten Teilstrecke mit dem eigenen PKW <strong>und</strong><br />

Reststrecke als Beifahrer einer Fahrgemeinschaft<br />

Entfernungspauschale:<br />

80 Tage x 60 Kilometer x 0,30 € 1.440 €<br />

tatsächliche Kosten:<br />

80 Tage x12 Kilometer x 0,60 € 576 €<br />

berücksichtigt wird die Entfernungspauschale<br />

960 €<br />

6.2.1 Abzug von Kinderbetreuungskosten<br />

wie Werbungskosten/<br />

Betriebsausgaben<br />

Für wen? Alle erwerbstätigen Menschen<br />

Wer gewährt? Finanz<strong>am</strong>t<br />

Wo steht’s? §§ 4 folgende, 9 Absatz 5 EStG, ab 2009<br />

§ 9c Absatz 1 EStG<br />

c) 60 Fahrten Teilstrecke mit dem eigenen PKW <strong>und</strong><br />

Reststrecke mit dem Zug<br />

Entfernungspauschale:<br />

60 Tage x 60 Kilometer x 0,30 €<br />

tatsächliche Kosten 1.080 €<br />

PKW: 60 Tage x 5 Kilometer x 0,60 € 180 €<br />

Zug: 360 €<br />

berücksichtigt wird die Entfernungspauschale<br />

1.080 €<br />

Summe der abzugsfähigen Kosten für<br />

die Wege <strong>zur</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte 5.040 €<br />

6.2 Kinderbetreuungskosten<br />

Kinderbetreuungskosten werden ab dem Kalenderjahr<br />

2006 unter bestimmten Voraussetzungen wie Werbungskosten/Betriebsausgaben<br />

oder als Sonderausgaben<br />

steuermindernd berücksichtigt. Begünstigt sind<br />

ausschließlich Kosten, die für die Betreuung des Kindes<br />

entstanden sind, sowie die Fahrtkosten, die der Betreuungsperson<br />

ersetzt worden sind. Zu den begünstigten<br />

Kosten gehören zum Beispiel Kindergarten- <strong>und</strong> Hortgebühren,<br />

Kosten für die Betreuung bei den Hausaufgaben,<br />

für eine Tagesmutter, für eine angestellte Hilfe<br />

im Haushalt, die das Kind betreut.<br />

Keine begünstigten Kinderbetreuungskosten sind Kosten<br />

für Unterricht (Nachhilfe, Computerkurs, Musikschule<br />

<strong>und</strong> so weiter), für die Vermittlung besonderer<br />

Fähigkeiten sowie sportliche oder andere Freizeitbetätigungen.<br />

Kinderbetreuungskosten werden wie Betriebsausgaben<br />

<strong>und</strong> bei Arbeitnehmern wie Werbungskosten berücksichtigt,<br />

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen:<br />

Der Steuerpflichtige muss erwerbstätig sein. Leben die<br />

Elternteile zus<strong>am</strong>men, müssen beide erwerbstätig sein.<br />

Unmaßgeblich ist, ob die Eltern miteinander verheiratet<br />

sind oder nicht.<br />

Erwerbstätig ist, wer einer Beschäftigung nachgeht, die<br />

den Einsatz seiner persönlichen <strong>Arbeits</strong>kraft fordert, um<br />

Einkünfte zu erzielen; erwerbstätig sind somit zum Beispiel<br />

selbstständig Tätige <strong>und</strong> Arbeitnehmer. Unterbrechungen<br />

einer laufend ausgeübten Erwerbstätigkeit,<br />

zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, <strong>Arbeits</strong>platzwechsel,<br />

zählen zum Zeitraum der Erwerbstätigkeit,<br />

höchstens jedoch für einen Zeitraum von drei Monaten<br />

für jeden zus<strong>am</strong>menhängenden Unterbrechungszeitraum.<br />

Voraussetzungen in der Person des Kindes, für das die<br />

Betreuungskosten angefallen sind:<br />

• Es muss ein leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind<br />

des Steuerpflichtigen sein.<br />

• Es muss zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören.<br />

• Es darf im Zeitpunkt der Betreuung noch nicht<br />

14 Jahre alt sein oder es muss wegen einer Behinderung,<br />

die vor seinem 25. Geburtstag eingetreten ist,<br />

außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (ist die<br />

Behinderung des Kindes vor dem 1. 1. 2007 eingetreten,<br />

reicht es aus, dass sie vor dem 27. Geburtstag<br />

des Kindes eingetreten ist).<br />

Bei Arbeitnehmern, deren Werbungskosten (= beruflich<br />

veranlasste Aufwendungen) einschließlich der abzugsfähigen<br />

Kosten für die Wege <strong>zur</strong> Arbeit 920 € nicht<br />

übersteigen, berücksichtigt das Finanz<strong>am</strong>t den Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />

von 920 €. Erwerbsbedingte<br />

Steuerermäßigungen<br />

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