Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
) 80 Fahrten Teilstrecke mit dem eigenen PKW <strong>und</strong><br />
Reststrecke als Beifahrer einer Fahrgemeinschaft<br />
Entfernungspauschale:<br />
80 Tage x 60 Kilometer x 0,30 € 1.440 €<br />
tatsächliche Kosten:<br />
80 Tage x12 Kilometer x 0,60 € 576 €<br />
berücksichtigt wird die Entfernungspauschale<br />
960 €<br />
6.2.1 Abzug von Kinderbetreuungskosten<br />
wie Werbungskosten/<br />
Betriebsausgaben<br />
Für wen? Alle erwerbstätigen Menschen<br />
Wer gewährt? Finanz<strong>am</strong>t<br />
Wo steht’s? §§ 4 folgende, 9 Absatz 5 EStG, ab 2009<br />
§ 9c Absatz 1 EStG<br />
c) 60 Fahrten Teilstrecke mit dem eigenen PKW <strong>und</strong><br />
Reststrecke mit dem Zug<br />
Entfernungspauschale:<br />
60 Tage x 60 Kilometer x 0,30 €<br />
tatsächliche Kosten 1.080 €<br />
PKW: 60 Tage x 5 Kilometer x 0,60 € 180 €<br />
Zug: 360 €<br />
berücksichtigt wird die Entfernungspauschale<br />
1.080 €<br />
Summe der abzugsfähigen Kosten für<br />
die Wege <strong>zur</strong> <strong>Arbeits</strong>stätte 5.040 €<br />
6.2 Kinderbetreuungskosten<br />
Kinderbetreuungskosten werden ab dem Kalenderjahr<br />
2006 unter bestimmten Voraussetzungen wie Werbungskosten/Betriebsausgaben<br />
oder als Sonderausgaben<br />
steuermindernd berücksichtigt. Begünstigt sind<br />
ausschließlich Kosten, die für die Betreuung des Kindes<br />
entstanden sind, sowie die Fahrtkosten, die der Betreuungsperson<br />
ersetzt worden sind. Zu den begünstigten<br />
Kosten gehören zum Beispiel Kindergarten- <strong>und</strong> Hortgebühren,<br />
Kosten für die Betreuung bei den Hausaufgaben,<br />
für eine Tagesmutter, für eine angestellte Hilfe<br />
im Haushalt, die das Kind betreut.<br />
Keine begünstigten Kinderbetreuungskosten sind Kosten<br />
für Unterricht (Nachhilfe, Computerkurs, Musikschule<br />
<strong>und</strong> so weiter), für die Vermittlung besonderer<br />
Fähigkeiten sowie sportliche oder andere Freizeitbetätigungen.<br />
Kinderbetreuungskosten werden wie Betriebsausgaben<br />
<strong>und</strong> bei Arbeitnehmern wie Werbungskosten berücksichtigt,<br />
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen:<br />
Der Steuerpflichtige muss erwerbstätig sein. Leben die<br />
Elternteile zus<strong>am</strong>men, müssen beide erwerbstätig sein.<br />
Unmaßgeblich ist, ob die Eltern miteinander verheiratet<br />
sind oder nicht.<br />
Erwerbstätig ist, wer einer Beschäftigung nachgeht, die<br />
den Einsatz seiner persönlichen <strong>Arbeits</strong>kraft fordert, um<br />
Einkünfte zu erzielen; erwerbstätig sind somit zum Beispiel<br />
selbstständig Tätige <strong>und</strong> Arbeitnehmer. Unterbrechungen<br />
einer laufend ausgeübten Erwerbstätigkeit,<br />
zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, <strong>Arbeits</strong>platzwechsel,<br />
zählen zum Zeitraum der Erwerbstätigkeit,<br />
höchstens jedoch für einen Zeitraum von drei Monaten<br />
für jeden zus<strong>am</strong>menhängenden Unterbrechungszeitraum.<br />
Voraussetzungen in der Person des Kindes, für das die<br />
Betreuungskosten angefallen sind:<br />
• Es muss ein leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind<br />
des Steuerpflichtigen sein.<br />
• Es muss zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören.<br />
• Es darf im Zeitpunkt der Betreuung noch nicht<br />
14 Jahre alt sein oder es muss wegen einer Behinderung,<br />
die vor seinem 25. Geburtstag eingetreten ist,<br />
außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (ist die<br />
Behinderung des Kindes vor dem 1. 1. 2007 eingetreten,<br />
reicht es aus, dass sie vor dem 27. Geburtstag<br />
des Kindes eingetreten ist).<br />
Bei Arbeitnehmern, deren Werbungskosten (= beruflich<br />
veranlasste Aufwendungen) einschließlich der abzugsfähigen<br />
Kosten für die Wege <strong>zur</strong> Arbeit 920 € nicht<br />
übersteigen, berücksichtigt das Finanz<strong>am</strong>t den Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />
von 920 €. Erwerbsbedingte<br />
Steuerermäßigungen<br />
55