11.06.2014 Aufrufe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Nachteilsausgleiche im<br />

<strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berufsleben</strong><br />

4.1 Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

4.2 Gleichstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

4.3 Zusat<strong>zur</strong>laub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

4.4 Mehrarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

4.5 Teilzeit aus behinderungsbedingten<br />

Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

4.6 Richtlinien zum SGB IX/Rehabilitation<br />

<strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> behinderter Menschen im<br />

öffentlichen Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

4.7 <strong>Arbeits</strong>zeit von Be<strong>am</strong>ten/Teilzeitbeschäftigung/Urlaub<br />

ohne Bezüge . . . . . 38<br />

4.8 Benachteiligungsverbot . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

4.1 Kündigungsschutz<br />

Für wen? Schwerbehinderte <strong>und</strong> gleichgestellte<br />

behinderte Menschen<br />

Zustimmung durch? LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />

Wo steht’s? §§ 85–92 SGB IX<br />

Die ordentliche (fristgerechte) Kündigung eines schwerbehinderten<br />

oder gleichgestellten behinderten Menschen<br />

durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung<br />

des LVR-Integrations<strong>am</strong>tes. Von dieser Regelung<br />

ausgenommen sind unter anderem die Fälle, in<br />

denen das Beschäftigungsverhältnis<br />

• zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine sechs<br />

Monate lang ununterbrochen bestanden hat,<br />

• vom Arbeitnehmer beendet wird,<br />

• durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag<br />

zwischen Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber beendet<br />

wird,<br />

• durch Zeitablauf oder eintretende Bedingung endet<br />

(Zeitvertrag) oder<br />

• zwar wegen schlechter Witterung beendet wird,<br />

aber mit der Kündigung direkt eine Wiedereinstellungszusage<br />

gegeben wird.<br />

Die Zustimmung <strong>zur</strong> Kündigung ist vom Arbeitgeber<br />

immer schriftlich bei dem für den Sitz des Betriebes zuständigen<br />

LVR-Integrations<strong>am</strong>t zu beantragen. Vor einer<br />

Entscheidung hört das LVR-Integrations<strong>am</strong>t den<br />

schwerbehinderten Mitarbeiter an <strong>und</strong> holt die Stellungnahmen<br />

der betrieblichen Interessen- <strong>und</strong> Schwerbehindertenvertretung<br />

ein. Falls erforderlich kommt es<br />

vor einer endgültigen Entscheidung des LVR-Integrations<strong>am</strong>tes<br />

zu einer mündlichen Kündigungsverhandlung<br />

(§ 88 Absatz 1 SGB IX), zu der alle Beteiligten eingeladen<br />

werden. Das Ziel der Verhandlung ist es, eine<br />

gütliche Einigung zu erreichen, zum Beispiel die Rücknahme<br />

des Kündigungsantrages. Dafür kann das LVR-<br />

Integrations<strong>am</strong>t auch den Technischen Beratungsdienst,<br />

einen <strong>Arbeits</strong>- oder Fachmediziner oder einen<br />

Integrationsfachdienst hinzuziehen, um den Sachverhalt<br />

eindeutig zu klären oder eine Zukunftsprognose<br />

stellen zu lassen.<br />

In den Fällen, in denen trotz Kündigungsverhandlung<br />

keine gütliche Einigung erfolgen konnte, hat das LVR-<br />

Integrations<strong>am</strong>t seine Entscheidung nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu treffen. Dabei muss es das Interesse<br />

des schwerbehinderten Mitarbeiters <strong>am</strong> Fortbestand<br />

des Beschäftigungsverhältnisses mit dem des Arbeitgebers<br />

an einer wirtschaftlichen Ausnutzung des <strong>Arbeits</strong>platzes<br />

gegeneinander abwägen.<br />

Ordentliche Kündigung<br />

Das LVR-Integrations<strong>am</strong>t soll innerhalb eines Monats<br />

nach Eingang des Antrages eine Entscheidung treffen.<br />

Bei der Regelung handelt es sich um eine Soll-Bestimmung,<br />

das heisst die Frist kann überschritten werden,<br />

ohne dass daraus Rechtsfolgen entstehen. Erteilt das<br />

LVR-Integrations<strong>am</strong>t die Zustimmung, so kann der Arbeitgeber<br />

die Kündigung nur innerhalb eines Monats<br />

nach Zustellung der Entscheidung aussprechen. Lässt<br />

der Arbeitgeber diese Frist verstreichen, so ist die Kündigung<br />

nicht mehr zulässig.<br />

Außerordentliche Kündigung<br />

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist<br />

das Vorliegen eines wichtigen Gr<strong>und</strong>es. Der Arbeitgeber<br />

muss innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen<br />

nach Bekanntwerden der für die Kündigung maßge-<br />

Nachteilsausgleiche<br />

im <strong>Arbeits</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Berufsleben</strong><br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!