Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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8.4 Postversand von Blindensendungen<br />
Für wen? Blinde Menschen<br />
Wer gewährt? Deutsche Post AG, Niederlassungen<br />
<strong>und</strong> Postfilialen<br />
Wo steht’s? Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />
Deutschen Post AG für den nationalen<br />
<strong>und</strong> internationalen Brief- <strong>und</strong> Frachtdienst<br />
Für Blindensendungen „Schwer“ gelten die<br />
folgenden Bedingungen:<br />
Mindestmaß:<br />
Höchstmaß:<br />
Höchstgewicht:<br />
150 x 110 x 10 Milimeter<br />
600 x 300 x 150 Millimeter<br />
7.000 Gr<strong>am</strong>m<br />
Blindensendungen werden von der Deutschen Post AG<br />
auch international entgeltfrei befördert, wobei kein<br />
Maß größer sein darf als 600 Millimeter. Das zulässige<br />
Höchstgewicht beträgt 7.000 Gr<strong>am</strong>m. Die Kennzeichnung<br />
solcher Sendungen lautet „Blindensendung/Cècogr<strong>am</strong>me“.<br />
Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen<br />
wie beim innerdeutschen Versand.<br />
Blindensendungen werden innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
von der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert.<br />
Als Blindensendung können von jedermann versandt<br />
werden:<br />
• Schriftstücke in Blindenschrift,<br />
• bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnet<br />
träger für blinde Menschen, deren Absender<br />
oder Empfänger eine anerkannte Blindenanstalt ist<br />
oder in deren Auftrag der Versand erfolgt (zum Beispiel<br />
Hörbüchereien, Zentrum für blinde Menschen<br />
an der Fernuniversität-Ges<strong>am</strong>thochschule Hagen),<br />
• Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn<br />
sie von einer anerkannten Blindenanstalt an blinde<br />
Menschen versandt werden.<br />
Die Umhüllung/Verpackung darf gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
verschlossen sein <strong>und</strong> muss oberhalb der Anschrift die<br />
Bezeichnung „Blindensendung“ tragen. Die Entgelte<br />
für zusätzliche oder sonstige <strong>Leistungen</strong> sind zu entrichten.<br />
Für Blindensendungen gelten Mindest- <strong>und</strong><br />
Höchstmaße <strong>und</strong> Gewichtsbeschränkungen:<br />
Mindestmaß:<br />
Höchstmaß:<br />
Höchstgewicht:<br />
100 x 70 x 50 Millimeter<br />
B4 (353 x 250 x 50 Millimeter)<br />
1.000 Gr<strong>am</strong>m<br />
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