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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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8.4 Postversand von Blindensendungen<br />

Für wen? Blinde Menschen<br />

Wer gewährt? Deutsche Post AG, Niederlassungen<br />

<strong>und</strong> Postfilialen<br />

Wo steht’s? Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

Deutschen Post AG für den nationalen<br />

<strong>und</strong> internationalen Brief- <strong>und</strong> Frachtdienst<br />

Für Blindensendungen „Schwer“ gelten die<br />

folgenden Bedingungen:<br />

Mindestmaß:<br />

Höchstmaß:<br />

Höchstgewicht:<br />

150 x 110 x 10 Milimeter<br />

600 x 300 x 150 Millimeter<br />

7.000 Gr<strong>am</strong>m<br />

Blindensendungen werden von der Deutschen Post AG<br />

auch international entgeltfrei befördert, wobei kein<br />

Maß größer sein darf als 600 Millimeter. Das zulässige<br />

Höchstgewicht beträgt 7.000 Gr<strong>am</strong>m. Die Kennzeichnung<br />

solcher Sendungen lautet „Blindensendung/Cècogr<strong>am</strong>me“.<br />

Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen<br />

wie beim innerdeutschen Versand.<br />

Blindensendungen werden innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

von der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert.<br />

Als Blindensendung können von jedermann versandt<br />

werden:<br />

• Schriftstücke in Blindenschrift,<br />

• bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnet<br />

träger für blinde Menschen, deren Absender<br />

oder Empfänger eine anerkannte Blindenanstalt ist<br />

oder in deren Auftrag der Versand erfolgt (zum Beispiel<br />

Hörbüchereien, Zentrum für blinde Menschen<br />

an der Fernuniversität-Ges<strong>am</strong>thochschule Hagen),<br />

• Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn<br />

sie von einer anerkannten Blindenanstalt an blinde<br />

Menschen versandt werden.<br />

Die Umhüllung/Verpackung darf gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

verschlossen sein <strong>und</strong> muss oberhalb der Anschrift die<br />

Bezeichnung „Blindensendung“ tragen. Die Entgelte<br />

für zusätzliche oder sonstige <strong>Leistungen</strong> sind zu entrichten.<br />

Für Blindensendungen gelten Mindest- <strong>und</strong><br />

Höchstmaße <strong>und</strong> Gewichtsbeschränkungen:<br />

Mindestmaß:<br />

Höchstmaß:<br />

Höchstgewicht:<br />

100 x 70 x 50 Millimeter<br />

B4 (353 x 250 x 50 Millimeter)<br />

1.000 Gr<strong>am</strong>m<br />

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