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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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Muster des europäischen Parkausweises,<br />

der seit dem 1. Januar 2001 ausgegeben wird.<br />

im Zonenhalteverbot <strong>und</strong> auf gekennzeichneten<br />

öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer<br />

überschreiten,<br />

in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken,<br />

an Parkuhren <strong>und</strong> Parkscheinautomaten ohne Gebühr<br />

<strong>und</strong> zeitliche Begrenzung parken,<br />

Der bisherige „blaue“ Parkausweis gilt bis zum Ablauf<br />

seiner Gültigkeit, längstens jedoch bis zum 31. 12. 2010.<br />

Muster des bisherigen Parkausweises (noch gültig bis<br />

31. 12. 2010) Originalfarbe blau<br />

auf reservierten Parkplätzen parken, die durch ein<br />

Schild mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet<br />

sind (Verkehrszeichen Z 1044-10),<br />

Mobilität<br />

Mit diesem Parkausweis hinter der Windschutzscheibe<br />

dürfen behinderte Menschen im B<strong>und</strong>esgebiet:<br />

im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen<br />

286) <strong>und</strong> auf für Anwohner reservierten Park plätzen<br />

bis zu drei St<strong>und</strong>en parken (Verkehrszeichen 1044-<br />

30, Parkscheibe erforderlich),<br />

in verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrskennzeichen<br />

325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen<br />

parken, wenn der Durchgangsverkehr nicht behindert<br />

wird,<br />

sowie das Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis<br />

zu drei St<strong>und</strong>en Dauer nutzen.<br />

Der Parkausweis ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />

zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung<br />

soll in der Regel für fünf Jahre erteilt werden.<br />

Bei Antragstellern mit nicht besserungsfähigen ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Einschränkungen kann die Ausnahmegenehmigung<br />

für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises<br />

unbefristet erteilt werden. Die Straßenverkehrsbehörde<br />

erteilt die Ausnahmegenehmigung<br />

in der Regel mit einer Widerrufsmöglichkeit. Die Ausnahmegenehmigung<br />

soll in der Regel gebührenfrei erteilt<br />

werden.<br />

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