11.06.2014 Aufrufe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ort gr<strong>und</strong>sätzlich in ärztliche Behandlung begeben. Bei<br />

Heilkuren von Kindern ist zusätzlich erforderlich, dass<br />

das Kind während der Kur in einem Kinderheim untergebracht<br />

ist oder der Amtsarzt vor Kurantritt bescheinigt<br />

hat, dass <strong>und</strong> warum der Kurerfolg auch bei einer<br />

Unterbringung außerhalb eines Kinderheims gewährleistet<br />

ist (Urteile des B<strong>und</strong>esfinanzhofs vom<br />

12. 6. 1991, B<strong>und</strong>essteuerblatt 1991 II Seite 763 <strong>und</strong><br />

vom 2. 4. 1998, B<strong>und</strong>essteuerblatt 1998 II Seite 613).<br />

Kosten für eine Begleitperson während einer notwendigen<br />

Kur können ebenfalls berücksichtigt werden,<br />

wenn der Kurbedürftige behindert ist <strong>und</strong> im Schwerbehindertenausweis<br />

vermerkt ist, dass er einer ständigen<br />

Begleitung bedarf oder – in anderen Fällen – vor<br />

Kurantritt vom Amtsarzt bescheinigt wird, dass die Begleitung<br />

aus medizinischen Gründen erforderlich ist<br />

(Urteil des B<strong>und</strong>esfinanzhofs vom 17. 12. 1997 B<strong>und</strong>essteuerblatt<br />

1998 II Seite 298). Ebenso können Kosten<br />

des Steuerpflichtigen für eine Begleitperson bei Urlaubsreisen<br />

bis zu einem Betrag von 767 € im Kalenderjahr<br />

berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige<br />

behindert ist <strong>und</strong> im Schwerbehindertenausweis vermerkt<br />

ist, dass er einer ständigen Begleitung bedarf<br />

oder – in anderen Fällen – vor Antritt des Urlaubs vom<br />

Amtsarzt bescheinigt wird, dass die Begleitung aus medizinischen<br />

Gründen erforderlich ist (Urteil des B<strong>und</strong>esfinanzhofs<br />

vom 4. 7. 2002, B<strong>und</strong>essteuerblatt 2002 II<br />

Seite 765). Fahren Eltern mit ihrem minderjährigen behinderten<br />

Kind in Urlaub, können die auf die Eltern entfallenden<br />

Reisekosten aber auch dann nicht steuerlich<br />

berücksichtigt werden, wenn das Kind der ständigen<br />

Begleitung bedarf. In diesem Fall liegen keine „behinderungsbedingten“<br />

Mehraufwendungen vor, da entsprechende<br />

Kosten auch F<strong>am</strong>ilien entstehen, die mit<br />

ihren ges<strong>und</strong>en Kindern in Urlaub fahren (Urteil des<br />

B<strong>und</strong>esfinanzhofs vom 26. 1. 2006, BFH/NV 2006 Seite<br />

1.265). Entsprechendes gilt, wenn ein Steuerpflichtiger,<br />

der auf ständige Begleitung angewiesen ist, mit<br />

seinem Ehegatten in Urlaub fährt. Auch in diesem Fall<br />

liegen keine „behinderungsbedingten“ Mehraufwendungen<br />

vor, da andere Ehegatten ebenfalls gemeins<strong>am</strong><br />

in Urlaub fahren.<br />

Aufwendungen, für die der Steuerpflichtige einen Gegenwert<br />

erhält, sind gr<strong>und</strong>sätzlich keine außergewöhnliche<br />

Belastung. Durch entsprechende Aufwendungen<br />

wird der Steuerpflichtige nämlich nicht belastet, da lediglich<br />

Vermögen umgeschichtet wird. Ein Gegenwert<br />

liegt vor, wenn der betroffene Gegenstand oder die<br />

Leistung nicht nur für den Steuerpflichtigen, sondern<br />

auch für einen Dritten von Vorteil sein kann, von länger<br />

dauerndem Wert <strong>und</strong> Nutzen ist <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it eine gewisse<br />

Marktfähigkeit besitzt, die in einem bestimmten<br />

Verkehrswert zum Ausdruck kommt.<br />

Beispiele:<br />

(Urteil des B<strong>und</strong>esfinanzhofs vom 4. 3. 1983,<br />

B<strong>und</strong>essteuerblatt 1983 II Seite 378):<br />

Die Ehefrau ist querschnittgelähmt <strong>und</strong> kann sich ohne<br />

fremde Hilfe nicht bewegen. Zur Vermeidung von<br />

Krämpfen ist eine gleichbleibende Wohnungstemperatur<br />

erforderlich. Deshalb wird die vorhandene Koksetagenheizung<br />

durch eine Nachtstromspeicherheizung<br />

ersetzt, die die Ehefrau selbst bedienen kann. Der B<strong>und</strong>esfinanzhof<br />

hat die Kosten für die Nachtstromspeicherheizung<br />

nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt,<br />

da die Steuerpflichtigen mit der Heizung einen<br />

Gegenwert erhalten haben, der auch für einen eventuellen<br />

Nachmieter von Vorteil sein kann.<br />

(Urteil des B<strong>und</strong>esfinanzhofs vom 10. 10. 1996,<br />

B<strong>und</strong>essteuerblatt 1997 II Seite 491)<br />

Der behinderte Steuerpflichtige, der auf die Benutzung<br />

eines Rollstuhls angewiesen ist, hat ein Haus für eigene<br />

Wohnzwecke errichtet. Er hat es behindertengerecht<br />

gestaltet, indem im Erdgeschoss ein großes Bad mit einer<br />

Bodendusche, verbreiterte Innentüren, überfahrbare<br />

Schwellen im Eingangs- <strong>und</strong> Balkonbereich, nach<br />

unten versetzte Fenstergriffe sowie eine Aufzugsanlage<br />

über drei Geschosse eingebaut worden sind.<br />

Die (Mehr-)Kosten für die behindertengerechte Gestaltung<br />

des Hauses (zum Beispiel Einbau eines Fahrstuhls,<br />

extra breite Türen, schwellenlose Raumübergänge, besondere<br />

Tür- <strong>und</strong> Fenstergriffe sowie ein großes Badezimmer)<br />

sind nicht als außergewöhnliche Belastung<br />

abzugsfähig. Der Steuerpflichtige hat für seine Aufwendungen<br />

einen Gegenwert in Form der Bauleistungen<br />

erhalten, die in den Wert des Hauses eingehen.<br />

Beim Bau eines Hauses erhält der Steuerpflichtige nur<br />

bei der Schaffung von Einrichtungen keinen Gegenwert,<br />

die bei der Nutzung des Hauses durch einen nicht<br />

kranken beziehungsweise nicht behinderten Bewohner<br />

nicht mit verwandt werden können. Nur insoweit liegt<br />

„verlorener Aufwand“ vor, der als außergewöhnliche<br />

Belastung berücksichtigungsfähig ist (zum Beispiel Kosten<br />

für den Einbau eines Treppenschräglifts).<br />

Steuerermäßigungen<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!