Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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von folgenden Wohnungsgrößen auszugehen: 45 qm<br />
für Alleinstehende, 60 qm oder zwei Wohnräume für<br />
einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere haushaltsangehörige<br />
Person erhöht sich die Wohnfläche<br />
um weitere 15 Quadratmeter Ein zusätzlicher Raum<br />
oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 Quadratmeter<br />
kann unter anderem besonders betroffenen schwerbehinderten<br />
Menschen (zum Beispiel blinden Menschen<br />
oder Rollstuhlfahrern) wegen der besonderen<br />
persönlichen Bedürfnisse oder <strong>zur</strong> Vermeidung von besonderen<br />
Härten zuerkannt werden.<br />
9.4 Wohneigentumssicherungshilfe (WESH)<br />
Für wen? Haushalte mit schwerbehinderten Personen<br />
Wer gewährt? Wohnbauförderungsanstalt des Landes<br />
NRW<br />
Wo steht’s? WESH (Förderprogr<strong>am</strong>m des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen)<br />
Mit zusätzlichen Förderdarlehen soll Haushalten in einer<br />
besonderen Notlage die Erhaltung von Wohneigentum<br />
gesichert werden. Mit zunächst zinslosen Darlehen<br />
oder durch andere Maßnahmen werden laufende Zahlungsverpflichtungen<br />
abgelöst, abgedeckt oder gesenkt.<br />
Die Höhe der Darlehen ist abhängig von der Situation<br />
im Einzelfall.<br />
Sanierungsdarlehen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur gewährt<br />
werden an Haushalte mit mindestens einem Kind im<br />
Sinne von § 32 EStG oder einer schwerbehinderten Person,<br />
deren selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheim,<br />
Eigentumswohnung) mit Wohnungsbaumitteln<br />
des Landes gefördert wurde <strong>und</strong> deren Ges<strong>am</strong>teinkommen<br />
innerhalb der Einkommensgrenzen über die soziale<br />
Wohnraumförderung (WoFG) liegt. Eine Sanierung<br />
darf nur durchgeführt werden, wenn dadurch die finanzielle<br />
Belastung auf Dauer tragbar wird.<br />
Informationen <strong>und</strong> Anträge erhalten Sie bei der<br />
Wohnbauförderungsanstalt NRW c/o<br />
Landesbank NRW<br />
Heerdter Lohweg 35, 40549 Düsseldorf<br />
Telefon 02 11/8 26 09, Fax 02 11/82 60 77 60<br />
Web-Adresse: http://www.nrwbank.de/de/<br />
wohnraumportal/index.html<br />
9.5 Wohnungskündigung/Widerspruch<br />
des Mieters wegen sozialer Härte<br />
Für wen? Schwerbehinderte Mieter, die durch<br />
die Kündigung ihrer Wohnung besonders<br />
schwer betroffen sind<br />
Wer gewährt? Vermieter, Amtsgericht<br />
Wo steht’s? §§ 556a, 564b BGB<br />
Der Vermieter kann den Mietvertrag über eine Wohnung<br />
in der Regel nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes<br />
Interesse geltend machen kann (zum Beispiel<br />
Vertragsverletzungen des Mieters, Eigenbedarf). Diese<br />
Einschränkung des Kündigungsrechts gilt nicht, wenn<br />
der Mieter mit seinem Vermieter zus<strong>am</strong>men in einem<br />
Haus mit mehr als zwei Wohnungen wohnt (§ 564b<br />
BGB).<br />
Selbst wenn die Kündigung danach zulässig wäre, kann<br />
der Mieter widersprechen <strong>und</strong> die Fortsetzung des<br />
Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des<br />
Mietverhältnisses für ihn oder seine F<strong>am</strong>ilie eine Härte<br />
bedeuten würde, <strong>und</strong> diese auch gegenüber den berechtigten<br />
Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen<br />
ist (§ 556a BGB). Der Widerspruch muss schriftlich<br />
erklärt werden <strong>und</strong> dem Vermieter in der Regel spätestens<br />
zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />
zugehen.<br />
Eine Härte liegt zum Beispiel vor, wenn kein angemessener<br />
Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen<br />
beschafft werden kann. Eine „angemessene Ersatzwohnung“<br />
muss nach ihrer Größe <strong>und</strong> Ausstattung eine<br />
menschenwürdige Unterbringung aller zum Haushalt<br />
gehörenden F<strong>am</strong>ilienmitglieder gewährleisten. Dabei<br />
sind auch der Ges<strong>und</strong>heitszustand <strong>und</strong> die<br />
Auswirkungen einer Schwerbehinderung zu berücksichtigen.<br />
Die Gerichte haben unter anderem eine Härte anerkannt<br />
– wenn die Beendigung des Mietverhältnisses nachteilige<br />
Auswirkungen auf Krankheitsverlauf <strong>und</strong> Genesung<br />
eines Mieters befürchten lässt,<br />
– bei hohem Alter <strong>und</strong> nicht unerheblicher Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung,<br />
– wenn seelisch Kranke eine Kündigung nicht verarbeiten<br />
können.<br />
Wohnen<br />
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