11.06.2014 Aufrufe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gewöhnlichen Aufenthaltes im Beitrittsgebiet nach<br />

Vollendung des 16. Lebensjahres <strong>und</strong> nach Eintritt<br />

der Erwerbsunfähigkeit zwischen dem 1. 7. 1975<br />

<strong>und</strong> dem 31. 12. 1991.<br />

5.7 Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>suchende<br />

<strong>und</strong> Sozialgeld<br />

Für wen? Hilfebedürftige Menschen<br />

Wer gewährt? <strong>Arbeits</strong>gemeinschaften (ARGEN) oder<br />

zugelassene Kommunen (Optionskommunen)<br />

Wo steht’s? SGB II<br />

Weitere Informationen: Broschüren <strong>und</strong> Merkblätter<br />

der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

Die Gr<strong>und</strong>sicherung, die aus dem <strong>Arbeits</strong>losengeld II<br />

<strong>und</strong> dem Sozialgeld besteht, ist für erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />

<strong>und</strong> mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

lebende Personen gedacht. Es ist aber nicht zwingend<br />

erforderlich, dass zumindest ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft<br />

tatsächlich arbeitslos ist.<br />

<strong>Arbeits</strong>losengeld II<br />

Anspruch auf <strong>Arbeits</strong>losengeld II haben alle erwerbsfähigen<br />

hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15<br />

<strong>und</strong> 65 Jahren, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Deutschland haben, sowie Personen, die mit<br />

dem Anspruchsberechtigten in häuslicher Gemeinschaft<br />

leben.<br />

Erwerbstätig ist eine Person, wenn sie unter üblichen<br />

Bedingungen mindestens drei St<strong>und</strong>en täglich erwerbstätig<br />

sein könnte <strong>und</strong> nicht wegen Krankheit oder Behinderung<br />

auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Als<br />

erwerbstätig gilt auch die Person, die <strong>zur</strong>zeit wegen der<br />

Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder der Pflege<br />

eines Angehörigen keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.<br />

Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie ihren eigenen<br />

Lebensunterhalt <strong>und</strong> den Unterhalt der mit ihr in einer<br />

Gemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen<br />

Mitteln sichern kann.<br />

Erwerbstätige Hilfebedürftige erhalten danach auf Antrag<br />

als <strong>Arbeits</strong>losengeld II <strong>Leistungen</strong> <strong>zur</strong> Sicherung<br />

des Lebensunterhaltes einschließlich angemessener<br />

Kosten für Unterkunft <strong>und</strong> Heizung. Seit dem 1. 7. 2009<br />

gelten folgende Regelleistungen: siehe Tabelle unten<br />

Diese Regelleistung kann sich zum 1. Juli eines jeden<br />

Jahres um den Prozentsatz erhöhen, um den auch die<br />

Altersrente bei Vorliegen der Voraussetzungen angepasst<br />

wird.<br />

Hilfebedürftige können einen Mehrbedarf zum Lebensunterhalt<br />

einfordern, zum Beispiel einen angemessenen<br />

Kostenzuschuss, wenn Personen aus medizinischen<br />

Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen<br />

(Nachweispflicht) oder eine Mehrleistung von<br />

35 Prozent, wenn ein behinderter Mensch <strong>Leistungen</strong><br />

nach dem SGB VII oder dem SGB IX erhält.<br />

Die Regelleistung ist für den monatlichen laufenden Unterhalt<br />

vorgesehen; daneben können auch einmalige<br />

<strong>Leistungen</strong> erbracht werden. Die Regelleistung <strong>zur</strong> Sicherung<br />

des Lebensunterhaltes wird immer für jeden<br />

Monat im Voraus gewährt.<br />

Sozialgeld<br />

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen in einer Gemeinschaft<br />

leben, erhalten als <strong>Leistungen</strong> <strong>zur</strong> Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch<br />

Soziale<br />

Sicherung<br />

Regelleistungen <strong>Arbeits</strong>losengeld II seit 1. Juli 2009<br />

Alleinstehende/<br />

alleinerziehende<br />

Person mit<br />

minderjährigem<br />

Partner<br />

Partner ab<br />

Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres<br />

Kinder bis <strong>zur</strong><br />

Vollendung des<br />

5. Lebensjahres<br />

Kinder vom 6. bis <strong>zur</strong><br />

Vollendung des<br />

14. Lebensjahres<br />

Kinder ab dem 14.<br />

<strong>und</strong> bis <strong>zur</strong><br />

Vollendung des<br />

25. Lebensjahres<br />

100 Prozent 90 Prozent 60 Prozent 70 Prozent 60 Prozent<br />

359 Euro 323 Euro 215 Euro 251 Euro 211 Euro<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!