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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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Anhang<br />

Merkzeichen des<br />

Schwerbehindertenausweises . . . . . . . . . . . . . . . 97<br />

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Merkzeichen des<br />

Schwerbehindertenausweises<br />

Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von<br />

Eintragungen enthalten, mit denen verschiedene Nachteilsausgleiche<br />

verb<strong>und</strong>en sind. Die folgende Darstellung<br />

gibt einen kurzen Überblick. Ausführliche Informationen<br />

<strong>zur</strong> Feststellung von Behinderungen <strong>und</strong> zum<br />

Schwerbehindertenausweis enthält das Heft „Behinderung<br />

<strong>und</strong> Ausweis“.<br />

Kurz <strong>und</strong> knapp:<br />

Der Schwerbehindertenausweis wird in grüner Gr<strong>und</strong>farbe<br />

ausgestellt. Den „Freifahrtausweis“ (linke Seite<br />

grün/rechte Seite orange) erhalten gehbehinderte, hilflose,<br />

gehörlose <strong>und</strong> unter bestimmten Voraussetzungen<br />

versorgungsberechtigte (zum Beispiel kriegsbeschädigte)<br />

Menschen. Der Ausweis kann um eine Reihe von<br />

Eindrucken/Eintragungen ergänzt werden: Auf der<br />

Vorderseite des Ausweises wird „Kriegsbeschädigt“,<br />

VB oder EB , eingetragen, wenn der behinderte<br />

Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) um wenigstens 50 Prozent Versorgung nach<br />

dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz oder B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetz<br />

beanspruchen kann. Das Merkzeichen<br />

B bedeutet „Die Berechtigung <strong>zur</strong> Mitnahme einer<br />

Begleitperson ist nachgewiesen“. Auf der Rückseite des<br />

Ausweises werden der GdB <strong>und</strong> der Gültigkeitsbeginn<br />

des Ausweises eingetragen. Das ist im Regelfall der Tag<br />

des Antragseingangs bei der KSA, unter Umständen<br />

kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt<br />

werden (wichtig zum Beispiel für die Steuererstattung).<br />

In den für Merkzeichen vorgedruckten Feldern sind folgende<br />

Eintragungen möglich:<br />

G<br />

bedeutet „erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit<br />

im Straßenverkehr“ (gehbehindert). Das<br />

Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen<br />

Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken<br />

bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer<br />

halben St<strong>und</strong>e nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten<br />

oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann<br />

auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle<br />

oder Orientierungsstörungen aufgr<strong>und</strong> einer Sehbehinderung<br />

oder Hörbehinderung.<br />

aG<br />

bedeutet „außergewöhnlich gehbehindert“. Das<br />

Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines<br />

Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit<br />

großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges<br />

bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte,<br />

Doppel-Oberschenkel<strong>am</strong>putierte, Menschen mit Erkrankungen<br />

des Herzens oder der Atmungsorgane et<br />

cetera.<br />

H<br />

bedeutet „hilflos“. Als hilflos ist derjenige anzusehen,<br />

der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend<br />

(also mehr als sechs Monate) für eine Reihe von<br />

häufig <strong>und</strong> regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen<br />

<strong>zur</strong> Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf<br />

eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf (zum<br />

Beispiel beim An- <strong>und</strong> Auskleiden, beim Essen <strong>und</strong> bei<br />

der Körperpflege). Die Zuerkennung der Pflegestufen II<br />

<strong>und</strong> III ist regelmäßig ein Indiz für die Beantragung<br />

dieses Merkzeichens.<br />

Bl<br />

bedeutet „blind“. Blind ist der behinderte Mensch,<br />

dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch<br />

der behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe<br />

auf keinem Auge <strong>und</strong> auch nicht bei beidäugiger Prüfung<br />

mehr als 1 / 50 beträgt oder wenn andere Störungen<br />

des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad<br />

vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe<br />

gleich zu achten sind.<br />

Gl<br />

bedeutet „gehörlos“. Gehörlos sind hörbehinderte<br />

Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie<br />

hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit<br />

Anhang<br />

97

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