Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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Anhang<br />
Merkzeichen des<br />
Schwerbehindertenausweises . . . . . . . . . . . . . . . 97<br />
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Merkzeichen des<br />
Schwerbehindertenausweises<br />
Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von<br />
Eintragungen enthalten, mit denen verschiedene Nachteilsausgleiche<br />
verb<strong>und</strong>en sind. Die folgende Darstellung<br />
gibt einen kurzen Überblick. Ausführliche Informationen<br />
<strong>zur</strong> Feststellung von Behinderungen <strong>und</strong> zum<br />
Schwerbehindertenausweis enthält das Heft „Behinderung<br />
<strong>und</strong> Ausweis“.<br />
Kurz <strong>und</strong> knapp:<br />
Der Schwerbehindertenausweis wird in grüner Gr<strong>und</strong>farbe<br />
ausgestellt. Den „Freifahrtausweis“ (linke Seite<br />
grün/rechte Seite orange) erhalten gehbehinderte, hilflose,<br />
gehörlose <strong>und</strong> unter bestimmten Voraussetzungen<br />
versorgungsberechtigte (zum Beispiel kriegsbeschädigte)<br />
Menschen. Der Ausweis kann um eine Reihe von<br />
Eindrucken/Eintragungen ergänzt werden: Auf der<br />
Vorderseite des Ausweises wird „Kriegsbeschädigt“,<br />
VB oder EB , eingetragen, wenn der behinderte<br />
Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) um wenigstens 50 Prozent Versorgung nach<br />
dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz oder B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetz<br />
beanspruchen kann. Das Merkzeichen<br />
B bedeutet „Die Berechtigung <strong>zur</strong> Mitnahme einer<br />
Begleitperson ist nachgewiesen“. Auf der Rückseite des<br />
Ausweises werden der GdB <strong>und</strong> der Gültigkeitsbeginn<br />
des Ausweises eingetragen. Das ist im Regelfall der Tag<br />
des Antragseingangs bei der KSA, unter Umständen<br />
kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt<br />
werden (wichtig zum Beispiel für die Steuererstattung).<br />
In den für Merkzeichen vorgedruckten Feldern sind folgende<br />
Eintragungen möglich:<br />
G<br />
bedeutet „erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit<br />
im Straßenverkehr“ (gehbehindert). Das<br />
Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen<br />
Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken<br />
bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer<br />
halben St<strong>und</strong>e nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten<br />
oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann<br />
auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle<br />
oder Orientierungsstörungen aufgr<strong>und</strong> einer Sehbehinderung<br />
oder Hörbehinderung.<br />
aG<br />
bedeutet „außergewöhnlich gehbehindert“. Das<br />
Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines<br />
Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit<br />
großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges<br />
bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte,<br />
Doppel-Oberschenkel<strong>am</strong>putierte, Menschen mit Erkrankungen<br />
des Herzens oder der Atmungsorgane et<br />
cetera.<br />
H<br />
bedeutet „hilflos“. Als hilflos ist derjenige anzusehen,<br />
der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend<br />
(also mehr als sechs Monate) für eine Reihe von<br />
häufig <strong>und</strong> regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen<br />
<strong>zur</strong> Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf<br />
eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf (zum<br />
Beispiel beim An- <strong>und</strong> Auskleiden, beim Essen <strong>und</strong> bei<br />
der Körperpflege). Die Zuerkennung der Pflegestufen II<br />
<strong>und</strong> III ist regelmäßig ein Indiz für die Beantragung<br />
dieses Merkzeichens.<br />
Bl<br />
bedeutet „blind“. Blind ist der behinderte Mensch,<br />
dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch<br />
der behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe<br />
auf keinem Auge <strong>und</strong> auch nicht bei beidäugiger Prüfung<br />
mehr als 1 / 50 beträgt oder wenn andere Störungen<br />
des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad<br />
vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe<br />
gleich zu achten sind.<br />
Gl<br />
bedeutet „gehörlos“. Gehörlos sind hörbehinderte<br />
Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie<br />
hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit<br />
Anhang<br />
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