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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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lich. Für Binnenfahrgastschiffe auf dem Rhein gibt es seit<br />

2004 neue technische Anforderungen. Bei der Ausarbeitung<br />

der Vorschriften bildete die Frage der Gestaltung<br />

von Bereichen für mobilitätseingeschränkte Personen einen<br />

wesentlichen Bestandteil. So müssen alle seit dem<br />

2. 1. 2006 neu gebauten Fahrgastschiffe bestimmte Voraussetzungen<br />

bei der Gestaltung ihrer Fahrgasträume<br />

erfüllen (zum Beispiel bei den Ausgängen, Türen, Treppen<br />

<strong>und</strong> Aufzügen, Decks <strong>und</strong> Toiletten). Bereits in Betrieb<br />

befindliche Schiffe müssen innerhalb bestimmter<br />

Zeiträume nachgerüstet werden.<br />

Reedereien <strong>und</strong> Ausfluganbieter berücksichtigen Informationen<br />

für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter<br />

Mobilität über die Zugänglichkeit der Schiffe<br />

<strong>und</strong> den Service an Bord auf ihren Internetseiten recht<br />

unterschiedlich. Anbei drei Beispiele:<br />

• Die Berliner Reederei Stern <strong>und</strong> Kreisschifffahrt GmbH<br />

führt auf ihrer Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“.<br />

Über diesen Button erhalten mobilitätseingeschränkte<br />

Personen die wesentlichen Infos zu den<br />

Ausflugsschiffen <strong>und</strong> ihre Zugänglichkeit beziehungsweise<br />

die Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen<br />

Anlegestellen.<br />

• Bei der Köln-Düsseldorfer-Rheinschifffahrt (KD) findet<br />

man Angaben über die Zugänglichkeit der Schiffe<br />

mit Rollstühlen, indem man im Menüpunkt „Flotte“<br />

die N<strong>am</strong>en der einzelnen Schiffe anklickt.<br />

• Bei der „Frankfurter Rhein-Main-Schifffahrt Primus<br />

finden sich Hinweise für behinderte Fahrgäste, indem<br />

man bei der Flotte unter dem jeweiligen Schiffsn<strong>am</strong>en<br />

den Bestuhlungsplan anklickt. Hier ist als Beispiel die<br />

MS Wappen von Frankfurt abgebildet, die über ein<br />

behindertengerechtes WC verfügt. Interessant ist hier<br />

auch der Hinweis auf besondere Fahrpreise für behinderte<br />

Menschen. Beim Nachweis des Merkzeichens<br />

B im Schwerbehindertenausweis erhält die Begleitperson<br />

einen Preisnachlass von 50 Prozent. Für welche<br />

Strecken genau diese Ermäßigung Gültigkeit hat,<br />

sollte vor Antritt der Fahrt erfragt werden.<br />

Mobilität<br />

Nach möglichen Preisermäßigungen für schwerbehinderte<br />

Menschen <strong>und</strong> deren Begleitpersonen sollte gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

vor Fahrtantritt gefragt werden!<br />

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