Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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lich. Für Binnenfahrgastschiffe auf dem Rhein gibt es seit<br />
2004 neue technische Anforderungen. Bei der Ausarbeitung<br />
der Vorschriften bildete die Frage der Gestaltung<br />
von Bereichen für mobilitätseingeschränkte Personen einen<br />
wesentlichen Bestandteil. So müssen alle seit dem<br />
2. 1. 2006 neu gebauten Fahrgastschiffe bestimmte Voraussetzungen<br />
bei der Gestaltung ihrer Fahrgasträume<br />
erfüllen (zum Beispiel bei den Ausgängen, Türen, Treppen<br />
<strong>und</strong> Aufzügen, Decks <strong>und</strong> Toiletten). Bereits in Betrieb<br />
befindliche Schiffe müssen innerhalb bestimmter<br />
Zeiträume nachgerüstet werden.<br />
Reedereien <strong>und</strong> Ausfluganbieter berücksichtigen Informationen<br />
für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter<br />
Mobilität über die Zugänglichkeit der Schiffe<br />
<strong>und</strong> den Service an Bord auf ihren Internetseiten recht<br />
unterschiedlich. Anbei drei Beispiele:<br />
• Die Berliner Reederei Stern <strong>und</strong> Kreisschifffahrt GmbH<br />
führt auf ihrer Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“.<br />
Über diesen Button erhalten mobilitätseingeschränkte<br />
Personen die wesentlichen Infos zu den<br />
Ausflugsschiffen <strong>und</strong> ihre Zugänglichkeit beziehungsweise<br />
die Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen<br />
Anlegestellen.<br />
• Bei der Köln-Düsseldorfer-Rheinschifffahrt (KD) findet<br />
man Angaben über die Zugänglichkeit der Schiffe<br />
mit Rollstühlen, indem man im Menüpunkt „Flotte“<br />
die N<strong>am</strong>en der einzelnen Schiffe anklickt.<br />
• Bei der „Frankfurter Rhein-Main-Schifffahrt Primus<br />
finden sich Hinweise für behinderte Fahrgäste, indem<br />
man bei der Flotte unter dem jeweiligen Schiffsn<strong>am</strong>en<br />
den Bestuhlungsplan anklickt. Hier ist als Beispiel die<br />
MS Wappen von Frankfurt abgebildet, die über ein<br />
behindertengerechtes WC verfügt. Interessant ist hier<br />
auch der Hinweis auf besondere Fahrpreise für behinderte<br />
Menschen. Beim Nachweis des Merkzeichens<br />
B im Schwerbehindertenausweis erhält die Begleitperson<br />
einen Preisnachlass von 50 Prozent. Für welche<br />
Strecken genau diese Ermäßigung Gültigkeit hat,<br />
sollte vor Antritt der Fahrt erfragt werden.<br />
Mobilität<br />
Nach möglichen Preisermäßigungen für schwerbehinderte<br />
Menschen <strong>und</strong> deren Begleitpersonen sollte gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
vor Fahrtantritt gefragt werden!<br />
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