Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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3.13 Integrationsprojekte<br />
Für wen?<br />
Wer gewährt?<br />
Wo steht’s?<br />
Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer von<br />
Integrationsprojekten<br />
LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />
§§ 132–134 SGB IX<br />
Die Förderung von Integrationsprojekten ist ein besonderes<br />
Förderinstrument des LVR-Integrations<strong>am</strong>tes <strong>zur</strong><br />
Schaffung <strong>und</strong> dauerhaften Sicherung von <strong>Arbeits</strong>plätzen<br />
für Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen<br />
des allgemeinen <strong>Arbeits</strong>marktes.<br />
Während jeder beschäftigungspflichtige Arbeitgeber<br />
fünf Prozent seiner <strong>Arbeits</strong>plätze mit schwerbehinderten<br />
Menschen besetzen muss, beschäftigen Integrationsprojekte<br />
auf 25 Prozent bis 50 Prozent der <strong>Arbeits</strong>plätze<br />
Menschen mit Schwerbehinderung <strong>und</strong>/oder<br />
Vermittlungshemmnissen. Integrationsprojekte beschäftigen<br />
schwerbehinderte Personen, die aufgr<strong>und</strong><br />
der Art <strong>und</strong> Schwere der Behinderung sowie weiterer<br />
vermittlungshemmender Umstände (zum Beispiel Alter,<br />
Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifikation) <strong>und</strong><br />
trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf dem<br />
allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt besonders benachteiligt sind.<br />
Dies sind insbesondere:<br />
• schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder psychischer<br />
Behinderung oder mit einer schweren Körper-,<br />
Sinnes- oder Mehrfachbehinderung,<br />
• schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für<br />
behinderte Menschen oder psychiatrischen Einrichtungen<br />
<strong>zur</strong> Vorbereitung auf den allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt<br />
oder<br />
• schwerbehinderte Schulabgänger <strong>zur</strong> Vorbereitung<br />
auf den allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt.<br />
Die finanziellen Fördermöglichkeiten für Integrationsprojekte<br />
unterscheiden sich nach einmaligen Zuschüssen<br />
oder Hilfen (zum Beispiel für Investitionen oder betriebswirtschaftliche<br />
Beratung) <strong>und</strong> nach laufenden<br />
<strong>Leistungen</strong> (zum Beispiel Ausgleich für Minderleistung<br />
der Menschen mit Behinderung oder besonderen Aufwendungen).<br />
Investitionshilfen für Integrationsprojekte sind möglich<br />
für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung <strong>und</strong> Ausstattung.<br />
Als Zuwendungsart für Investitionshilfen kommen Zuschüsse,<br />
Darlehen <strong>und</strong> Zinszuschüsse (<strong>zur</strong> Verbilligung<br />
von Fremdmitteln) in Betracht. Art <strong>und</strong> Höhe der Förderung<br />
richtet sich nach den Umständen des einzelnen<br />
Integrationsprojektes. Berücksichtigt werden bei der<br />
Bewertung des Einzelfalles insbesondere der Anteil<br />
schwerbehinderter Menschen an der Ges<strong>am</strong>tbeschäftigtenzahl<br />
(Schwerbehinderten-Quote), die wirtschaftliche<br />
Situation des Projektträgers, die Ges<strong>am</strong>tinvestitionssumme<br />
<strong>und</strong> der Finanzierungsplan sowie andere<br />
projekt- <strong>und</strong> branchenbezogene Kriterien.<br />
Integrationsprojekte können drei unterschiedliche Organisationsformen<br />
haben:<br />
• Integrationsunternehmen<br />
• Integrationsbetriebe<br />
• Integrationsabteilungen.<br />
Bei Integrationsunternehmen handelt es sich um auf<br />
Dauer angelegte, rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich selbstständige<br />
Organisationen mit erwerbswirtschaftlicher<br />
Zielsetzung. Als Rechtsnormen kommen beispielsweise<br />
in Betracht:<br />
• Einzelkaufleute<br />
• Personen- oder Kapitalgesellschaften<br />
• Stiftungen, Genossenschaften (…)<br />
Integrationsbetriebe <strong>und</strong> -abteilungen sind rechtlich<br />
unselbstständige Organisationsformen innerhalb eines<br />
Wirtschaftsunternehmens, die jedoch die gleiche Zielrichtung<br />
wie Integrationsunternehmen verfolgen. Integrationsbetriebe<br />
oder -abteilungen können nur innerhalb<br />
von Unternehmen anerkannt werden, welche als<br />
Ges<strong>am</strong>tunternehmen mindestens die Pflichtquote von<br />
fünf Prozent erfüllen.<br />
Ergänzend dazu gibt es das NRW-Landesprogr<strong>am</strong>m:<br />
„Integration unternehmen!“<br />
Tausend neue <strong>Arbeits</strong>plätze für schwerbehinderte<br />
Menschen in Integrationsprojekten schaffen – so lautet<br />
das gemeins<strong>am</strong>e Ziel des Landes NRW <strong>und</strong> der beiden<br />
Landschaftsverbände Rheinland (LVR) <strong>und</strong> Westfalen-<br />
Lippe (LWL). Für die investive Förderung stellt Landesarbeitsminister<br />
Laumann zehn Millionen Euro für drei<br />
Jahre <strong>zur</strong> Verfügung – LVR <strong>und</strong> LWL stellen zusätzlich<br />
eigene Mittel in Millionenhöhe bereit, setzen das Landesprogr<strong>am</strong>m<br />
um <strong>und</strong> unterstützen die Integrationsun-<br />
<strong>Leistungen</strong><br />
an<br />
Arbeitgeber<br />
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