Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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• die dem Fähigkeitsprofil des schwerbehinderten<br />
Menschen entsprechende Auswahl des <strong>Arbeits</strong>platzes,<br />
• gegebenenfalls die Versetzung auf einen anderen<br />
<strong>Arbeits</strong>platz,<br />
• die behinderungsgerechte Einrichtung <strong>und</strong> Ausstattung<br />
des <strong>Arbeits</strong>platzes einschließlich <strong>Arbeits</strong>zeitgestaltung<br />
<strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>organisation,<br />
• die auf die Fähigkeiten abgestimmte berufliche Bildung<br />
<strong>und</strong> Einarbeitung einschließlich innerbetrieblicher<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> beruflichen Qualifizierung.<br />
Ein Ausgleich der besonderen Aufwendungen kann für<br />
ein unbefristetes wie auch befristetes <strong>Arbeits</strong>verhältnis<br />
gewährt werden.<br />
Der schwerbehinderte Beschäftigte muss tariflich entlohnt<br />
werden oder soweit eine tarifliche Bindung des<br />
Arbeitgebers nicht besteht, ein ortsübliches Entgelt erhalten.<br />
Es muss ein vertretbares Austauschverhältnis<br />
zwischen <strong>Arbeits</strong>leistung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>entgelt bestehen;<br />
der <strong>Arbeits</strong>platz muss für den schwerbehinderten Menschen<br />
geeignet sein.<br />
Auf Antrag wird die finanzielle Unterstützung für die<br />
Zeit von maximal zwei Jahren gewährt. Der Zuschuss<br />
kann auf Antrag weiterbewilligt werden. Eine Reduzierung<br />
des Zuschusses ab dem dritten Jahr soll geprüft<br />
werden, insbesondere, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht<br />
nicht erfüllt. Beim Erstantrag <strong>und</strong><br />
wenn der Umfang der personellen Unterstützung variiert,<br />
soll der Zuschuss nur für zunächst ein Jahr gewährt<br />
werden.<br />
Änderungen, zum Beispiel beim Umfang der Unterstützungsleistung<br />
oder dem Lohn/Gehalt der zu unterstützenden<br />
Person, werden erst bei einer Weiterbewilligung<br />
berücksichtigt. Die Mittel werden auch bei Abwesenheit<br />
des schwerbehinderten Menschen erbracht,<br />
solange der Arbeitgeber in dieser Zeit Lohn-/Gehaltsleistungen<br />
erbringt.<br />
3.4 Minderleistung<br />
Für wen? Arbeitgeber von schwerbehinderten oder<br />
gleichgestellten behinderten Beschäftigten<br />
Wo beantragen? LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />
Wo steht’s? § 102 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit<br />
§ 27 SchwbAV in Verbindung mit<br />
Richtlinien <strong>zur</strong> Gewährung von<br />
<strong>Leistungen</strong> an Arbeitgeber <strong>zur</strong> Abgeltung<br />
außergewöhnlicher Belastungen<br />
Arbeitgeber können beim LVR-Integrations<strong>am</strong>t einen<br />
Minderleistungsausgleich beantragen, wenn die Leistung<br />
eines schwerbehinderten Mitarbeiters überdurchschnittlich<br />
<strong>und</strong> nicht nur vorübergehend unter der Normalleistung<br />
liegt. Überdurchschnittlich hoch ist die<br />
Minderleistung, wenn die <strong>Arbeits</strong>leistung um mindestens<br />
30 Prozent geringer ist als die <strong>Arbeits</strong>leistung<br />
eines anderen Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit.<br />
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Möglichkeiten,<br />
die den schwerbehinderten Menschen zu einer<br />
ihrem <strong>Arbeits</strong>entgelt entsprechenden <strong>Arbeits</strong>leistung<br />
befähigen, ausgeschöpft sind. Dazu gehören insbesondere:<br />
• die dem Fähigkeitsprofil des schwerbehinderten<br />
Menschen entsprechende Auswahl des <strong>Arbeits</strong>platzes,<br />
• gegebenenfalls die Versetzung auf einen anderen<br />
<strong>Arbeits</strong>platz,<br />
<strong>Leistungen</strong><br />
an<br />
Arbeitgeber<br />
Auch hier die Darstellung der Fördersummen:<br />
Monatliche Zahlbeträge/Monatsbruttogehalt des schwerbehinderten Beschäftigten<br />
Umfang Minderleistung bis 1.327,99 €/Monat bis 1.991,99 €/Monat ab 1.992 €/Monat<br />
30 Prozent 144 – 180 € 216 – 270 € 288 – 360 €<br />
40 Prozent 184 – 230 € 284 – 355 € 384 – 480 €<br />
50 Prozent 224 – 280 € 372 – 465 € 520 – 650 €<br />
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