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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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• die dem Fähigkeitsprofil des schwerbehinderten<br />

Menschen entsprechende Auswahl des <strong>Arbeits</strong>platzes,<br />

• gegebenenfalls die Versetzung auf einen anderen<br />

<strong>Arbeits</strong>platz,<br />

• die behinderungsgerechte Einrichtung <strong>und</strong> Ausstattung<br />

des <strong>Arbeits</strong>platzes einschließlich <strong>Arbeits</strong>zeitgestaltung<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>organisation,<br />

• die auf die Fähigkeiten abgestimmte berufliche Bildung<br />

<strong>und</strong> Einarbeitung einschließlich innerbetrieblicher<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> beruflichen Qualifizierung.<br />

Ein Ausgleich der besonderen Aufwendungen kann für<br />

ein unbefristetes wie auch befristetes <strong>Arbeits</strong>verhältnis<br />

gewährt werden.<br />

Der schwerbehinderte Beschäftigte muss tariflich entlohnt<br />

werden oder soweit eine tarifliche Bindung des<br />

Arbeitgebers nicht besteht, ein ortsübliches Entgelt erhalten.<br />

Es muss ein vertretbares Austauschverhältnis<br />

zwischen <strong>Arbeits</strong>leistung <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>entgelt bestehen;<br />

der <strong>Arbeits</strong>platz muss für den schwerbehinderten Menschen<br />

geeignet sein.<br />

Auf Antrag wird die finanzielle Unterstützung für die<br />

Zeit von maximal zwei Jahren gewährt. Der Zuschuss<br />

kann auf Antrag weiterbewilligt werden. Eine Reduzierung<br />

des Zuschusses ab dem dritten Jahr soll geprüft<br />

werden, insbesondere, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht<br />

nicht erfüllt. Beim Erstantrag <strong>und</strong><br />

wenn der Umfang der personellen Unterstützung variiert,<br />

soll der Zuschuss nur für zunächst ein Jahr gewährt<br />

werden.<br />

Änderungen, zum Beispiel beim Umfang der Unterstützungsleistung<br />

oder dem Lohn/Gehalt der zu unterstützenden<br />

Person, werden erst bei einer Weiterbewilligung<br />

berücksichtigt. Die Mittel werden auch bei Abwesenheit<br />

des schwerbehinderten Menschen erbracht,<br />

solange der Arbeitgeber in dieser Zeit Lohn-/Gehaltsleistungen<br />

erbringt.<br />

3.4 Minderleistung<br />

Für wen? Arbeitgeber von schwerbehinderten oder<br />

gleichgestellten behinderten Beschäftigten<br />

Wo beantragen? LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />

Wo steht’s? § 102 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit<br />

§ 27 SchwbAV in Verbindung mit<br />

Richtlinien <strong>zur</strong> Gewährung von<br />

<strong>Leistungen</strong> an Arbeitgeber <strong>zur</strong> Abgeltung<br />

außergewöhnlicher Belastungen<br />

Arbeitgeber können beim LVR-Integrations<strong>am</strong>t einen<br />

Minderleistungsausgleich beantragen, wenn die Leistung<br />

eines schwerbehinderten Mitarbeiters überdurchschnittlich<br />

<strong>und</strong> nicht nur vorübergehend unter der Normalleistung<br />

liegt. Überdurchschnittlich hoch ist die<br />

Minderleistung, wenn die <strong>Arbeits</strong>leistung um mindestens<br />

30 Prozent geringer ist als die <strong>Arbeits</strong>leistung<br />

eines anderen Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit.<br />

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Möglichkeiten,<br />

die den schwerbehinderten Menschen zu einer<br />

ihrem <strong>Arbeits</strong>entgelt entsprechenden <strong>Arbeits</strong>leistung<br />

befähigen, ausgeschöpft sind. Dazu gehören insbesondere:<br />

• die dem Fähigkeitsprofil des schwerbehinderten<br />

Menschen entsprechende Auswahl des <strong>Arbeits</strong>platzes,<br />

• gegebenenfalls die Versetzung auf einen anderen<br />

<strong>Arbeits</strong>platz,<br />

<strong>Leistungen</strong><br />

an<br />

Arbeitgeber<br />

Auch hier die Darstellung der Fördersummen:<br />

Monatliche Zahlbeträge/Monatsbruttogehalt des schwerbehinderten Beschäftigten<br />

Umfang Minderleistung bis 1.327,99 €/Monat bis 1.991,99 €/Monat ab 1.992 €/Monat<br />

30 Prozent 144 – 180 € 216 – 270 € 288 – 360 €<br />

40 Prozent 184 – 230 € 284 – 355 € 384 – 480 €<br />

50 Prozent 224 – 280 € 372 – 465 € 520 – 650 €<br />

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