Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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einer außerbetrieblichen beziehungsweise durch ein<br />
Sonderprogr<strong>am</strong>m geförderten Ausbildung befinden.<br />
Höhe <strong>und</strong> Dauer der Förderung richten sich nach dem<br />
Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers <strong>und</strong><br />
den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Der Zuschuss<br />
kann bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen<br />
<strong>Arbeits</strong>entgelts als Lohnkostenzuschuss <strong>und</strong> bis<br />
zu einer Dauer von zwölf Monaten erbracht werden.<br />
Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,<br />
kann der Zuschuss bis zu einer Dauer von 36 Monaten<br />
geleistet werden.<br />
Die Zuschüsse beziehen sich auf die regelmäßig gezahlten<br />
<strong>Arbeits</strong>entgelte.<br />
3.9 Eingliederungszuschuss für besonders<br />
betroffene schwerbehinderte Menschen<br />
Für wen? Arbeitgeber, die schwerbehinderte Arbeitnehmer<br />
im Sinne des § 72 Absatz 1 SGB IX<br />
einstellen<br />
Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />
Wo steht’s? § 219 folgende SGB III<br />
sie die tariflichen oder ortsüblichen <strong>Arbeits</strong>entgelte <strong>und</strong><br />
die Beitragsbemessungsgrenze in der <strong>Arbeits</strong>förderung<br />
(siehe „Allgemeiner Hinweis zu den Zuschüssen der<br />
Agentur für Arbeit“ <strong>am</strong> Ende dieses Kapitels) nicht<br />
übersteigen. Der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers<br />
<strong>am</strong> Ges<strong>am</strong>tsozialversicherungsbeitrag wird in die Berechnung<br />
des Zuschusses einbezogen. Die Förderungsdauer<br />
darf<br />
• 36 Monate im Regelfall beziehungsweise<br />
• 96 Monate bei schwerbehinderten Menschen, die das<br />
55. Lebensjahr vollendet haben, nicht übersteigen.<br />
Nach einer Förderdauer von zwölf Monaten (bei<br />
schwerbehinderten Menschen, die bei der Einstellung<br />
das 50. Lebensjahr vollendet haben, nach 24 Monaten)<br />
wird der Eingliederungszuschuss entsprechend der zu<br />
erwartenden Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers<br />
um mindestens zehn Prozentpunkte jährlich<br />
vermindert. Zeiten einer geförderten befristeten<br />
Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber sollen angemessen<br />
berücksichtigt werden.<br />
3.10 Zuschuss zu einer<br />
befristeten Probebeschäftigung<br />
<strong>Leistungen</strong><br />
an<br />
Arbeitgeber<br />
Zur Eingliederung von besonders betroffenen Menschen<br />
können Zuschüsse zu den Lohnkosten gewährt<br />
werden.<br />
Für wen? Arbeitgeber<br />
Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />
Wo steht’s? § 238 SGB III<br />
Besonders betroffen sind unter anderem schwerbehinderte<br />
Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,<br />
<strong>zur</strong> Ausübung ihrer Beschäftigung einer Hilfskraft<br />
bedürfen, deren Beschäftigung infolge der Behinderung<br />
für den Arbeitgeber mit außergewöhnlichen Belastungen<br />
verb<strong>und</strong>en ist, wegen ihrer Behinderung nur<br />
eine wesentlich verminderte <strong>Arbeits</strong>leistung erbringen<br />
können, infolge der Schwere der Behinderung keine<br />
abgeschlossene Berufsausbildung haben oder wenn ein<br />
GdB von mindestens 50 infolge einer geistigen oder<br />
seelischen Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt.<br />
Die Höhe <strong>und</strong> Dauer richtet sich nach dem Umfang der<br />
Minderleistung <strong>und</strong> den jeweiligen Eingliederungserfordernissen<br />
der Person. Die Eingliederungszuschüsse<br />
dürfen 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen <strong>Arbeits</strong>entgelts<br />
nicht übersteigen. Berücksichtigungsfähig<br />
sind die regelmäßig gezahlten <strong>Arbeits</strong>entgelte, soweit<br />
Arbeitgebern können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung<br />
bis zu einer Dauer von drei Monaten<br />
erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer<br />
<strong>Teilhabe</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>leben für behinderte, schwerbehinderte<br />
oder ihnen gleichgestellte Menschen im Rahmen<br />
eines beruflichen Rehabilitationsverfahrens verbessert<br />
wird oder ihre vollständige <strong>und</strong> dauerhafte berufliche<br />
Eingliederung ins <strong>Arbeits</strong>leben erreicht werden kann.<br />
Die Kosten eines Probearbeitsverhältnisses umfassen<br />
alle üblicherweise mit einem <strong>Arbeits</strong>verhältnis zus<strong>am</strong>menhängenden<br />
Kosten wie zum Beispiel Lohn-/Gehaltskosten<br />
einschließlich der Arbeitgeberanteile <strong>zur</strong><br />
Sozialversicherung.<br />
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