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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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einer außerbetrieblichen beziehungsweise durch ein<br />

Sonderprogr<strong>am</strong>m geförderten Ausbildung befinden.<br />

Höhe <strong>und</strong> Dauer der Förderung richten sich nach dem<br />

Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers <strong>und</strong><br />

den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Der Zuschuss<br />

kann bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen<br />

<strong>Arbeits</strong>entgelts als Lohnkostenzuschuss <strong>und</strong> bis<br />

zu einer Dauer von zwölf Monaten erbracht werden.<br />

Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,<br />

kann der Zuschuss bis zu einer Dauer von 36 Monaten<br />

geleistet werden.<br />

Die Zuschüsse beziehen sich auf die regelmäßig gezahlten<br />

<strong>Arbeits</strong>entgelte.<br />

3.9 Eingliederungszuschuss für besonders<br />

betroffene schwerbehinderte Menschen<br />

Für wen? Arbeitgeber, die schwerbehinderte Arbeitnehmer<br />

im Sinne des § 72 Absatz 1 SGB IX<br />

einstellen<br />

Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />

Wo steht’s? § 219 folgende SGB III<br />

sie die tariflichen oder ortsüblichen <strong>Arbeits</strong>entgelte <strong>und</strong><br />

die Beitragsbemessungsgrenze in der <strong>Arbeits</strong>förderung<br />

(siehe „Allgemeiner Hinweis zu den Zuschüssen der<br />

Agentur für Arbeit“ <strong>am</strong> Ende dieses Kapitels) nicht<br />

übersteigen. Der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers<br />

<strong>am</strong> Ges<strong>am</strong>tsozialversicherungsbeitrag wird in die Berechnung<br />

des Zuschusses einbezogen. Die Förderungsdauer<br />

darf<br />

• 36 Monate im Regelfall beziehungsweise<br />

• 96 Monate bei schwerbehinderten Menschen, die das<br />

55. Lebensjahr vollendet haben, nicht übersteigen.<br />

Nach einer Förderdauer von zwölf Monaten (bei<br />

schwerbehinderten Menschen, die bei der Einstellung<br />

das 50. Lebensjahr vollendet haben, nach 24 Monaten)<br />

wird der Eingliederungszuschuss entsprechend der zu<br />

erwartenden Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers<br />

um mindestens zehn Prozentpunkte jährlich<br />

vermindert. Zeiten einer geförderten befristeten<br />

Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber sollen angemessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

3.10 Zuschuss zu einer<br />

befristeten Probebeschäftigung<br />

<strong>Leistungen</strong><br />

an<br />

Arbeitgeber<br />

Zur Eingliederung von besonders betroffenen Menschen<br />

können Zuschüsse zu den Lohnkosten gewährt<br />

werden.<br />

Für wen? Arbeitgeber<br />

Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />

Wo steht’s? § 238 SGB III<br />

Besonders betroffen sind unter anderem schwerbehinderte<br />

Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,<br />

<strong>zur</strong> Ausübung ihrer Beschäftigung einer Hilfskraft<br />

bedürfen, deren Beschäftigung infolge der Behinderung<br />

für den Arbeitgeber mit außergewöhnlichen Belastungen<br />

verb<strong>und</strong>en ist, wegen ihrer Behinderung nur<br />

eine wesentlich verminderte <strong>Arbeits</strong>leistung erbringen<br />

können, infolge der Schwere der Behinderung keine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung haben oder wenn ein<br />

GdB von mindestens 50 infolge einer geistigen oder<br />

seelischen Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt.<br />

Die Höhe <strong>und</strong> Dauer richtet sich nach dem Umfang der<br />

Minderleistung <strong>und</strong> den jeweiligen Eingliederungserfordernissen<br />

der Person. Die Eingliederungszuschüsse<br />

dürfen 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen <strong>Arbeits</strong>entgelts<br />

nicht übersteigen. Berücksichtigungsfähig<br />

sind die regelmäßig gezahlten <strong>Arbeits</strong>entgelte, soweit<br />

Arbeitgebern können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung<br />

bis zu einer Dauer von drei Monaten<br />

erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer<br />

<strong>Teilhabe</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>leben für behinderte, schwerbehinderte<br />

oder ihnen gleichgestellte Menschen im Rahmen<br />

eines beruflichen Rehabilitationsverfahrens verbessert<br />

wird oder ihre vollständige <strong>und</strong> dauerhafte berufliche<br />

Eingliederung ins <strong>Arbeits</strong>leben erreicht werden kann.<br />

Die Kosten eines Probearbeitsverhältnisses umfassen<br />

alle üblicherweise mit einem <strong>Arbeits</strong>verhältnis zus<strong>am</strong>menhängenden<br />

Kosten wie zum Beispiel Lohn-/Gehaltskosten<br />

einschließlich der Arbeitgeberanteile <strong>zur</strong><br />

Sozialversicherung.<br />

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