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Lebensgestaltung auf Haushaltsebene

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Wirksamkeit von Schuldnerberatung<br />

nicht gesichert ist, entsprechend ab. Der Anteil derjenigen, die nicht berufstätig sind,<br />

reduziert sich um nahezu 10 Prozentpunkte. Im gleichen Zeitraum nimmt der Anteil der<br />

Klienten, die über eine gesicherte Wohnsituation verfügen, von 63,8 % <strong>auf</strong> 99,1 % zu. Dies<br />

bedeutet, dass bei 97,4% der Klientinnen und Klienten mit ungesicherter Wohnsituation eine<br />

Verbesserung gelang.<br />

49,60<br />

%<br />

7,50<br />

%<br />

27,7%<br />

15,20<br />

%<br />

Zu Beginn der Beratung<br />

39,2%<br />

10,2<br />

%<br />

4,6<br />

%<br />

46,0%<br />

Nach einjähriger Beratung<br />

gesicherte Arbeit (incl. Teilzeit)<br />

ungesicherte Arbeit (incl. Befristete)<br />

Keine Berufstätigkeit<br />

Sonstiges, z.B. Rente, Ausbildung,<br />

Elternzeit<br />

Abb.2: Vergleich der Arbeitssituation der Klienten und Klientinnen der Schuldnerberatung zu Beginn<br />

und nach einjähriger Beratung (N= 239).<br />

Die Verbesserung der Arbeitssituation hat Auswirkungen <strong>auf</strong> die Höhe der Sozialhilfe-<br />

Zahlungen der Stadt. Nach einjähriger Beratung hat sich die jährliche Summe der Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt, die von der Stadt an die Klienten der untersuchten Stichprobe insgesamt<br />

gezahlt wird, um mehr als 30 % verringert. Die jährliche Ersparnis für die Stadt Köln liegt<br />

damit bereits im ersten Jahr nach Beratung bei € 144.749,16. Hier steht einer pro Klient<br />

einmaligen Ausgabe für Schuldnerberatung eine jahrelange Einsparung öffentlicher Gelder<br />

gegenüber.<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

€<br />

457.892,52<br />

Summe der HzL in €zu<br />

Beginn der Beratung<br />

313.143,36<br />

Summe der HzL in €<br />

nach einjähriger<br />

Beratung<br />

Abb.3: Vergleich der von der Stadt Köln an Klienten und Klientinnen der Schuldnerberatung jährlich<br />

gezahlten Sozialhilfe in € vor und nach einjähriger Beratung. (N=239)<br />

Expertise im Auftrag des BMFSFJ, erstellt durch<br />

Prof. Dr. Hamburger, Dipl.-Psych. Astrid Kuhlemann, Dipl.-Psych. Ulrich Walbrühl<br />

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