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Lebensgestaltung auf Haushaltsebene

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Aussagekraft der Daten des SOEP und der EVS 2003 zur Verschuldung und<br />

Überschuldung von Privathaushalten<br />

Dr. Dr. Gunter E. Zimmermann Kapitel 2<br />

2.20). Weder überschuldet noch an der Schwelle zur Überschuldung befinden sich 73<br />

Prozent der Privathaushalte, die einen Konsumenten- und/oder Hypothekarkredit<br />

<strong>auf</strong>weisen unter Zugrundelegung eines Existenzminimums für die Lebenshaltungskosten<br />

nach dem BSHG (vgl. Tab. 2.20).<br />

Die angeführten Anteile überschuldeter Haushalte erhöhen sich, wenn das Existenzminimum<br />

der Haushalte mittels der Pfändungsfreigrenzen berechnet wird (vgl. Tab. 2.21): rd.<br />

ein Drittel der Privathaushalte, die einen Konsumenten- und/oder Hypothekarkredit besitzen,<br />

sind demnach überschuldet, wobei der entsprechende Anteil in den neuen Bundesländern<br />

gering höher ist im Vergleich mit den alten Bundesländern. Eine hohe Überschuldung<br />

(Negativbilanz des Haushaltes liegt über 200 Euro) weist jeder fünfte verschuldete<br />

Haushalt <strong>auf</strong> (vgl. Tab. 2.21). Nicht überschuldet und auch nicht an der Schwelle zur<br />

Überschuldung befinden sich bundesweit 55 Prozent der verschuldeten Haushalte (in den<br />

neuen Bundesländern liegt deren Anteil bei nur 51 Prozent).<br />

Die Tabellen 2.22 und 2.23 zeigen die entsprechenden Berechnungen für Haushalte, die<br />

ausschließlich durch Konsumentenkreditverpflichtungen belastet sind, also keinen (l<strong>auf</strong>enden)<br />

Hypothekarkredit <strong>auf</strong>weisen. Werden die notwendigen Lebenshaltungskosten<br />

nach bedarfsgewichteten Sozialhilferichtsätzen berechnet (vgl. Tab. 2.22), dann ist etwa<br />

jeder 9te Haushalt mit ausschließlich Konsumentenkreditverpflichtungen überschuldet (in<br />

den neuen Bundesländern trifft dies <strong>auf</strong> jeden 7ten Haushalt zu). Etwa 80 Prozent der<br />

Privathaushalte mit monatlichen Belastungen nur aus Konsumentenkrediten sind weder<br />

überschuldet, noch befinden sie sich an der Schwelle zur Überschuldung (vgl. Tab. 2.22).<br />

Die Anteile der überschuldeten Haushalte erhöht sich wieder, wenn als Existenzminimum<br />

für die Lebenshaltungskosten des Haushaltes die Pfändungsfreigrenzen herangezogen<br />

werden (vgl. Tab. 2.23).<br />

Die Haushalte mit negativer bzw. positiver Zahlungsbilanz können in der Folge weiter<br />

untersucht werden vor dem Hintergrund ihrer soziodemographischer Merkmale.<br />

Die Analysebeispiele zeigen, dass unter Verwendung der Daten des SOEP genaue Aussagen<br />

zur Überschuldung von Privathaushalten möglich sind, wobei als Grundgesamtheit<br />

jene Privathaushalte betrachtet werden, die bankmäßige Verschuldungen mit Konsumenten-<br />

und/oder Hypothekarkrediten <strong>auf</strong>weisen.<br />

Da das SOEP – wie angeführt – eine jährliche Wiederholungsbefragung bei den selben<br />

Personen und Haushalten darstellt (Längsschnittdesign), sind (und das ist eine zentrale<br />

Stärke des SOEP) insbesondere auch Aussagen hinsichtlich der Verweildauer der<br />

Haushalte in einer Überschuldungslage möglich: Von jenen Privathaushalte, die einen<br />

Konsumenten- und/oder Hypothekarkredit <strong>auf</strong>weisen und bei Zugrundelegung der Lebenshaltungskosten<br />

nach Sozialhilferichtsätzen in 2002 relativ überschuldet sind, waren<br />

mehr als 60 Prozent auch in 2001 relativ überschuldet.<br />

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