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Lebensgestaltung auf Haushaltsebene

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G P F O R S C H U N G S G R U P P E<br />

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INSTITUT FÜR GRUNDLAGEN- UND<br />

PROGRAMMFORSCHUNG<br />

4.5 Die Entwicklung der abgegebenen Eidesstattlichen Versicherungen<br />

Eidesstattliche Versicherungen zählen zu den gerichtlichen Maßnahmen der Schuldbeitreibung.<br />

Erst nachdem Mahnverfahren und Pfändungen erfolglos geblieben sind,<br />

kann ein Gläubiger verlangen, dass der Schuldner ein Vermögensverzeichnis vorlegt.<br />

Dessen Vollständigkeit und Richtigkeit muss der Schuldner an Eides statt versichern<br />

(§915 ZPO). Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (EV) durch eine Privatperson<br />

ist ein eindeutiges Kriterium für Zahlungsunfähigkeit und damit Überschuldung.<br />

Nach Abgabe der EV werden die Schuldner drei Jahre bei ihrem zuständigen<br />

Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt. Diese Eintragung bewirkt regelmäßig<br />

auch einen Negativ-Eintrag bei Kreditauskunfteien. Die Löschung dieses Eintrags<br />

erfolgt entweder automatisch nach drei Jahren oder bei vorzeitiger Tilgung der Schulden<br />

bei dem oder den Gläubiger/n, die die EV veranlasst haben. Die Löschung muss<br />

jedoch beim Amtsgericht beantragt werden.<br />

Wenn Schuldner nicht zu einem Termin zur Abgabe der EV erscheinen, können sie<br />

bis zur Abgabe der EV in Erzwingungshaft genommen werden. Neben der Anzahl<br />

der abgegebenen EVs stellt somit die Anzahl der Haftanordnungen in Verfahren zur<br />

Abnahme der Eidesstattlichen Versicherungen einen weiteren Messwert zur Bestimmung<br />

der Überschuldung dar. Im Jahr 2002 sind in Westdeutschland 482.597 Anträge<br />

<strong>auf</strong> Anordnung der Haft zur Erzwingung der EV gestellt worden, in Ostdeutschland<br />

waren es 125.061 Anträge.<br />

Bis Dezember 1998 galt die alte Zivilprozessordnung. Bei der alten ZPO wurde auch<br />

die Anzahl der eröffneten Verfahren zur Abnahme der EV statistisch erfasst. Von<br />

1996 bis 1998 schwankte diese Zahl um 1,9 Mio. Verfahren. Durch die Verkürzung<br />

des Verfahrens in der neuen ZPO kann eine EV jetzt direkt vor Ort von den Gerichtsvollziehern<br />

eingeholt werden. Dies führte in den Jahren 1999 und 2000 zu einer<br />

massiven Reduzierung der Haftanordnungen. Seit 2001 steigt sowohl die Zahl der<br />

EVen wie der Verfahren zur Haftanordnung wieder.<br />

Überschuldungsexpertise 2002 GP Forschungsgruppe 2003 34

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