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Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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114 Minijob-Zentrale<br />

8.1 Aufgaben und Organisation<br />

Die Minijob-Zentrale der Deutschen<br />

Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong><br />

konnte im Berichtsjahr <strong>2008</strong> ihr fünfjähriges<br />

Jubiläum feiern. Seit dem 1. April 2003 ist sie<br />

deutschlandweit die zentrale Servicestelle für<br />

die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens<br />

rund um die geringfügigen Beschäftigungen,<br />

die sogenannten Minijobs. Die<br />

Bilanz der Minijob-Zentrale kann sich sehen<br />

lassen:<br />

Die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens<br />

für geringfügig Beschäftigte wurde<br />

mit der Minijob-Zentrale erheblich vereinfacht.<br />

Arbeitgeber müssen nur noch mit einer<br />

einzigen Stelle abrechnen und nicht, wie<br />

früher, mit zahlreichen Krankenkassen und<br />

Finanzämtern. Um Arbeitgebern den bestmöglichen<br />

Service zu bieten, ist es seit der<br />

Übernahme der neuen Aufgabe ein wichtiges<br />

Anliegen der KBS, die Verwaltungsvorgänge<br />

so einfach wie möglich zu gestalten. Daher<br />

übernimmt die Minijob-Zentrale für Minijobs<br />

in Privathaushalten auch die Anmeldung zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung und zieht neben<br />

den Pauschalbeiträgen zur Kranken- und<br />

Rentenversicherung sowie der einheitlichen<br />

Pauschsteuer und Umlagen zum Arbeitgeberausgleichverfahren<br />

auch die Beiträge zur Unfallversicherung<br />

ein. In den letzten Jahren hat<br />

sich die Minijob-Zentrale damit zur größten<br />

Einzugsstelle in Deutschland entwickelt.<br />

Im Einzelnen stellt sich das Aufgabenspektrum<br />

der Minijob-Zentrale wie folgt dar:<br />

das Meldeverfahren und der Einzug von<br />

Pauschalabgaben bei allen gewerblich<br />

geringfügig Beschäftigten,<br />

die Durchführung des Haushaltsscheckverfahrens<br />

für geringfügige Beschäftigungen in<br />

Privathaushalten,<br />

die Weiterleitung der Beiträge an die zuständigen<br />

Stellen; das heißt, die tägliche<br />

Weiterleitung der Rentenversicherungsbeiträge<br />

sowie die gleichmäßige Aufteilung der<br />

Beiträge für die Krankenversicherung über<br />

den Risikostrukturausgleich,<br />

die Prüfung der Versicherungspflicht bzw.<br />

der Versicherungsfreiheit in Einzelfällen,<br />

die Überwachung der Zahlungseingänge,<br />

die Bearbeitung von Rückstandsfällen und<br />

Insolvenzfällen,<br />

die Mitwirkung am Ausgleichverfahren für<br />

Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit<br />

und Mutterschaft,<br />

der Einzug der zweiprozentigen einheitlichen<br />

Pauschsteuer und deren Weiterleitung<br />

an das Bundeszentralamt für Steuern<br />

sowie<br />

die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern<br />

hinsichtlich des Versicherungs-,<br />

Beitrags- und Melderechts der geringfügigen<br />

Beschäftigung.<br />

Die facettenreichen Aufgaben der Minijob-<br />

Zentrale werden von den Mitarbeitern an den<br />

Standorten Cottbus, Essen und Gelsenkirchen<br />

wahrgenommen. An den drei Standorten<br />

ist das sogenannte Back-Office angesiedelt.<br />

Dieser aus mehreren Dezernaten bestehende<br />

Bereich ist jeweils für einen bestimmten<br />

Betriebsnummernkreis zuständig. Innerhalb<br />

der einzelnen Dezernate wird das Meldeverfahren<br />

und die Beitragsabrechnung sowie<br />

der Pauschalsteuereinzug für geringfügig<br />

Beschäftigte betreut. Eine Hauptaufgabe<br />

des Back-Offices besteht darin, den Einzug

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