Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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114 Minijob-Zentrale<br />
8.1 Aufgaben und Organisation<br />
Die Minijob-Zentrale der Deutschen<br />
Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong><br />
konnte im Berichtsjahr <strong>2008</strong> ihr fünfjähriges<br />
Jubiläum feiern. Seit dem 1. April 2003 ist sie<br />
deutschlandweit die zentrale Servicestelle für<br />
die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens<br />
rund um die geringfügigen Beschäftigungen,<br />
die sogenannten Minijobs. Die<br />
Bilanz der Minijob-Zentrale kann sich sehen<br />
lassen:<br />
Die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens<br />
für geringfügig Beschäftigte wurde<br />
mit der Minijob-Zentrale erheblich vereinfacht.<br />
Arbeitgeber müssen nur noch mit einer<br />
einzigen Stelle abrechnen und nicht, wie<br />
früher, mit zahlreichen Krankenkassen und<br />
Finanzämtern. Um Arbeitgebern den bestmöglichen<br />
Service zu bieten, ist es seit der<br />
Übernahme der neuen Aufgabe ein wichtiges<br />
Anliegen der KBS, die Verwaltungsvorgänge<br />
so einfach wie möglich zu gestalten. Daher<br />
übernimmt die Minijob-Zentrale für Minijobs<br />
in Privathaushalten auch die Anmeldung zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung und zieht neben<br />
den Pauschalbeiträgen zur Kranken- und<br />
Rentenversicherung sowie der einheitlichen<br />
Pauschsteuer und Umlagen zum Arbeitgeberausgleichverfahren<br />
auch die Beiträge zur Unfallversicherung<br />
ein. In den letzten Jahren hat<br />
sich die Minijob-Zentrale damit zur größten<br />
Einzugsstelle in Deutschland entwickelt.<br />
Im Einzelnen stellt sich das Aufgabenspektrum<br />
der Minijob-Zentrale wie folgt dar:<br />
das Meldeverfahren und der Einzug von<br />
Pauschalabgaben bei allen gewerblich<br />
geringfügig Beschäftigten,<br />
die Durchführung des Haushaltsscheckverfahrens<br />
für geringfügige Beschäftigungen in<br />
Privathaushalten,<br />
die Weiterleitung der Beiträge an die zuständigen<br />
Stellen; das heißt, die tägliche<br />
Weiterleitung der Rentenversicherungsbeiträge<br />
sowie die gleichmäßige Aufteilung der<br />
Beiträge für die Krankenversicherung über<br />
den Risikostrukturausgleich,<br />
die Prüfung der Versicherungspflicht bzw.<br />
der Versicherungsfreiheit in Einzelfällen,<br />
die Überwachung der Zahlungseingänge,<br />
die Bearbeitung von Rückstandsfällen und<br />
Insolvenzfällen,<br />
die Mitwirkung am Ausgleichverfahren für<br />
Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit<br />
und Mutterschaft,<br />
der Einzug der zweiprozentigen einheitlichen<br />
Pauschsteuer und deren Weiterleitung<br />
an das Bundeszentralamt für Steuern<br />
sowie<br />
die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern<br />
hinsichtlich des Versicherungs-,<br />
Beitrags- und Melderechts der geringfügigen<br />
Beschäftigung.<br />
Die facettenreichen Aufgaben der Minijob-<br />
Zentrale werden von den Mitarbeitern an den<br />
Standorten Cottbus, Essen und Gelsenkirchen<br />
wahrgenommen. An den drei Standorten<br />
ist das sogenannte Back-Office angesiedelt.<br />
Dieser aus mehreren Dezernaten bestehende<br />
Bereich ist jeweils für einen bestimmten<br />
Betriebsnummernkreis zuständig. Innerhalb<br />
der einzelnen Dezernate wird das Meldeverfahren<br />
und die Beitragsabrechnung sowie<br />
der Pauschalsteuereinzug für geringfügig<br />
Beschäftigte betreut. Eine Hauptaufgabe<br />
des Back-Offices besteht darin, den Einzug