Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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40 Renten-Zusatzversicherung<br />
Verbundsystem der<br />
<strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong><br />
3.1 Entwicklungen in der Renten-Zusatzversicherung<br />
Die Renten-Zusatzversicherung der<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des<br />
öffentlichen Dienstes gehört zum Bereich der<br />
betrieblichen Altersversorgung. Sie ergänzt<br />
die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Verbundsystem<br />
Im Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong> (KBS)<br />
bildet die Renten-Zusatzversicherung einen<br />
weiteren Baustein. Die KBS ist nicht nur Träger<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern<br />
gleichzeitig auch Träger der Zusatzversorgung<br />
des öffentlichen Dienstes. Die KBS deckt<br />
damit zwei Bereiche der Altersvorsorge ab und<br />
bietet mit der Zusatzversorgung des öffentlichen<br />
Dienstes den Versicherten und Rentnern<br />
eine Versorgung aus einer Hand an.<br />
Unterschiedliche Satzungsteile<br />
Die Satzung der KBS unterscheidet hinsichtlich<br />
der Leistungen aus der Renten-Zusatzversicherung<br />
und deren Finanzierung nach den<br />
Teilen C und D. Nach dem Teil C der Satzung<br />
(altes Recht vor dem 01.08.1979) werden<br />
ausschließlich Zusatzrenten noch im Rahmen<br />
einer Gesamtversorgung gewährt, für die die<br />
erforderlichen Mittel durch das Bundeseisenbahnvermögen<br />
erstattet werden. Versicherte<br />
sind nicht mehr vorhanden.<br />
Am 1. August 1979 ist der am 31. Juli 1979 vorhandene<br />
Versichertenbestand in das Versicherungs-<br />
und Leistungsrecht nach Teil D der<br />
Satzung übernommen worden. Dieser Teil der<br />
Satzung ist grundsätzlich inhaltsgleich mit<br />
der Satzung der VBL.<br />
Mit dem Systemwechsel in der Zusatzversorgung<br />
des öffentlichen Dienstes zum<br />
31. Dezember 2000 wurde das bis dahin<br />
geltende Gesamtversorgungssystem durch<br />
ein Betriebsrentensystem abgelöst. Der Teil D<br />
der Satzung wird seitdem als Betriebsrentensystem<br />
im Wege des Punktemodells durchgeführt.<br />
Aktuelle Entwicklungen /<br />
Änderungen der Satzung<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> gab es folgende wichtige Entwicklungen<br />
in der Renten-Zusatzversicherung<br />
der KBS:<br />
Vergabe von Bonuspunkten im Bereich der<br />
umlagefinanzierten Abrechnungsverbände,<br />
Änderungen im Satzungsrecht der Renten-<br />
Zusatzversicherung, insbesondere die<br />
Einführung eines Mindestbetrages bei der<br />
Betriebsrente für Hinterbliebene sowie den<br />
Wegfall der sechsmonatigen Klagefrist<br />
aufgrund der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes,<br />
die Anpassung der Betriebs- und Zusatzrenten,<br />
die Anpassung der Mindestgesamtversorgung<br />
im Teil C der Anlage 7 zur Satzung der KBS,<br />
die erstmalige Versendung der amtlichen<br />
Leistungsmitteilung an alle Rentenbezieher.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> entschied die Vertreterversammlung<br />
über die Verwendung von Überschüssen,<br />
die für das Geschäftsjahr 2006 auf der Grundlage<br />
einer versicherungstechnischen Bilanz<br />
ermittelt wurden. Nach der Beschlussfassung<br />
der Vertreterversammlung zur Verwendung<br />
von Überschüssen konnte die Versendung<br />
der Versicherungsnachweise erfolgen. Die<br />
Versicherten wurden in den Versicherungsnachweisen<br />
über die Höhe ihrer zum 31.<br />
Verwendung von<br />
Überschüssen<br />
und Versendung<br />
der Versicherungsnachweise<br />
– Vergabe von<br />
Bonuspunkten<br />
in den umlagefinanziertenAbrechnungsverbänden<br />
für<br />
das Kalenderjahr<br />
2006