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Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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40 Renten-Zusatzversicherung<br />

Verbundsystem der<br />

<strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong><br />

3.1 Entwicklungen in der Renten-Zusatzversicherung<br />

Die Renten-Zusatzversicherung der<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des<br />

öffentlichen Dienstes gehört zum Bereich der<br />

betrieblichen Altersversorgung. Sie ergänzt<br />

die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Verbundsystem<br />

Im Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong> (KBS)<br />

bildet die Renten-Zusatzversicherung einen<br />

weiteren Baustein. Die KBS ist nicht nur Träger<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern<br />

gleichzeitig auch Träger der Zusatzversorgung<br />

des öffentlichen Dienstes. Die KBS deckt<br />

damit zwei Bereiche der Altersvorsorge ab und<br />

bietet mit der Zusatzversorgung des öffentlichen<br />

Dienstes den Versicherten und Rentnern<br />

eine Versorgung aus einer Hand an.<br />

Unterschiedliche Satzungsteile<br />

Die Satzung der KBS unterscheidet hinsichtlich<br />

der Leistungen aus der Renten-Zusatzversicherung<br />

und deren Finanzierung nach den<br />

Teilen C und D. Nach dem Teil C der Satzung<br />

(altes Recht vor dem 01.08.1979) werden<br />

ausschließlich Zusatzrenten noch im Rahmen<br />

einer Gesamtversorgung gewährt, für die die<br />

erforderlichen Mittel durch das Bundeseisenbahnvermögen<br />

erstattet werden. Versicherte<br />

sind nicht mehr vorhanden.<br />

Am 1. August 1979 ist der am 31. Juli 1979 vorhandene<br />

Versichertenbestand in das Versicherungs-<br />

und Leistungsrecht nach Teil D der<br />

Satzung übernommen worden. Dieser Teil der<br />

Satzung ist grundsätzlich inhaltsgleich mit<br />

der Satzung der VBL.<br />

Mit dem Systemwechsel in der Zusatzversorgung<br />

des öffentlichen Dienstes zum<br />

31. Dezember 2000 wurde das bis dahin<br />

geltende Gesamtversorgungssystem durch<br />

ein Betriebsrentensystem abgelöst. Der Teil D<br />

der Satzung wird seitdem als Betriebsrentensystem<br />

im Wege des Punktemodells durchgeführt.<br />

Aktuelle Entwicklungen /<br />

Änderungen der Satzung<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> gab es folgende wichtige Entwicklungen<br />

in der Renten-Zusatzversicherung<br />

der KBS:<br />

Vergabe von Bonuspunkten im Bereich der<br />

umlagefinanzierten Abrechnungsverbände,<br />

Änderungen im Satzungsrecht der Renten-<br />

Zusatzversicherung, insbesondere die<br />

Einführung eines Mindestbetrages bei der<br />

Betriebsrente für Hinterbliebene sowie den<br />

Wegfall der sechsmonatigen Klagefrist<br />

aufgrund der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes,<br />

die Anpassung der Betriebs- und Zusatzrenten,<br />

die Anpassung der Mindestgesamtversorgung<br />

im Teil C der Anlage 7 zur Satzung der KBS,<br />

die erstmalige Versendung der amtlichen<br />

Leistungsmitteilung an alle Rentenbezieher.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> entschied die Vertreterversammlung<br />

über die Verwendung von Überschüssen,<br />

die für das Geschäftsjahr 2006 auf der Grundlage<br />

einer versicherungstechnischen Bilanz<br />

ermittelt wurden. Nach der Beschlussfassung<br />

der Vertreterversammlung zur Verwendung<br />

von Überschüssen konnte die Versendung<br />

der Versicherungsnachweise erfolgen. Die<br />

Versicherten wurden in den Versicherungsnachweisen<br />

über die Höhe ihrer zum 31.<br />

Verwendung von<br />

Überschüssen<br />

und Versendung<br />

der Versicherungsnachweise<br />

– Vergabe von<br />

Bonuspunkten<br />

in den umlagefinanziertenAbrechnungsverbänden<br />

für<br />

das Kalenderjahr<br />

2006

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