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Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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38 Rentenversicherung<br />

EU-Bereich<br />

Nachdem im Jahr 2004 die Arbeiten an der<br />

neuen so genannten Wanderarbeitnehmerverordnung,<br />

der Verordnung (EG) Nr. 883/2004,<br />

die die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ablösen<br />

soll, abgeschlossen waren, lag der Schwerpunkt<br />

der Arbeiten im Jahr <strong>2008</strong> auf der<br />

bestmöglichen Ausgestaltung einer neuen<br />

Durchführungsverordnung, die die bisherige<br />

Verordnung (EWG) Nr. 574/72 ersetzen soll.<br />

Auch hier haben sich Vertreter der KBS in die<br />

Diskussion eingebracht.<br />

Einen Schwerpunkt für die Rentensachbearbeitung<br />

bildete die Umsetzung des Urteils<br />

des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom<br />

18. Dezember 2007 in den Rechtssachen<br />

C-396/05, C-419/05 und C-450/05. Nach<br />

diesem Urteil müssen in einer deutschen<br />

Auslandsrente auch Rentenanteile aus so<br />

genannten reichsdeutschen Zeiten außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel<br />

in Schlesien, Sudetenland) und aus Zeiten<br />

nach dem Fremdrentengesetz (zum Beispiel<br />

für Vertriebene in die deutsche Rentenversicherung<br />

übernommene Zeiten aus den osteuropäischen<br />

Ländern) ins europäische Ausland<br />

geleistet werden.<br />

Die modernen Kommunikationswege verändern<br />

zunehmend die Verwaltungspraxis. Dies<br />

gilt auch für den Bereich der internationalen<br />

Zusammenarbeit. Ein wichtiges Thema<br />

im Jahr <strong>2008</strong> war der weitere Ausbau des<br />

elektronischen Datenaustausches. Er betrifft<br />

die Bereiche Sterbedatenabgleich, Online-<br />

Auskunftsverfahren der Deutschen Rentenversicherung,<br />

Austausch von Rentenbeträgen<br />

für die Durchführung der Einkommensanrechnung<br />

sowie maschineller Austausch von<br />

Formblättern. In diesem Zusammenhang<br />

wurden unter Beteiligung der KBS Gespräche<br />

mit Frankreich, Italien, Portugal, Schweden<br />

und der Schweiz geführt.<br />

Kontakte mit ausländischen<br />

Versicherungsträgern<br />

Die Vertretung der Interessen ihrer Versicherten<br />

gegenüber ausländischen Versicherungsträgern<br />

ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe<br />

der KBS. In Besprechungen mit ausländischen<br />

Versicherungsträgern werden von der KBS<br />

daher Verfahrensabläufe mitgestaltet, die<br />

zur Beschleunigung von Rentenverfahren im<br />

Rahmen der EWG-Verordnungen sowie der<br />

bilateralen Sozialversicherungsabkommen<br />

beitragen.<br />

Auch im Jahre <strong>2008</strong> fanden wieder Gespräche<br />

zu einer Vielzahl von Themen statt, und zwar<br />

mit Versicherungsträgern aus Frankreich,<br />

Griechenland, Großbritannien, Kanada, Korea,<br />

Luxemburg, Marokko, Polen, Rumänien und<br />

der Slowakischen Republik. Die Gespräche mit<br />

Polen wurden von der KBS ausgerichtet.

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