Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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38 Rentenversicherung<br />
EU-Bereich<br />
Nachdem im Jahr 2004 die Arbeiten an der<br />
neuen so genannten Wanderarbeitnehmerverordnung,<br />
der Verordnung (EG) Nr. 883/2004,<br />
die die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ablösen<br />
soll, abgeschlossen waren, lag der Schwerpunkt<br />
der Arbeiten im Jahr <strong>2008</strong> auf der<br />
bestmöglichen Ausgestaltung einer neuen<br />
Durchführungsverordnung, die die bisherige<br />
Verordnung (EWG) Nr. 574/72 ersetzen soll.<br />
Auch hier haben sich Vertreter der KBS in die<br />
Diskussion eingebracht.<br />
Einen Schwerpunkt für die Rentensachbearbeitung<br />
bildete die Umsetzung des Urteils<br />
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom<br />
18. Dezember 2007 in den Rechtssachen<br />
C-396/05, C-419/05 und C-450/05. Nach<br />
diesem Urteil müssen in einer deutschen<br />
Auslandsrente auch Rentenanteile aus so<br />
genannten reichsdeutschen Zeiten außerhalb<br />
der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel<br />
in Schlesien, Sudetenland) und aus Zeiten<br />
nach dem Fremdrentengesetz (zum Beispiel<br />
für Vertriebene in die deutsche Rentenversicherung<br />
übernommene Zeiten aus den osteuropäischen<br />
Ländern) ins europäische Ausland<br />
geleistet werden.<br />
Die modernen Kommunikationswege verändern<br />
zunehmend die Verwaltungspraxis. Dies<br />
gilt auch für den Bereich der internationalen<br />
Zusammenarbeit. Ein wichtiges Thema<br />
im Jahr <strong>2008</strong> war der weitere Ausbau des<br />
elektronischen Datenaustausches. Er betrifft<br />
die Bereiche Sterbedatenabgleich, Online-<br />
Auskunftsverfahren der Deutschen Rentenversicherung,<br />
Austausch von Rentenbeträgen<br />
für die Durchführung der Einkommensanrechnung<br />
sowie maschineller Austausch von<br />
Formblättern. In diesem Zusammenhang<br />
wurden unter Beteiligung der KBS Gespräche<br />
mit Frankreich, Italien, Portugal, Schweden<br />
und der Schweiz geführt.<br />
Kontakte mit ausländischen<br />
Versicherungsträgern<br />
Die Vertretung der Interessen ihrer Versicherten<br />
gegenüber ausländischen Versicherungsträgern<br />
ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe<br />
der KBS. In Besprechungen mit ausländischen<br />
Versicherungsträgern werden von der KBS<br />
daher Verfahrensabläufe mitgestaltet, die<br />
zur Beschleunigung von Rentenverfahren im<br />
Rahmen der EWG-Verordnungen sowie der<br />
bilateralen Sozialversicherungsabkommen<br />
beitragen.<br />
Auch im Jahre <strong>2008</strong> fanden wieder Gespräche<br />
zu einer Vielzahl von Themen statt, und zwar<br />
mit Versicherungsträgern aus Frankreich,<br />
Griechenland, Großbritannien, Kanada, Korea,<br />
Luxemburg, Marokko, Polen, Rumänien und<br />
der Slowakischen Republik. Die Gespräche mit<br />
Polen wurden von der KBS ausgerichtet.