Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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54 Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Gesamtvertrag<br />
<strong>Knappschaft</strong> /<br />
Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung<br />
Neue Vereinbarungen<br />
Großflächenplakat im Rahmen der<br />
Werbekampagne zur Öffnung der <strong>Knappschaft</strong><br />
4.3 Leistungsmanagement Ärzte und Arzneimittel<br />
Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
(KBV) konnte im Jahre <strong>2008</strong> erstmals ein<br />
Vertrag über die gesamte ambulante ärztliche<br />
Versorgung unserer Versicherten abgeschlossen<br />
werden. Im Rahmen dieses Vertrages werden<br />
die Versicherten bundesweit von niedergelassenen<br />
Ärzten und Psychotherapeuten<br />
betreut, sodass eine optimale ambulante<br />
Versorgung gewährleistet ist.<br />
Mit diesem Gesamtvertrag ist gleichzeitig<br />
auch die Arztvergütung für den Zeitraum vom<br />
1. Januar <strong>2008</strong> bis 31. Dezember <strong>2008</strong> vereinbart<br />
worden. Die budgetierte Gesamtvergütung<br />
ist um die bundeseinheitliche Veränderungsrate<br />
der beitragspflichtigen Einnahmen<br />
der Mitglieder der Krankenkassen in Höhe von<br />
0,64 Prozent angehoben worden. Extrabudgetäre<br />
Leistungen – wie zum Beispiel die Prävention<br />
– werden bundesweit einheitlich mit<br />
einem Punktwert von 4,7 Cent vergütet. Auch<br />
für die bei medizinisch notwendigen Hausbesuchen<br />
anfallenden Wegegelder konnte eine<br />
einheitliche Regelung gefunden werden. Zur<br />
Sicherstellung der Durchführung ambulanter<br />
Operationen ist mit der KBV ein spezifischer<br />
Leistungskatalog abgestimmt worden.<br />
Durch die Schaffung dieser neuen Struktur<br />
gelingt es, dass alle 17 Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen die <strong>Knappschaft</strong>shonorare über<br />
die KBV abrechnen werden; dies gewährleistet<br />
die rechnerische und sachliche Richtigkeit der<br />
Abrechnung.<br />
Besser kann man es nicht treffen.<br />
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Trotz der in den letzten Jahren erheblichen<br />
Verbesserungen in der medizinischen Behandlung<br />
und der gestiegenen Überlebens chancen<br />
ist Krebs nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />
dennoch die zweithäufigste Todesursache.<br />
An Krebs erkrankte Patienten haben ein be-<br />
gründetes besonderes Versorgungsbe dürfnis.<br />
Um diesen medizinischen Bedürfnissen Krebskranker<br />
Rechnung zu tragen, ist zur Verbesserung<br />
der onkologischen Versorgung mit<br />
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine<br />
bundesweit gültige Onkologievereinbarung<br />
geschlossen worden.<br />
Ziel dieser Vereinbarung ist die Förderung<br />
einer qualifizierten ambulanten Behandlung<br />
krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung. Dadurch sollen in der<br />
onkologischen Diagnostik und Therapie Alternativen<br />
zur stationären Behandlung angeboten,<br />
Versorgungsengpässe vermieden und<br />
die vertragsärztliche onkologische Versorgung<br />
verbessert werden.<br />
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
hat der Gesetzgeber eine umfassende<br />
ambulante Vergütungsreform auf den Weg<br />
gebracht. Als erster größerer Reformschritt<br />
konnte zum 1. Januar <strong>2008</strong> der Einheitliche<br />
Bewertungsmaßstab (EBM) in teilweise neuer<br />
Struktur und in Anpassung an die Regelungen<br />
des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes<br />
vereinbart werden.<br />
Onkologie-<br />
Vereinbarung<br />
Reform des<br />
Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstabes<br />
(EBM)