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Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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54 Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Gesamtvertrag<br />

<strong>Knappschaft</strong> /<br />

Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung<br />

Neue Vereinbarungen<br />

Großflächenplakat im Rahmen der<br />

Werbekampagne zur Öffnung der <strong>Knappschaft</strong><br />

4.3 Leistungsmanagement Ärzte und Arzneimittel<br />

Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) konnte im Jahre <strong>2008</strong> erstmals ein<br />

Vertrag über die gesamte ambulante ärztliche<br />

Versorgung unserer Versicherten abgeschlossen<br />

werden. Im Rahmen dieses Vertrages werden<br />

die Versicherten bundesweit von niedergelassenen<br />

Ärzten und Psychotherapeuten<br />

betreut, sodass eine optimale ambulante<br />

Versorgung gewährleistet ist.<br />

Mit diesem Gesamtvertrag ist gleichzeitig<br />

auch die Arztvergütung für den Zeitraum vom<br />

1. Januar <strong>2008</strong> bis 31. Dezember <strong>2008</strong> vereinbart<br />

worden. Die budgetierte Gesamtvergütung<br />

ist um die bundeseinheitliche Veränderungsrate<br />

der beitragspflichtigen Einnahmen<br />

der Mitglieder der Krankenkassen in Höhe von<br />

0,64 Prozent angehoben worden. Extrabudgetäre<br />

Leistungen – wie zum Beispiel die Prävention<br />

– werden bundesweit einheitlich mit<br />

einem Punktwert von 4,7 Cent vergütet. Auch<br />

für die bei medizinisch notwendigen Hausbesuchen<br />

anfallenden Wegegelder konnte eine<br />

einheitliche Regelung gefunden werden. Zur<br />

Sicherstellung der Durchführung ambulanter<br />

Operationen ist mit der KBV ein spezifischer<br />

Leistungskatalog abgestimmt worden.<br />

Durch die Schaffung dieser neuen Struktur<br />

gelingt es, dass alle 17 Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen die <strong>Knappschaft</strong>shonorare über<br />

die KBV abrechnen werden; dies gewährleistet<br />

die rechnerische und sachliche Richtigkeit der<br />

Abrechnung.<br />

Besser kann man es nicht treffen.<br />

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* Kundenmonitor Deutschland 2007<br />

Trotz der in den letzten Jahren erheblichen<br />

Verbesserungen in der medizinischen Behandlung<br />

und der gestiegenen Überlebens chancen<br />

ist Krebs nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />

dennoch die zweithäufigste Todesursache.<br />

An Krebs erkrankte Patienten haben ein be-<br />

gründetes besonderes Versorgungsbe dürfnis.<br />

Um diesen medizinischen Bedürfnissen Krebskranker<br />

Rechnung zu tragen, ist zur Verbesserung<br />

der onkologischen Versorgung mit<br />

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine<br />

bundesweit gültige Onkologievereinbarung<br />

geschlossen worden.<br />

Ziel dieser Vereinbarung ist die Förderung<br />

einer qualifizierten ambulanten Behandlung<br />

krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen<br />

Versorgung. Dadurch sollen in der<br />

onkologischen Diagnostik und Therapie Alternativen<br />

zur stationären Behandlung angeboten,<br />

Versorgungsengpässe vermieden und<br />

die vertragsärztliche onkologische Versorgung<br />

verbessert werden.<br />

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

hat der Gesetzgeber eine umfassende<br />

ambulante Vergütungsreform auf den Weg<br />

gebracht. Als erster größerer Reformschritt<br />

konnte zum 1. Januar <strong>2008</strong> der Einheitliche<br />

Bewertungsmaßstab (EBM) in teilweise neuer<br />

Struktur und in Anpassung an die Regelungen<br />

des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes<br />

vereinbart werden.<br />

Onkologie-<br />

Vereinbarung<br />

Reform des<br />

Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstabes<br />

(EBM)

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