Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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118 Minijob-Zentrale<br />
Scanner ermöglichen bereits beim Posteingang<br />
ein digitales Dokumentenmanagement<br />
den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber<br />
beitragsfrei. Voraussetzung für die<br />
kurzfristige Beschäftigung ist eine Befristung,<br />
die im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr<br />
als zwei Monate oder – bei weniger als fünf<br />
Tagen in der Woche – insgesamt nicht mehr<br />
als 50 Arbeitstage betragen darf. Für einen<br />
kurzfristigen Minijob musste der Arbeitgeber<br />
im Berichtsjahr <strong>2008</strong> gegebenenfalls Umlagen<br />
zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen<br />
bei Krankheit und Mutterschaft an die Minijob-Zentrale<br />
abführen.<br />
Rechengrößen für Abgaben an die Minijob-Zentrale <strong>2008</strong><br />
Pauschalbeitrag zur<br />
Krankenversicherung<br />
Pauschalbeitrag zur<br />
Rentenversicherung<br />
Aufstockungsbeitrag<br />
(bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit<br />
durch<br />
den Arbeitnehmer)<br />
Einheitliche<br />
Pauschsteuer<br />
Eine Sonderform der geringfügigen Beschäftigung<br />
stellen die Minijobs in Privathaushalten<br />
dar. Grundsätzlich können beide Arten der<br />
geringfügigen Beschäftigung auch im Privathaushalt<br />
ausgeübt werden. Eine besondere<br />
Förderung sieht der Gesetzgeber allerdings<br />
nur für die üblicherweise in Privathaushalten<br />
ausgeübten geringfügig entlohnten Minijobs<br />
in Form von deutlich ermäßigten Abgaben vor.<br />
Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt<br />
erfolgt über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren,<br />
ein vereinfachtes Melde- und<br />
Beitragsverfahren zwischen Arbeitgeber und<br />
Minijob-Zentrale.<br />
Kurzfristiger Minijob Geringfügig<br />
entlohnter Minijob<br />
gewerblicher<br />
Privathaushalt<br />
gewerblicher<br />
Bereich Bereich<br />
Privathaushalt<br />
entfällt entfällt 13 % 5 %<br />
entfällt entfällt 15 % 5 %<br />
entfällt entfällt 4,9 % 14,9 %<br />
entfällt entfällt 2 % 2 %<br />
individuell individuell<br />
Beitrag zur gesetzlichen<br />
Unfallversicherung<br />
an zuständigen<br />
Unfallversiche-<br />
1,6 %<br />
an zuständigen<br />
Unfallversicherungsträger<br />
rungsträger<br />
Umlagen zum Ausgleich<br />
der Arbeitgeberaufwendungen<br />
1,6 %<br />
- Umlage 1 (Krankheit) 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,1 %<br />
- Umlage 2 (Mutterschaft) 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %