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Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation der Kranken versicherung<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenversicherung<br />

Bewilligungen in Fallzahlen<br />

30.593<br />

27.458<br />

| 2005 <strong>2008</strong> |<br />

Bewilligungen davon Anteil AHB<br />

In der Krankenversicherung kommt eine<br />

stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation<br />

(§§ 26 SGB IX i.V.m. 40 Abs. 2 SGB V)<br />

in Betracht, wenn aus sozialmedizinischer<br />

Sicht eine ambulante Krankenbehandlung<br />

am Wohnort oder eine ambulante Rehabilitation<br />

in wohnortnahen Einrichtungen nicht<br />

ausreichen und kein anderer Rehabilitationsträger<br />

vorrangig zuständig ist. Die Anzahl der<br />

stationären Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation (einschließlich Anschlussrehabilitationsleistungen)<br />

ist im Jahre <strong>2008</strong><br />

gegenüber dem Vorjahr bundesweit um rund<br />

8,6 Prozent angestiegen.<br />

Anschlussrehabilitation<br />

(Kranken- und Rentenversicherung)<br />

Ziel der Anschlussrehabilitation (AHB) ist es,<br />

dass der in Betracht kommende Patient möglichst<br />

nahtlos vom Akut-Krankenhaus in eine<br />

sogenannte AHB-Klinik verlegt werden kann.<br />

Um dies sicher zu stellen, wird die Antragstellung<br />

bereits während des Aufenthaltes des<br />

Versicherten im Akut-Krankenhaus vom ärztlichen<br />

Personal bzw. Sozialdienst dieses Krankenhauses<br />

vorbereitet. Die zügige Abwicklung<br />

der Anschlussrehabilitation wird durch ein<br />

besonderes Verfahren der <strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<br />

<strong>See</strong> geregelt. Die zentrale Dienststelle bei der<br />

Hauptverwaltung ist als Schnelleinweisungsstelle<br />

für die Bewilligung und Einleitung<br />

von Anschlussrehabilitationsleistungen der<br />

Kranken- und Rentenversicherung zuständig.<br />

Sie sorgt dafür, dass in diesen Fällen die stationären<br />

Rehabilitationsbehandlungen möglichst<br />

unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt<br />

anschließen, um den Versicherten eine zügige<br />

und vollständige Rehabilitation zu sichern.<br />

Gegenüber dem Jahr 2007 hat die Anzahl der<br />

Bewilligungen bei den Anschlussrehabilitationsleistungen<br />

der knappschaftlichen Krankenversicherung<br />

um 6,3 Prozent zugenommen.<br />

Der Anteil der Anschlussrehabilitationen an<br />

den gesamten Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation beträgt 89,5 Prozent. Bei den<br />

Anschlussrehabilitationsleistungen der Rentenversicherung<br />

liegt der Anteil an den insgesamt<br />

bewilligten Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation im Jahr <strong>2008</strong> bei rund 26,8<br />

Prozent. Damit setzt sich der bereits in den vergangenen<br />

Jahren festgestellte Trend einer deutlichen<br />

Verschiebung der Behandlungsformen<br />

in Richtung der Anschlussheilbehandlungen in<br />

der Krankenversicherung fort. In der Rentenversicherung<br />

ist der Anteil gleich geblieben.<br />

Rehabilitation und Teilhabe<br />

33.709<br />

30.163<br />

71

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