Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation der Kranken versicherung<br />
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenversicherung<br />
Bewilligungen in Fallzahlen<br />
30.593<br />
27.458<br />
| 2005 <strong>2008</strong> |<br />
Bewilligungen davon Anteil AHB<br />
In der Krankenversicherung kommt eine<br />
stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation<br />
(§§ 26 SGB IX i.V.m. 40 Abs. 2 SGB V)<br />
in Betracht, wenn aus sozialmedizinischer<br />
Sicht eine ambulante Krankenbehandlung<br />
am Wohnort oder eine ambulante Rehabilitation<br />
in wohnortnahen Einrichtungen nicht<br />
ausreichen und kein anderer Rehabilitationsträger<br />
vorrangig zuständig ist. Die Anzahl der<br />
stationären Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation (einschließlich Anschlussrehabilitationsleistungen)<br />
ist im Jahre <strong>2008</strong><br />
gegenüber dem Vorjahr bundesweit um rund<br />
8,6 Prozent angestiegen.<br />
Anschlussrehabilitation<br />
(Kranken- und Rentenversicherung)<br />
Ziel der Anschlussrehabilitation (AHB) ist es,<br />
dass der in Betracht kommende Patient möglichst<br />
nahtlos vom Akut-Krankenhaus in eine<br />
sogenannte AHB-Klinik verlegt werden kann.<br />
Um dies sicher zu stellen, wird die Antragstellung<br />
bereits während des Aufenthaltes des<br />
Versicherten im Akut-Krankenhaus vom ärztlichen<br />
Personal bzw. Sozialdienst dieses Krankenhauses<br />
vorbereitet. Die zügige Abwicklung<br />
der Anschlussrehabilitation wird durch ein<br />
besonderes Verfahren der <strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<br />
<strong>See</strong> geregelt. Die zentrale Dienststelle bei der<br />
Hauptverwaltung ist als Schnelleinweisungsstelle<br />
für die Bewilligung und Einleitung<br />
von Anschlussrehabilitationsleistungen der<br />
Kranken- und Rentenversicherung zuständig.<br />
Sie sorgt dafür, dass in diesen Fällen die stationären<br />
Rehabilitationsbehandlungen möglichst<br />
unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt<br />
anschließen, um den Versicherten eine zügige<br />
und vollständige Rehabilitation zu sichern.<br />
Gegenüber dem Jahr 2007 hat die Anzahl der<br />
Bewilligungen bei den Anschlussrehabilitationsleistungen<br />
der knappschaftlichen Krankenversicherung<br />
um 6,3 Prozent zugenommen.<br />
Der Anteil der Anschlussrehabilitationen an<br />
den gesamten Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation beträgt 89,5 Prozent. Bei den<br />
Anschlussrehabilitationsleistungen der Rentenversicherung<br />
liegt der Anteil an den insgesamt<br />
bewilligten Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation im Jahr <strong>2008</strong> bei rund 26,8<br />
Prozent. Damit setzt sich der bereits in den vergangenen<br />
Jahren festgestellte Trend einer deutlichen<br />
Verschiebung der Behandlungsformen<br />
in Richtung der Anschlussheilbehandlungen in<br />
der Krankenversicherung fort. In der Rentenversicherung<br />
ist der Anteil gleich geblieben.<br />
Rehabilitation und Teilhabe<br />
33.709<br />
30.163<br />
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