Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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60 Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Hautkrebsscreening<br />
4.4 Management sonstiger Leistungen<br />
Leistungen zur Früherkennung von<br />
Krankheiten<br />
Hautkrebs zählt in allen Altersgruppen zu den<br />
auch in Deutschland schnell zunehmenden<br />
Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber eine<br />
Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung<br />
nachweislich große Heilungschancen<br />
bestehen. Darum haben seit dem 1. Juli <strong>2008</strong><br />
alle gesetzlich krankenversicherten Männer<br />
und Frauen ab dem 35. Lebensjahr in einem<br />
zweijährigen Rhythmus einen Anspruch auf<br />
vertragsärztliche Maßnahmen zur Früherkennung<br />
von Hautkrebs.<br />
Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs<br />
für unter 35-jährige Versicherte gehört nicht<br />
zum allgemeinen Leistungskatalog der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung. Vor dem<br />
Hintergrund steigender Umweltbelastungen<br />
(Ozonwerte) und eines geänderten Freizeitverhaltens<br />
gerade jugendlicher Personenkreise<br />
(ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von<br />
Solarien) und mit dem Ziel, zu einer weiteren<br />
Senkung neuer Hautkrebserkrankungen<br />
beizutragen, hat die <strong>Knappschaft</strong> mit der<br />
Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Jahre<br />
<strong>2008</strong> einen bundesweit gültigen Zusatzvertrag<br />
unterzeichnet.<br />
<strong>Knappschaft</strong>sversicherte unter 35 Jahren<br />
haben dadurch die Möglichkeit, die Untersuchung<br />
nach Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte<br />
bei einem Facharzt für Haut- und<br />
Geschlechtskrankheiten alle zwei Jahre<br />
kostenfrei in Anspruch zu nehmen; wie bei<br />
allen Vorsorgeleistungen fällt die Praxisgebühr<br />
in diesem Zusammenhang nicht an.<br />
Durch dieses Leistungsangebot hat die<br />
<strong>Knappschaft</strong> im Wettbewerb ein Alleinstellungsmerkmal.<br />
Für Schutzimpfungen ist in der Bundesre-<br />
publik Deutschland geregelt, dass Impfungen<br />
von besonderer Bedeutung für die Gesundheit<br />
der Bevölkerung von den obersten Gesundheitsbehörden<br />
der Länder auf der Grundlage<br />
von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
am Robert Koch-Institut öffentlich<br />
empfohlen werden. Bezüglich der Schutzimpfung<br />
gegen Gebärmutterhalskrebs gilt<br />
eine Empfehlung zur generellen Impfung<br />
gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen<br />
im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />
Die in diesem Zusammenhang entstehenden<br />
Kosten werden von der <strong>Knappschaft</strong> für die<br />
genannte Altersgruppe übernommen.<br />
Die <strong>Knappschaft</strong> wird weiterhin die Entwicklungen<br />
im Bereich der Schutzimpfungen<br />
aufmerksam beobachten und überzeugende<br />
Innovationen bei der Gestaltung des<br />
Leistungs kataloges berücksichtigen.<br />
Ein wichtiger Bestandteil unserer Krankenversicherung<br />
ist die Prävention und Gesundheitsförderung<br />
ihrer Versicherten. Ein Teil<br />
der Prävention sind die Schutzimpfungen.<br />
Durch die letzte Gesundheitsreform wurden<br />
die bisher als Satzungsleistungen definierten<br />
Schutzimpfungen in den Regelleistungskatalog<br />
der gesetzlichen Krankenkassen überführt<br />
(Schutzimpfungsrichtlinie). Außerdem hat der<br />
Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit<br />
eröffnet, für ihre Versicherten Reiseschutzimpfungen<br />
anzubieten, um hiermit<br />
Schutzimpfung<br />
gegen Gebärmutterhalskrebs<br />
Ausblick<br />
Reiseschutzimpfungen