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Geschäftsbericht 2008 (PDF/2 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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60 Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Hautkrebsscreening<br />

4.4 Management sonstiger Leistungen<br />

Leistungen zur Früherkennung von<br />

Krankheiten<br />

Hautkrebs zählt in allen Altersgruppen zu den<br />

auch in Deutschland schnell zunehmenden<br />

Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber eine<br />

Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung<br />

nachweislich große Heilungschancen<br />

bestehen. Darum haben seit dem 1. Juli <strong>2008</strong><br />

alle gesetzlich krankenversicherten Männer<br />

und Frauen ab dem 35. Lebensjahr in einem<br />

zweijährigen Rhythmus einen Anspruch auf<br />

vertragsärztliche Maßnahmen zur Früherkennung<br />

von Hautkrebs.<br />

Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs<br />

für unter 35-jährige Versicherte gehört nicht<br />

zum allgemeinen Leistungskatalog der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Vor dem<br />

Hintergrund steigender Umweltbelastungen<br />

(Ozonwerte) und eines geänderten Freizeitverhaltens<br />

gerade jugendlicher Personenkreise<br />

(ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von<br />

Solarien) und mit dem Ziel, zu einer weiteren<br />

Senkung neuer Hautkrebserkrankungen<br />

beizutragen, hat die <strong>Knappschaft</strong> mit der<br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Jahre<br />

<strong>2008</strong> einen bundesweit gültigen Zusatzvertrag<br />

unterzeichnet.<br />

<strong>Knappschaft</strong>sversicherte unter 35 Jahren<br />

haben dadurch die Möglichkeit, die Untersuchung<br />

nach Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte<br />

bei einem Facharzt für Haut- und<br />

Geschlechtskrankheiten alle zwei Jahre<br />

kostenfrei in Anspruch zu nehmen; wie bei<br />

allen Vorsorgeleistungen fällt die Praxisgebühr<br />

in diesem Zusammenhang nicht an.<br />

Durch dieses Leistungsangebot hat die<br />

<strong>Knappschaft</strong> im Wettbewerb ein Alleinstellungsmerkmal.<br />

Für Schutzimpfungen ist in der Bundesre-<br />

publik Deutschland geregelt, dass Impfungen<br />

von besonderer Bedeutung für die Gesundheit<br />

der Bevölkerung von den obersten Gesundheitsbehörden<br />

der Länder auf der Grundlage<br />

von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

am Robert Koch-Institut öffentlich<br />

empfohlen werden. Bezüglich der Schutzimpfung<br />

gegen Gebärmutterhalskrebs gilt<br />

eine Empfehlung zur generellen Impfung<br />

gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen<br />

im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />

Die in diesem Zusammenhang entstehenden<br />

Kosten werden von der <strong>Knappschaft</strong> für die<br />

genannte Altersgruppe übernommen.<br />

Die <strong>Knappschaft</strong> wird weiterhin die Entwicklungen<br />

im Bereich der Schutzimpfungen<br />

aufmerksam beobachten und überzeugende<br />

Innovationen bei der Gestaltung des<br />

Leistungs kataloges berücksichtigen.<br />

Ein wichtiger Bestandteil unserer Krankenversicherung<br />

ist die Prävention und Gesundheitsförderung<br />

ihrer Versicherten. Ein Teil<br />

der Prävention sind die Schutzimpfungen.<br />

Durch die letzte Gesundheitsreform wurden<br />

die bisher als Satzungsleistungen definierten<br />

Schutzimpfungen in den Regelleistungskatalog<br />

der gesetzlichen Krankenkassen überführt<br />

(Schutzimpfungsrichtlinie). Außerdem hat der<br />

Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit<br />

eröffnet, für ihre Versicherten Reiseschutzimpfungen<br />

anzubieten, um hiermit<br />

Schutzimpfung<br />

gegen Gebärmutterhalskrebs<br />

Ausblick<br />

Reiseschutzimpfungen

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